5960/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Haider

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schwarzarbeiter in den Bundesministerien

 

 

Es ist seit vielen Jahren üblich, aus optischen Gründen den Personalstand der

Zentralstellen (BKA, Bundesministerien) geringer auszuweisen als er in Wahrheit ist. Dies

geschieht, indem Bedienstete aus nachgeordneten Dienststellen in die Zentralstelle zur

Dienstleistung einberufen werden, wobei für diese Bedienstete keine Planstelle der

Zentralstelle gebunden wird, sondern diese Bediensteten weiterhin Planstellen der

nachgeordneten Dienststellen innehaben und zu Lasten des Personalaufwandes eben

dieser nachgeordneten Dienststellen besoldet werden. Oftmals verrichtet der

Bedienstete jahrelang in der Zentralstelle bzw. für diese Dienst, ohne daß die Situation

auf rechtmäßige Weise durch Dienstzuteilung oder Versetzung bereinigt wird. In vielen

Fällen wird auch unter dem Vorwand einer Projektarbeit auf Mitarbeiter nachgeordneter

Dienststellen zurückgegriffen, wobei diese Bediensteten auch in diesen Fällen Aufgaben

der Zentralstelle zu erfüllen haben.

 

Durch diese skandalöse Vorgangsweise wird nicht nur der Grundsatz der

Budgetwahrheit dauernd verletzt sondern auch ein unzutreffender Eindruck über den

tatsächlichen Personalstand der Zentralstellen erzeugt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Finanzen, der

für Angelegenheiten des Stellenplanes zuständig ist und daher über die

Personalbewirtschaftung aller Ressorts informiert sein muß, die nachstehende

ANFRAGE

 

1. Wie viele Bediensteten von nachgeordneten Dienststellen (die eine Planstelle der

    nachgeordneten Dienststellen innehatten) waren im Jahre 1998 durchschnittlich den

    einzelnen Zentralstellen zur tatsächlichen Dienstleistung zugewiesen?

 

2. Wie viele Bediensteten von nachgeordneten Dienststellen (die eine Planstelle der

    nachgeordneten Dienststellen innehatten) waren zum 1. März 1999 den einzelnen

    Zentralstellen zur tatsächlichen Dienstleistung zugewiesen?

 

3. In wie vielen Fällen erfolgte die Dienstleistung für die Zentralstelle jeweils auf Grund

    einer formellen Dienstzuteilung?

 

4. In wie vielen Fällen erfolgte die Dienstzuteilung für die Zentralstelle jeweils nicht auf

    Grund einer formellen Dienstzuteilung und welche Gründe waren im Einzelfall dafür

    maßgebend?

 

5. In wie vielen Fällen erfolgte die Entlohnung dieser Mitarbeiter jeweils aus dem

    Personalbudget der nachgeordneten Dienststelle?

 

6. Sind Sie der Auffassung, daß die dargestellte Vorgangsweise im Interesse der

    Budgetwahrheit vertretbar ist?

    Wenn ja, warum?

    Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie treffen, um diese Praxis für die Zukunft

    auszuschließen?