5969/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Blutkonserven und Plasmakonzentrate aus anderen EU - und nicht

EU - Staaten

 

Die Vermeidung von gesundheitlichen Folgen für die Menschen, die zum Nutzen

anderer bereitwillig ihr Blut oder Plasma zur Verfügung stellen, sowie die Verhütung

der Übertragung von Infektionskrankheiten auf die Empfänger von Blut und

Blutpräparaten, sind Grundlage für die Festlegung von Untersuchungsstandards in

Österreich, sowie den Verkehr mit Blut- und Plasmaprodukten zwischen den einzelnen

Ländern.

 

Unterschiedliche Qualitätskontrollen und behördliche Auflagen, sowie ungenügende

Sicherheitsstandards, sowohl in Österreich als auch in anderen Ländern, können so zu

Risikofaktoren für österreichische Empfänger werden.

 

In Deutschland gilt für gewonnenes Plasma eine 6 Monate dauernde Quarantänezeit.

Nach behördlicher Auflage ist angeordnet, daß gefrorenes Frischplasma, welches aus

einer Vollblutspende oder mittels Plasmapherese hergestellt wurde, 6 Monate in

Quarantäne zu halten ist. Nach dem Ablauf dieser Quarantänefrist, muß der Spender

erneut auf die Abwesenheit der Krankheitserreger HIV, Hepatitis B und Hepatitis C

untersucht werden.

So können frische Infektionen, die zum Zeitpunkt der Spende bereits vorlagen - jedoch

noch nicht erkennbar waren - doch noch aufgedeckt werden. Das ist die, nach letzten

wissenschafilichen Erkenntnissen, einzig sichere Methode um das diagnostische

Fenster im Bereich der Plasmaprodukte zu schließen, und hier absolute Sicherheit für

den Empfänger zu gewährleisten.

 

Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, daß sich der Plasmaspender nach

Ablauf der Quarantänezeit erneut einer Kontrolluntersuchung unterzieht, da

anderenfalls die aus dem Blut gewonnenen Plasmaspenden nicht zur

Weiterverarbeitung oder an Patienten weitergegeben werden dürfen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Wurden in den letzten 5 Jahren Blutkonservern und Plasmakonzentrate aus nicht

    EU - Ländern und anderen EU Staaten nach Österreich importiert?

 

2. Wenn ja, wieviele und aus welchen Ländern?

3. Welche Importeure oder Firmen waren mit der Einfuhr befaßt?

 

4. Welchen Untersuchungen werden importierte Blut- und Plasmaprodukte in

    Österreich unterzogen?

 

5. Können Sie im Fall von Plasmaimporten garantieren, daß im Herkunftsland nach 6

    Monaten eine Zweituntersuchung des Plasmaspenders stattgefunden hat, um das

    diagnostische Fenster für importierte Blutprodukte zu schließen? Wenn nein,

    welche Maßnahmen sehen Sie vor um das zu ändern?

 

6. Mit welchem Tag ist die PCR verpflichtender Untersuchungsstandard in allen

    österreichischen Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen, und warum verzögert sich

    der Einsatz dieser Methode weiterhin?

 

7. Kann zur Beseitigung der letzten - auch bei der PCR bestehenden - Unsicherheit

    des diagnostischen Fensters, die 6 Monats Quarantäne von Plasmaprodukten mit

    nachfolgender Untersuchung des Spenders auch in Österreich eingesetzt werden?

    Wenn ja, ab wann?

    Wenn nein, mit welcher Begründung?