5958/J XX.GP
der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister f;ir Justiz
betreffend den dringenden Verdacht des Amtsmißbrauches hinsichtlich
des Bundesministers für Inneres
Der ehemalige SPÖ - Abgeordnete Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull bat Ihnen am 16. März
1998 folgendes mitgeteilt:
Diplomvolkswirt
Mag. DDr Stephan Tull
Stülzstraße 6
A - 4840 Vöcklabruck
Vöcklabruck, am 16. März 1999
Herrn
Bundesminister für Justiz
Dr.Nikolaus Michalek
Schmerlingplatz
1010 Wien
Betreff: Bundesminister für Inneres Mag. Karl SCHLÖGL;
Verletzung des § 84 StPO sowie Verdacht des Mißbrauchs
der Amtsgewalt gem. § 302 Strafgesetzbuch
In einer mit " Innenministerium stellt Tätigkeit des Vereines "DICHTERSTEIN
OFFENHAUSEN " ein " betitelten APA - Aussendung des Innenministeriums vom
24.April 1998 heißt es:
• Die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wird gleichzei -
tig ein Verfahren zur Auflösung des Vereines wegen nationalsozialistischer
Wiederbetätigung einleiten.
Beweis: Beilage
Laut Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wird der genannte
Verein nach dem Rücktritt des Obmanns, von dessen Stellvertreter und geschäfts -
führendem Obmann, Herrn Dkfm. Rudolf NOWOTNY, wohnhaft in 4020 Linz, Wankmül -
lerhofstr. 40 vertreten.
Die vom Bundesministerium für Inneres behauntete nationalsozialistische
Wiederbetätigung gem § 3 Verbotsgesetz ist somit vereinsgesetzlich dem Herrn
Dkfm. Rudolf NOWOTNY ZUZURECHNEN.
Service" APA Aussendung vom 24. April 1998 den VERDACHT einer zu verfolgender
strafbaren HANDLUNG öffentlich geäußert.
Das Bundesministerium für Inneres bzw Bundesminister Mag. Karl SCHLÖGL hätte
gem § 84 StPO gegen Dkfm Rudolf NOWOTNY ANZEIGE bei der Staatsanwaltschaft
erstatten müssen.
Bundesminister Mag.
Karl SCHLÖGL hat bis HEUTE diese ANZEIGE bei der Staatsan -
waltschaft NICHT erstattet.
Ich bringe dem Bundesminister für Justiz diese Verletzung des § 84 StPO
bzw den Verdacht des Mißbrauchs der Amtsgewalt gem. § 302 StGB zu Kenntnis
bzw zu weiteren Veranlassung.
Ich schließe mich diesem Verfahren als Privatbeteiligter an.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
Anfrage:
1.) Sind Sie bereit dafür zu sorgen, daß diese Eingabe ehestens erledigt wird?
2.) Sind Sie bereit, dem Nationalrat das Ergebnis der Erledigung bekanntzugeben?