5969/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Blutkonserven und Plasmakonzentrate aus anderen EU - und nicht
EU - Staaten
Die Vermeidung von gesundheitlichen Folgen für die Menschen, die zum Nutzen
anderer bereitwillig ihr Blut oder Plasma zur Verfügung stellen, sowie die Verhütung
der Übertragung von Infektionskrankheiten auf die Empfänger von Blut und
Blutpräparaten, sind Grundlage für die Festlegung von Untersuchungsstandards in
Österreich, sowie den Verkehr mit Blut- und Plasmaprodukten zwischen den einzelnen
Ländern.
Unterschiedliche Qualitätskontrollen und behördliche Auflagen, sowie ungenügende
Sicherheitsstandards, sowohl in Österreich als auch in anderen Ländern, können so zu
Risikofaktoren für österreichische Empfänger werden.
In Deutschland gilt für gewonnenes Plasma eine 6 Monate dauernde Quarantänezeit.
Nach behördlicher Auflage ist angeordnet, daß gefrorenes Frischplasma, welches aus
einer Vollblutspende oder mittels Plasmapherese hergestellt wurde, 6 Monate in
Quarantäne zu halten ist. Nach dem Ablauf dieser Quarantänefrist, muß der Spender
erneut auf die Abwesenheit der Krankheitserreger HIV, Hepatitis B und Hepatitis C
untersucht werden.
So können frische Infektionen, die zum Zeitpunkt der Spende bereits vorlagen - jedoch
noch nicht erkennbar waren - doch noch aufgedeckt werden. Das ist die, nach letzten
wissenschafilichen Erkenntnissen, einzig sichere Methode um das diagnostische
Fenster im Bereich der Plasmaprodukte zu schließen, und hier absolute Sicherheit für
den Empfänger zu gewährleisten.
Aus diesem Grund ist es unbedingt erforderlich, daß sich der Plasmaspender nach
Ablauf der Quarantänezeit erneut einer Kontrolluntersuchung unterzieht, da
anderenfalls die aus dem Blut gewonnenen Plasmaspenden nicht zur
Weiterverarbeitung oder an Patienten weitergegeben werden dürfen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
1. Wurden in den letzten 5 Jahren Blutkonservern und Plasmakonzentrate aus nicht
EU - Ländern und anderen EU Staaten nach Österreich importiert?
2. Wenn ja, wieviele und aus welchen
Ländern?
3. Welche Importeure oder Firmen waren mit der Einfuhr befaßt?
4. Welchen Untersuchungen werden importierte Blut- und Plasmaprodukte in
Österreich unterzogen?
5. Können Sie im Fall von Plasmaimporten garantieren, daß im Herkunftsland nach 6
Monaten eine Zweituntersuchung des Plasmaspenders stattgefunden hat, um das
diagnostische Fenster für importierte Blutprodukte zu schließen? Wenn nein,
welche Maßnahmen sehen Sie vor um das zu ändern?
6. Mit welchem Tag ist die PCR verpflichtender Untersuchungsstandard in allen
österreichischen Blut- und Plasmaspendeeinrichtungen, und warum verzögert sich
der Einsatz dieser Methode weiterhin?
7. Kann zur Beseitigung der letzten - auch bei der PCR bestehenden - Unsicherheit
des diagnostischen Fensters, die 6 Monats Quarantäne von Plasmaprodukten mit
nachfolgender Untersuchung des Spenders auch in Österreich eingesetzt werden?
Wenn ja, ab wann?
Wenn nein, mit welcher Begründung?