5970/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Stadler, Dr. Ofner
an den Bundesminister für Justiz
betreffend ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Bürgermeister von Hollenstein und
Obmann des Vereines Naturpark Gamsstein - Voralpe, Josef G.
Der ehemalige Bürgermeister der Gemeinde Hollenstein, Josef G., wurde 1998 wegen
des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges und des Mißbrauchs der Amtsgewalt vom
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung angezeigt. G. wird verdächtigt, seit
1984 als Obmann des Vereines Naturpark Gamsstein mehreren Förderungsgebern die -
selben bzw. fingierte Rechnungen als Belege für die widmungsgemäße Verwendung der
Förderungsmittel vorgelegt, die dadurch erzielten Überschüsse selbst behoben bzw.
nicht widmungsgemäß verwendet und überdies das Konto des Vereins durch eigene
Behebungen überzogen zu haben. Teilweise seien diese Betrugshandlungen auch unter
Mißbrauch der Amtsgewalt als Bürgermeister erfolgt. Ein Teil der Mittel soll in der Folge
auch der SPÖ Hollenstein zugutegekommen sein (etwa S 82.000). Die Summe der von
ihm mißbräuchlich verwendeten Subventionen soll 1 Mio. Schilling überschritten haben.
Der Verein selbst soll durch die mißbräuchlich aufgenommenen Kredite samt Zinsen um
etwa 2 Mio. Schilling geschädigt worden sein. Das Land Niederösterreich soll durch den
Verkauf des mit Förderungen in Höhe von 1,6 Mio. Schilling erworbenen Forsthauses
Sandgraben durch den Verein geschädigt worden sein. G. gestand angeblich, unter
Ausnützung seiner Amtsstellung mehrere Rechnungen der Gemeinde und des Licht und
Kraftvertriebes der Gemeinde Hollenstein fingiert und dem Land Niederösterreich als
Verwendungsnachweis für erhaltene Förderungen vorgelegt zu haben. Weiters gestand
er, eine privat erhaltene Rechnung so manipuliert zu haben, als ob sie für den Verein
ausgestellt worden wäre und sich in diesem Fall persönlich bereichert zu haben.
G. war schon 1996 im Zusammenhang mit dubiosen Finanztransaktionen rund um die
Errichtung von Eigentumswohnungen am Kalvarienberg vom Land Niederösterreich bei
der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Er wurde in diesem Zusammenhang verdäch -
tigt, die Gemeinde Hollenstein unter Mißbrauch seiner Stellung als Bürgermeister ge -
schädigt zu haben, indem den Erwerbern der sechs Eigentumswohnungen (auch Josef
G. selbst übernahm eine der Wohnungen) ein Teil der Errichtungskosten in Höhe von ca.
2 Mio. Schilling nicht weiterverrechnet, sondern eine Eigenleistung der Wohnungswer -
ber in dieser Höhe vorgetäuscht, letztlich der Betrag aber der Gemeinde Hollenstein
angelastet wurde.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Justiz die nachstehende
Anfrage:
1. Welche gerichtlichen Ermittlungsschritte wurden im Zusammenhang mit den bei -
den dem ehemaligen Bürgermeister von Hollenstein und Obmann des Vereines
Naturpark Gamsstein - Voralpe, Josef G. vorgeworfenen Straftaten (Förderungs -
betrug als Vereinsobmann zu Lasten des Landes Niederösterreich verbunden mit
eigener Bereicherung sowie einer Bereicherung der SPÖ Hollenstein und Schädi -
gung der
Gemeinde Hollenstein als Bürgermeister durch Unterlassen der Weiter -
verrechnung eines Teils der Frrichtungskosten von Eigentumswohnungen unter
teilweise eigener Bereicherung) gesetzt?
2. Wurde auch die Strafanzeige betreffend den Verein bereits zurückgelegt? Wenn
ja, mit welcher Begründung?
3. Sollte die Strafanzeige zurückgelegt worden sein:
a. Wie wurde das Teilgeständnis des Verdächtigen gewertet?
b. Wie wurden die vielfachen Tathandlungen, deren Zweck nur allzu offen -
sichtlich ist, bewertet?
c. Wie beurteilen Sie es aus generalpräventiven Überlegungen, wenn das Er -
stellen fingierter Rechnungen, das Verfälschen von Rechnungen und Subven -
tionsbetrug in Millionenhöhe ohne Verurteilung bleibt?
d. Werden Sie dafür sorgen, daß das Strafverfahren fortgesetzt wird? Wenn
nein, warum nicht?
4. Wie lauten die Vorhabensberichte, die im Bereich der Staatsanwaltschaft zu diesen
beiden Strafanzeigen erstattet wurden?
5. Wie lauten die bisher in diesen Strafverfahren erteilten Weisungen?
6. Gab es irgendwelche Versuche, den Verlauf des Strafverfahrens von außen durch
Interventionen zu beeinflussen? Wenn ja, von wem und mit welchem Ziel?