5959/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die österreichische Staatsdruckerei

 

 

Die Bundesregierung hat eine Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das

Staatsdruckereigesetz 1996 geändert wird, dem Nationalrat übermittelt. Durch diese

Novelle soll die Firma der bisherigen österreichischen Staatsdruckerei AG auf „Print

Media Austria AG“ geändert werden und von dieser eine Gesellschaft mit beschränkter

Haftung mit der Firma „Österreichische Staatsdruckerei GmbH“ abgespalten werden,

die die Herstellung von Druckprodukten für die Bundesdienststellen, bei deren

Herstellungsprozeß Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von

Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) geboten ist, wahrzunehmen hat.

Durch § 2 Abs. 3 letzter Satz des Staatsdruckereigesetzes in der Fassung des

Novellenentwurfes wird eine Monopolstellung begründet. Diese Bestimmung lautet:

„Die Bundesorgane haben mit der Herstellung der im Abs. 2 Z 1 angeführten Produkte“

(das sind Druckprodukte für die Bundesdienststellen, bei deren Herstellungsprozeß

Geheimhaltung beziehungsweise die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

(Sicherheitsdruck) geboten ist) „ausschließlich die Gesellschaft, nach Eintragung der

Abspaltung gemäß § 1a im Firmenbuch jedoch die Österreichische Staatsdruckerei

GmbH, und mit der Herstellung der im Abs. 2 Z 2 und 3“ (das sind die Drucklegung

sowie der Vertrieb des Bundesgesetzblattes und über Auftrag des Präsidenten des

Nationalrates bzw. des Bundesrates die Drucklegung sowie der Vertrieb der

stenographischen Protokolle des Nationalrates und des Bundesrates, die Drucklegung

und der Vertrieb von amtlichen Verlautbarungsblättern für die Dienststellen des Bundes)

„angeführten Produkte ausschließlich die Gesellschaft, nach Errichtung von

Tochtergesellschaften gemäß § 1 Abs. 9 jedoch die betreffende Gesellschaft, zu

betrauen, es sei denn, daß die jeweilige Gesellschaft aus tatsächlichen oder rechtlichen

Gründen nicht in der Lage ist, diese Aufgabe auftragsgemäß zu angemessenen Preisen

durchzuführen.“

Es ist eigenartig, daß die Bundesregierung offenbar noch immer nicht imstande ist, die

Vorteile des Wettbewerbes zu erkennen und Monopolstellungen für bestimmte Bereiche

sogar in Gesetzesform festschreibt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen die

nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Wie hoch war das jährliche Auftragsvolumen für Produkte im Sinne des § 2 Abs. 2 Z

    1 des Staatsdruckereigesetzes 1996 in den Jahren 1997 und 1998, das in Zukunft

    von den Bundesorganen ausschließlich an die „Österreichische Staatsdruckerei

    GmbH“ vergeben werden darf?

 

2. Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung dieses Auftragsvolumens?

 

3. Welche Erwägungen waren dafür maßgebend, der Österreichischen Staatsdruckerei

    GmbH de facto eine Monopolstellung einzuräumen?

 

4. Sind Sie tatsächlich der Auffassung, daß diese Vorgangsweise wirtschaftlich sinnvoll

    ist und darüber hinaus auch den einschlägigen EU - Normen entspricht?

    Wenn ja, warum?

 

5. Trifft es zu, daß die Oesterreichische Nationalbank für diesen Bereich bereits

    höchstes Interesse bekundet hat und sich an der späteren Übernahme der

    Österreichischen Staatsdruckerei GmbH interessiert gezeigt hat?

 

6. Wann ist mit der Vorlage der Eröffnungsbilanz und wann ist mit der Eintragung der

    Österreichischen Staatsdruckerei GmbH zu rechnen?

 

7. Wann werden Sie das Privatisierungskonzept für diese GmbH vorlegen und von

     welchen Grundsätzen werden Sie dabei ausgehen?

8. Wie hoch war das jährliche Auftragsvolumen für Produkte im Sinne der § 2 Abs. 2 Z

    2 und 3 des Staatsdruckereigesetzes 1996 in den Jahren 1997 und 1998, das in

    Zukunft von den Bundesorganen ausschließlich an die Print Media Austria AG bzw.

    an deren Tochtergesellschaften vergeben werden darf?

 

9. Wie beurteilen Sie die zukünftige Entwicklung dieses Auftragsvolumens?

 

10. Welche Erwägungen waren dafür maßgebend, der Print Media Austria AG de facto

      eine Monopolstellung einzuräumen?

 

11. Sind Sie tatsächlich der Auffassung, daß diese Vorgangsweise wirtschaftlich sinnvoll

      ist und darüber hinaus auch den einschlägigen EU - Normen entspricht?

      Wenn ja, warum?

 

12. Wann werden Sie das Privatisierungskonzept für diese AG vorlegen und von welchen

      Grundsätzen werden Sie dabei ausgehen?