5958/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister f;ir Justiz

betreffend den dringenden Verdacht des Amtsmißbrauches hinsichtlich

des Bundesministers für Inneres

 

 

    Der ehemalige SPÖ - Abgeordnete Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull bat Ihnen am 16. März

1998 folgendes mitgeteilt:

 

Diplomvolkswirt

Mag. DDr Stephan Tull

Stülzstraße 6

A - 4840 Vöcklabruck

 

 

                                                               Vöcklabruck, am 16. März 1999

 

Herrn

Bundesminister für Justiz

Dr.Nikolaus Michalek

Schmerlingplatz

1010 Wien

 

 

Betreff: Bundesminister für Inneres Mag. Karl SCHLÖGL;

              Verletzung des § 84 StPO sowie Verdacht des Mißbrauchs

              der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch

 

In einer mit " Innenministerium stellt Tätigkeit des Vereines "DICHTERSTEIN

OFFENHAUSEN " ein " betitelten APA - Aussendung des Innenministeriums vom

24.April 1998 heißt es:

• Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wird gleichzei -

tig ein Verfahren zur Auflösung des Vereines wegen nationalsozialistischer

Wiederbetätigung einleiten.

 

Beweis: Beilage

 

Laut Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wird der genannte

Verein nach dem Rücktritt des Obmanns, von dessen Stellvertreter und geschäfts -

führendem Obmann, Herrn Dkfm. Rudolf NOWOTNY, wohnhaft in 4020 Linz, Wankmül -

lerhofstr. 40 vertreten.

 

Die vom Bundesministerium für Inneres behauntete nationalsozialistische

Wiederbetätigung gem § 3 Verbotsgesetz ist somit vereinsgesetzlich dem Herrn

Dkfm. Rudolf NOWOTNY ZUZURECHNEN.

 

Das Bundesministerium für Inneres hat somit bereits am Tage der "Originaltext -

Service" APA Aussendung vom 24. April 1998 den VERDACHT einer zu verfolgender

strafbaren HANDLUNG öffentlich geäußert.

 

Das Bundesministerium für Inneres bzw Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL hätte

gem § 84 StPO gegen Dkfm Rudolf NOWOTNY ANZEIGE bei der Staatsanwaltschaft

erstatten müssen.

Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL hat bis HEUTE diese ANZEIGE bei der Staatsan -

waltschaft NICHT erstattet.

 

Ich bringe dem Bundesminister für Justiz diese Verletzung des § 84 StPO

bzw den Verdacht des Mißbrauchs der Amtsgewalt gem. § 302 StGB zu Kenntnis

bzw zu weiteren Veranlassung.

 

Ich schließe mich diesem Verfahren als Privatbeteiligter an.

 

    In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

 

1.) Sind Sie bereit dafür zu sorgen, daß diese Eingabe ehestens erledigt wird?

 

2.) Sind Sie bereit, dem Nationalrat das Ergebnis der Erledigung bekanntzugeben?