5970/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Ofner

an den Bundesminister für Justiz

betreffend ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Hollenstein und

Obmann des Vereines Naturpark Gamsstein - Voralpe, Josef G.

 

Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Hollenstein, Josef G., wurde 1998 wegen

des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und des Mißbrauchs der Amtsgewalt vom

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung angezeigt. G. wird verdächtigt, seit

1984 als Obmann des Vereines Naturpark Gamsstein mehreren Förderungsgebern die -

selben bzw. fingierte Rechnungen als Belege für die widmungsgemäße Verwendung der

Förderungsmittel vorgelegt, die dadurch erzielten Überschüsse selbst behoben bzw.

nicht widmungsgemäß verwendet und überdies das Konto des Vereins durch eigene

Behebungen überzogen zu haben. Teilweise seien diese Betrugshandlungen auch unter

Mißbrauch der Amtsgewalt als Bürgermeister erfolgt. Ein Teil der Mittel soll in der Folge

auch der SPÖ Hollenstein zugutegekommen sein (etwa S 82.000). Die Summe der von

ihm mißbräuchlich verwendeten Subventionen soll 1 Mio. Schilling überschritten haben.

Der Verein selbst soll durch die mißbräuchlich aufgenommenen Kredite samt Zinsen um

etwa 2 Mio. Schilling geschädigt worden sein. Das Land Niederösterreich soll durch den

Verkauf des mit Förderungen in Höhe von 1,6 Mio. Schilling erworbenen Forsthauses

Sandgraben durch den Verein geschädigt worden sein. G. gestand angeblich, unter

Ausnützung seiner Amtsstellung mehrere Rechnungen der Gemeinde und des Licht und

Kraftvertriebes der Gemeinde Hollenstein fingiert und dem Land Niederösterreich als

Verwendungsnachweis für erhaltene Förderungen vorgelegt zu haben. Weiters gestand

er, eine privat erhaltene Rechnung so manipuliert zu haben, als ob sie für den Verein

ausgestellt worden wäre und sich in diesem Fall persönlich bereichert zu haben.

 

G. war schon 1996 im Zusammenhang mit dubiosen Finanztransaktionen rund um die

Errichtung von Eigentumswohnungen am Kalvarienberg vom Land Niederösterreich bei

der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Er wurde in diesem Zusammenhang verdäch -

tigt, die Gemeinde Hollenstein unter Mißbrauch seiner Stellung als Bürgermeister ge -

schädigt zu haben, indem den Erwerbern der sechs Eigentumswohnungen (auch Josef

G. selbst übernahm eine der Wohnungen) ein Teil der Errichtungskosten in Höhe von ca.

2 Mio. Schilling nicht weiterverrechnet, sondern eine Eigenleistung der Wohnungswer -

ber in dieser Höhe vorgetäuscht, letztlich der Betrag aber der Gemeinde Hollenstein

angelastet wurde.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz die nachstehende

 

Anfrage:

 

1.   Welche gerichtlichen Ermittlungsschritte wurden im Zusammenhang mit den bei -

      den dem ehemaligen Bürgermeister von Hollenstein und Obmann des Vereines

      Naturpark Gamsstein - Voralpe, Josef G. vorgeworfenen Straftaten (Förderungs -

      betrug als Vereinsobmann zu Lasten des Landes Niederösterreich verbunden mit

      eigener Bereicherung sowie einer Bereicherung der SPÖ Hollenstein und Schädi -

      gung der Gemeinde Hollenstein als Bürgermeister durch Unterlassen der Weiter -

       verrechnung eines Teils der Frrichtungskosten von Eigentumswohnungen unter

       teilweise eigener Bereicherung) gesetzt?

 

2.    Wurde auch die Strafanzeige betreffend den Verein bereits zurückgelegt? Wenn

       ja, mit welcher Begründung?

 

3.    Sollte die Strafanzeige zurückgelegt worden sein:

       a.    Wie wurde das Teilgeständnis des Verdächtigen gewertet?

       b.    Wie wurden die vielfachen Tathandlungen, deren Zweck nur allzu offen -

               sichtlich ist, bewertet?

       c.    Wie beurteilen Sie es aus generalpräventiven Überlegungen, wenn das Er -

              stellen fingierter Rechnungen, das Verfälschen von Rechnungen und Subven -

              tionsbetrug in Millionenhöhe ohne Verurteilung bleibt?

      d.    Werden Sie dafür sorgen, daß das Strafverfahren fortgesetzt wird? Wenn

              nein, warum nicht?

 

4.     Wie lauten die Vorhabensberichte, die im Bereich der Staatsanwaltschaft zu diesen

        beiden Strafanzeigen erstattet wurden?

 

5.    Wie lauten die bisher in diesen Strafverfahren erteilten Weisungen?

   

6.    Gab es irgendwelche Versuche, den Verlauf des Strafverfahrens von außen durch

       Interventionen zu beeinflussen? Wenn ja, von wem und mit welchem Ziel?