5960/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Haider
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Schwarzarbeiter in den Bundesministerien
Es ist seit vielen Jahren üblich, aus optischen Gründen den Personalstand der
Zentralstellen (BKA, Bundesministerien) geringer auszuweisen als er in Wahrheit ist. Dies
geschieht, indem Bedienstete aus nachgeordneten Dienststellen in die Zentralstelle zur
Dienstleistung einberufen werden, wobei für diese Bedienstete keine Planstelle der
Zentralstelle gebunden wird, sondern diese Bediensteten weiterhin Planstellen der
nachgeordneten Dienststellen innehaben und zu Lasten des Personalaufwandes eben
dieser nachgeordneten Dienststellen besoldet werden. Oftmals verrichtet der
Bedienstete jahrelang in der Zentralstelle bzw. für diese Dienst, ohne daß die Situation
auf rechtmäßige Weise durch Dienstzuteilung oder Versetzung bereinigt wird. In vielen
Fällen wird auch unter dem Vorwand einer Projektarbeit auf Mitarbeiter nachgeordneter
Dienststellen zurückgegriffen, wobei diese Bediensteten auch in diesen Fällen Aufgaben
der Zentralstelle zu erfüllen haben.
Durch diese skandalöse Vorgangsweise wird nicht nur der Grundsatz der
Budgetwahrheit dauernd verletzt sondern auch ein unzutreffender Eindruck über den
tatsächlichen Personalstand der Zentralstellen erzeugt.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen, der
für Angelegenheiten des Stellenplanes zuständig ist und daher über die
Personalbewirtschaftung aller Ressorts
informiert sein muß, die nachstehende
ANFRAGE
1. Wie viele Bediensteten von nachgeordneten Dienststellen (die eine Planstelle der
nachgeordneten Dienststellen innehatten) waren im Jahre 1998 durchschnittlich den
einzelnen Zentralstellen zur tatsächlichen Dienstleistung zugewiesen?
2. Wie viele Bediensteten von nachgeordneten Dienststellen (die eine Planstelle der
nachgeordneten Dienststellen innehatten) waren zum 1. März 1999 den einzelnen
Zentralstellen zur tatsächlichen Dienstleistung zugewiesen?
3. In wie vielen Fällen erfolgte die Dienstleistung für die Zentralstelle jeweils auf Grund
einer formellen Dienstzuteilung?
4. In wie vielen Fällen erfolgte die Dienstzuteilung für die Zentralstelle jeweils nicht auf
Grund einer formellen Dienstzuteilung und welche Gründe waren im Einzelfall dafür
maßgebend?
5. In wie vielen Fällen erfolgte die Entlohnung dieser Mitarbeiter jeweils aus dem
Personalbudget der nachgeordneten Dienststelle?
6. Sind Sie der Auffassung, daß die dargestellte Vorgangsweise im Interesse der
Budgetwahrheit vertretbar ist?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie treffen, um diese Praxis für die Zukunft
auszuschließen?