5957/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend den dringenden Verdacht des Amtsmißbrauches hinsichtlich

des Bundesministers für Inneres

 

    Der ehemalige SPÖ - Abgeordnete Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull hat Ihnen am 13. März

1998 folgendes mitgeteilt:

 

 

    Diplomvolkswirt

Mag. DDr. Stephan Tull

      Stülzstraße 9

 A - 4840 Vöcklabruck

                                                                              Vöcklabruck, am 13.März 1999

 

Herrn

Bundesminister für Justiz

Dr. Nikolaus Michalek

Schmerlingplatz

1010 Wien

 

Betreff: Bundesminister für Inneres Mag. Karl SCHLÖGL;

              Verdacht des Mißbrauchs der Amtsgewalt im

              Zusammenhang mit dessen schriftlicher parla -

              mentarischer Anfragebeantwortung vom 10.03.1999

              Zahl 5220/AB

 

Sehr geehrter Herr Bundesminister !

 

1.) Die Abgeordneten zum Nationalrat Dipl. - Ing. HOFMANN, Mag. HAUPT und Kollegen

haben am 20.01.1999 die in Ablichtung beigeschlossene schriftliche parlamenta-

rische Anfrage unter der Nummer 5648/J an den Bundesminister für Inneres

Mag. Karl SCHLÖGL betreffend "den fatalen Beweiszwang, dem der Bundesminister

für Inneres derzeit unterliegt" eingebracht.

 

2.) Der Bundesminister für Inneres hat die oben zitierte schriftliche parlamen -

tarische Anfrage am 10.03.1999 unter der Zahl 5220/AB beantwortet. Eine

Ablichtung dieser Anfragebeantwortung liegt anbei.

 

3.) Gemäß § 84 StPO hat eine Behörde bei Vorliegen des Verdachtes einer

zu verfolgenden strafbaren Handlung bei der Staatsanwaltschaft Anzeige zu

erstatten.

 

4.) Der Herr Bundesminister für Inneres Mag. Karl SCLÖGL BEKENNT in seiner

schriftlichen parlamentarischen Anfragebeantwortung den eindeutigen GESEZES -

AUFTRAG des § 84 StPO VORSÄTZLICH GEBROCHEN zu haben.

 

5.) Ich bringe dem Bundesminister für Justiz diesen ungeheuren RECHTSSKANDAL

vor dem Hintergrund des § 84 StPO zu Kenntnis und zu weiterer Veranlassung.

 

6.) Ich schließe mich dem Verfahren als privatbeteiligter an.

 

2 Beilagen

    In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.) Sind Sie bereit dafür zu sorgen, daß diese Eingabe ehestens erledigt wird?

 

2.) Sind Sie bereit, dem Nationalrat das Ergebnis der Erledigung bekanntzugeben?