5989/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

 

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Weiterbeschäftigung von Botschaftern und Botschafterinnen, die das

Pensionsalter erreicht haben

 

 

 

In Kürze anstehende Nachbesetzungen österreichischer Berufsvertretungen im

Ausland durch neue Dienststellenleiterinnen oder Dienststellenleiter geben Anlaß,

die dabei gewählte Vorgangsweise zu hinterfragen. Offensichtlich ist geplant,

Botschafter, die das gesetzliche Pensionsalter erreichen, weiterhin als

Dienststellenleiter zu beschäftigen.

 

Da diese Vorgangsweise angesichts des hochqualifizierten Personalstandes des

Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht unbedingt geboten

erscheint, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.

 

1. Stimmt es, daß der österreichische Botschafter in Spanien das gesetzliche

    Pensionsalter erreicht hat oder in Kürze erreichen wird? Wenn ja, (seit) wann?

 

2. Wann wird ein neuer Dienststellenleiter oder eine Dienststellenleiterin für die

    Botschaft in Madrid ernannt?

 

3. Besteht die Absicht, den derzeitigen Botschafter in Madrid für eine weitere

    Funktionsperiode zu ernennen? Wenn ja, warum?

 

4. Stimmt es, daß der österreichische Botschafter bei der Ständigen Vertretung bei

    der EU in Brüssel das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat oder in Kürze

    erreichen wird? Wenn ja, (seit) wann?

 

5. Wann wird die Dienststellenleitung der Ständigen Vertretung bei der EU

    nachbesetzt? Wurde diese Position ausgeschrieben? Wenn nein warum nicht?

 

6. Welche Kandidatinnen und Kandidaten haben sich bisher für die Leitung der

    Ständigen Vertretung in Brüssel beworben? Wie schätzen Sie deren Qualifikation

    ein?

 

7. Welche sonstigen an Vertretungsbehörden im Ausland tätigen Botschafter und

    Botschafterinnen erreichen in diesem oder im nächsten Jahr des Pensionsalter

    oder haben es schon erreicht?

8. Welche dieser Botschafterinnen und Botschafter werden aus welchem Grund im

    aktiven Stand belassen?

 

9. Aus welchem Grund wird immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des

    Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei Erreichen des

    Pensionsalters nicht gegönnt, ihren verdienten Ruhestand anzutreten?

 

10. Besteht in Ihrem Haus ein Mangel an qualifiziertem Personal, sodaß

      Botschafterinnen und Botschafter nach Erreichen des Pensionsalters

      weiterbeschäftigt werden müssen?