598/J

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Haller, DI Prinzhorn

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend

Verkauf von BUWOG - Wohnungen

 

 

Die BUWOG ist eine Bauvereinigung, die ihre Tätigkeit aufangehörige eines bestimmten Be­rufes beschränkt und sich verpflichtet, gegen Gewährung von angemessenen Finanzierungshilfen Wohnungen für diesen Personenkreis zur Verfügung zu halten.  In Verfolgung dieser zweckgebundenen Tätigkeit errichtet die BUWOG in überwiegendem Maße Mietwohnungen, die nach ihrem jeweiligen Freiwerden grundsätzlich wiederum für Bundesbedienstete bereit­gehalten werden sollen (Bundesminister für Finanzen in der Beantwortung 55261AB der Anfrage 5611IJ,- 18.  GP.).

 

Leider hielt sich die BUWOG dem Vernehmen nach bisher nicht an diese Grundsätze.

So wurde aus dem Bereich der BUWOG bekannt, daß Interventionen - vor allem von Bundes- und Landespolitikern - zur Vergabe von BUWOG- Wohnungen an nicht in Bundesdiensten stehende Personen durchaus an der Tagesordnung seien.

 

Darüber hinaus wurden in den letzten Jahren zahlreiche Ausländer in BUWOG- Wohnungen untergebracht,- eine krasse Fehlentwicklung angesichts des vorrangigen Auftrages der BUWOG, Wohnraum für eine einzige, speziell österreichischen Staatsbürgern zugängliche Be­rufsgruppe zur Verfügung zu stellen.

 

Mit zustimmendem Interesse werden daher Berichte in den Medien zur Kenntnis genommen, wonach nun neben den von der Bundesimmobiliengesellschaft verwalteten Bundeswohnungen auch jene der BUWOG zum Verkauf an die Mieter freigegeben und damit dem direkten Einfluß des Bundes entzogen werden sollen.

 

In Zusammenhang mit oben angeführtem Sachverhalt richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.         Welchen Anteil an der Gesamtzahl der Bewerber um Zuteilung einer BUWOG Wohnung stellten in den Jahren 1990 bis 1996 jeweils Bundesbedienstete, welchen Anteil an der Anzahl der Bewerber bildeten Personen, die nicht in Bundesdiensten standen?

 

2.         Werden im Eigentum der BUWOG stehende Wohnungen ausschließlich an

 

Bundesbedienstete vergeben, und wenn nein,

in welchem Umfang werden bzw. wurden Wohnungen der BUWOG in den Jahren 1990 bis 1996 auch an nicht in Bundesdiensten stehende Personen vergeben?

 

3.         Welche Kriterien mußten die nicht in Bundesdiensten stehenden Bewerber erfüllen, um eine BUWOG- Wohnungen bekommen zu können?

 

4.         Steht eine solche Bewerbung um Zuteilung einer BUWOG- Wohnung jedem österreichischen Staatsbürger offen?

 

5.         Wie, wo und in welcher Form können sich Österreicherinnen und Österreicher, die nicht in Bundesdiensten stehen und über keine Protektion von Bundes- oder Landespolitikern verfügen, mit größtmöglichen Erfolgsaussichten um eine BUWOG Wohnung bewerben?

 

6.       An welchen anderen (gemeinnützigen) Bauvereinigungen ist die BUWOG mit welchen Anteilen beteiligt?

 

7.         Wieviele Wohnungen sollen in welchen Bundesländern von der BUWOG den Mietern innerhalb welchen Zeitraumes zum Kaufangeboten werden?

 

8.         Wird es eine generelle Bereitschaft der BUWOG geben, mit allen an einem Kauf ihrer Wohnung interessierten BUWOG-Mietern in Verkaufsverhandlungen zu treten, und wenn nein,

warum wird ein Teil der BUWOG-Mieter durch die Verweigerung von Verkaufs­verhandlungen diskriminiert??

 

9.       An welche Stelle können sich die am Kauf ihrer BUWOG- Wohnung interessierten Mieter wenden, um Informationen über die Verkaufsmodalitäten zu erhalten?

 

10.     Ist auch an einen freien Verkauf von BUWOG-Wohnungen am Wohnungsmarkt gedacht, soferne bei den bisherigen Mietern kein ausreichendes Kaufinteresse bestehen sollte?

 

11.     Welche Einnahmen erwarten Sie sich in den Jahren 1996 bis 1998 aus dem Verkauf von BUWOG-Wohnungen?