5959/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend die österreichische Staatsdruckerei
Die Bundesregierung hat eine Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das
Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird, dem Nationalrat übermittelt. Durch diese
Novelle soll die Firma der bisherigen österreichischen Staatsdruckerei AG auf „Print
Media Austria AG“ geändert werden und von dieser eine Gesellschaft mit beschränkter
Haftung mit der Firma „Österreichische Staatsdruckerei GmbH“ abgespalten werden,
die die Herstellung von Druckprodukten für die Bundesdienststellen, bei deren
Herstellungsprozeß Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von
Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) geboten ist, wahrzunehmen hat.
Durch § 2 Abs. 3 letzter Satz des Staatsdruckereigesetzes in der Fassung des
Novellenentwurfes wird eine Monopolstellung begründet. Diese Bestimmung lautet:
„Die Bundesorgane haben mit der Herstellung der im Abs. 2 Z 1 angeführten Produkte“
(das sind Druckprodukte für die Bundesdienststellen, bei deren Herstellungsprozeß
Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
(Sicherheitsdruck) geboten ist) „ausschließlich die Gesellschaft, nach Eintragung der
Abspaltung gemäß § 1a im Firmenbuch jedoch die Österreichische Staatsdruckerei
GmbH, und mit der Herstellung der im Abs. 2 Z 2 und 3“ (das sind die Drucklegung
sowie der Vertrieb des Bundesgesetzblattes und über Auftrag des Präsidenten des
Nationalrates bzw. des Bundesrates die Drucklegung sowie der Vertrieb der
stenographischen Protokolle des Nationalrates und des Bundesrates, die Drucklegung
und der Vertrieb von amtlichen Verlautbarungsblättern für die Dienststellen des Bundes)
„angeführten Produkte ausschließlich die Gesellschaft, nach Errichtung von
Tochtergesellschaften gemäß § 1 Abs. 9 jedoch die betreffende Gesellschaft, zu
betrauen, es sei denn, daß die jeweilige Gesellschaft aus tatsächlichen oder rechtlichen
Gründen nicht in der Lage ist, diese Aufgabe auftragsgemäß zu angemessenen Preisen
durchzuführen.“
Es ist eigenartig, daß die Bundesregierung offenbar noch immer nicht imstande ist, die
Vorteile des Wettbewerbes zu erkennen und Monopolstellungen für bestimmte Bereiche
sogar in Gesetzesform festschreibt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die
nachstehende
ANFRAGE
1. Wie hoch war das jährliche Auftragsvolumen für Produkte im Sinne des § 2 Abs. 2 Z
1 des Staatsdruckereigesetzes 1996 in den Jahren 1997 und 1998, das in Zukunft
von den Bundesorganen ausschließlich an die „Österreichische Staatsdruckerei
GmbH“ vergeben werden darf?
2. Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung dieses Auftragsvolumens?
3. Welche Erwägungen waren dafür maßgebend, der Österreichischen Staatsdruckerei
GmbH de facto eine Monopolstellung einzuräumen?
4. Sind Sie tatsächlich der Auffassung, daß diese Vorgangsweise wirtschaftlich sinnvoll
ist und darüber hinaus auch den einschlägigen EU - Normen entspricht?
Wenn ja, warum?
5. Trifft es zu, daß die Oesterreichische Nationalbank für diesen Bereich bereits
höchstes Interesse bekundet hat und sich an der späteren Übernahme der
Österreichischen Staatsdruckerei GmbH interessiert gezeigt hat?
6. Wann ist mit der Vorlage der Eröffnungsbilanz und wann ist mit der Eintragung der
Österreichischen Staatsdruckerei GmbH zu rechnen?
7. Wann werden Sie das Privatisierungskonzept für diese GmbH vorlegen und von
welchen
Grundsätzen werden Sie dabei ausgehen?
8. Wie hoch war das jährliche Auftragsvolumen für Produkte im Sinne der § 2 Abs. 2 Z
2 und 3 des Staatsdruckereigesetzes 1996 in den Jahren 1997 und 1998, das in
Zukunft von den Bundesorganen ausschließlich an die Print Media Austria AG bzw.
an deren Tochtergesellschaften vergeben werden darf?
9. Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung dieses Auftragsvolumens?
10. Welche Erwägungen waren dafür maßgebend, der Print Media Austria AG de facto
eine Monopolstellung einzuräumen?
11. Sind Sie tatsächlich der Auffassung, daß diese Vorgangsweise wirtschaftlich sinnvoll
ist und darüber hinaus auch den einschlägigen EU - Normen entspricht?
Wenn ja, warum?
12. Wann werden Sie das Privatisierungskonzept für diese AG vorlegen und von welchen
Grundsätzen werden Sie dabei ausgehen?