5955/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abg. Mag. Stadler, Wenitsch, Klein, Dr. Salzl, Mag. Schweitzer

und Kollegen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Natura 2000

 

 

Die Bundesländer Niederösterreich und Burgenland haben 31,63 % bzw. 22,98 % ihrer

Landesfläche für das EU - Projekt Natura 2000 gemeldet. Die Bundesländer Kärnten, Tirol

und Vorarlberg waren bei den Meldungen sehr restriktiv, Niederösterreich und

Steiermark wollen Teile ihrer Meldungen wieder zurückziehen.

 

Natura 2000 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie

und der Flora - Fauna - Habitat - Richtlinie auf den ausgewiesenen Gebieten. Diese Richt -

linien wurden mit dem EU - Beitritt übernommen. Bei der Erstellung der Gebietslisten

wurden die meisten Grundeigentümer weder gefragt noch informiert, obwohl damit

massive Eigentums - und Nutzungsbeschränkungen verbunden sind. Zugangsmöglich-

keit, Art und Höhe der EU - Förderung für diese Besitzeinschränkungen bzw. die mit der

Erhaltung von Lebensräumen verbundene Mehrarbeit sind derzeit völlig ungeklärt.

 

In der Zeitschrift Weidwerk 2/99 bezeichnet der Bundesminister für Umwelt, Jugend und

Familie das Umweltministerium lediglich als Briefkasten, mit dem die Meldungen der

Länder nach Brüssel weitergeleitet werden.

 

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie gibt offen zu, daß die genauen

Kriterien noch gar nicht ausgearbeitet sind und ein jahrelanger Prozeß des Erstellens von

Managementplänen bevorsteht.

 

Die in den ausgewiesenen Gebieten wohnende und arbeitende Bevölkerung einschließ -

lich der betroffenen Grundbesitzer wird also ohne ausreichende Information, Vorbe -

reitung und Abgeltung zur Einhaltung strenger EU - Richtlinien verpflichtet.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für

Umwelt, Jugend und Familie die nachstehende

Anfrage:

 

1. Sowohl die Vogelschutz - als auch die FFH - Richtlinie der EU richtet sich bezüglich der

    Umsetzung an den Mitgliedstaat. Da Naturschutz in Österreich Ländersache ist,

    kommt es zu großen Diskrepanzen hinsichtlich der Menge, der Art und der Größe

    der gemeldeten Flächen. Welche Koordinationstätigkeit haben Sie außerhalb Ihrer

    Briefkastenfunktion entfaltet?

 

2. Zu welchen konkreten Eigentums - und Nutzungsbeschränkungen führt nach Auffas -

    sung Ihres Ressorts die Umsetzung des Natura 2000 - Projekts bei den Grundeigen -

    tümern der gemeldeten Gebiete?

 

3. Gibt es in Ihrem Ressort eine finanzielle Bewertung dieser Eigentums - und

    Nutzungsbeschränkungen bzw. der erforderlichen Mehrarbeit zur Erhaltung von

    Lebensräumen?

 

4. Welchen Anteil hat Ihr Ressort an der Nennung von Schutzgebieten in den einzelnen

    Bundesländern?

 

5. In welcher Art und Weise erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ressort und

    den NGOs, insbesondere dem WWF, im Hinblick auf das Gesamtprojekt Natura

    2000?

 

6. Wer ist dafür verantwortlich, daß viele empörte Grundeigentümer ihren Besitz auf

    einer offiziellen Karte mit der Aufschrift „Gemeldet für Natura 2000“ wiederfinden,

    ohne jemals vorher eingebunden oder kontaktiert worden zu sein?

 

7. Welche Behörde oder sonstige Stelle wird bis wann definieren, was eine gemäß Art.

    6 Abs. 2 der FFH - Richtlinie verbotene Verschlechterung eines natürlichen Lebens -

    raumes oder Habitates einer Art ist?

 

8. Bei welcher Stelle hat ein Grundeigentümer in einem Natura 2000 - Gebiet allfällige

    Nutzungsänderungen oder neue Vorhaben betrieblicher Art zu melden bzw. sich

    bewilligen oder ablehnen zu lassen?

 

9. Steht diese Vorgangsweise nach Auffassung Ihres Ressorts im Einklang mit dem

    geltenden bürgerlichen Recht?

10.Welche Vereinbarungen hinsichtlich Natura 2000 in Österreich wurden wann

      zwischen Ihrem Ressort und

      a) welchen Landesbehörden,

      b) welchen NGOs und

      c) welchen sonstigen physischen und juristischen Personen getroffen?

 

11. Wurde das Finanzierungs - und Abgeltungsproblem der Natura 2000 - Umsetzung im

      Interesse der betroffenen Grundbesitzer von Ihnen anläßlich der Agenda 2000 -

      Verhandlungen angesprochen?

      Wenn ja: mit welchem Ergebnis bzw.

      Wenn nein: warum nicht?

 

12. Ab wann und bis wann können von Natura 2000 - Projekten betroffene Grundbe -

      sitzer

      a) mit verläßlichen Informationen auf der Basis offizieller Dokumente,

      b) mit klar definierten Förderungsrichtlinien,

      c) mit voller Abgeltung der betrieblichen Nachteile bzw. der Mehrarbeit

      rechnen?

13. Aus welchen Mitteln wird es für land - und forstwirtschaftlich genutzte bzw. gewid -

      mete Gebiete Abgeltungen für Natura 2000 - Schutzgebiete und Leistungen geben?

      In welcher Höhe? 

 

14. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Grundbesitzer in gemeldeten Natura 2000 -

      Gebieten, sich an dem Gebietsprojekt nicht zu beteiligen?

 

15. Was unternimmt Ihr Ressort im Hinblick auf eine europaweit einheitliche Vorgangs -

      weise bei der Erstellung von Schutzgebieten, damit z.B. in Österreich geschützte

      Vogelarten nicht dem Jagdeifer unserer südlichen Nachbarn zum Opfer fallen?