5989/J XX.GP
der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Weiterbeschäftigung von Botschaftern und Botschafterinnen, die das
Pensionsalter erreicht haben
In Kürze anstehende Nachbesetzungen österreichischer Berufsvertretungen im
Ausland durch neue Dienststellenleiterinnen oder Dienststellenleiter geben Anlaß,
die dabei gewählte Vorgangsweise zu hinterfragen. Offensichtlich ist geplant,
Botschafter, die das gesetzliche Pensionsalter erreichen, weiterhin als
Dienststellenleiter zu beschäftigen.
Da diese Vorgangsweise angesichts des hochqualifizierten Personalstandes des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten nicht unbedingt geboten
erscheint, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten.
1. Stimmt es, daß der österreichische Botschafter in Spanien das gesetzliche
Pensionsalter erreicht hat oder in Kürze erreichen wird? Wenn ja, (seit) wann?
2. Wann wird ein neuer Dienststellenleiter oder eine Dienststellenleiterin für die
Botschaft in Madrid ernannt?
3. Besteht die Absicht, den derzeitigen Botschafter in Madrid für eine weitere
Funktionsperiode zu ernennen? Wenn ja, warum?
4. Stimmt es, daß der österreichische Botschafter bei der Ständigen Vertretung bei
der EU in Brüssel das gesetzliche Pensionsalter erreicht hat oder in Kürze
erreichen wird? Wenn ja, (seit) wann?
5. Wann wird die Dienststellenleitung der Ständigen Vertretung bei der EU
nachbesetzt? Wurde diese Position ausgeschrieben? Wenn nein warum nicht?
6. Welche Kandidatinnen und Kandidaten haben sich bisher für die Leitung der
Ständigen Vertretung in Brüssel beworben? Wie schätzen Sie deren Qualifikation
ein?
7. Welche sonstigen an Vertretungsbehörden im Ausland tätigen Botschafter und
Botschafterinnen erreichen in diesem oder im nächsten Jahr des Pensionsalter
oder haben es schon
erreicht?
8. Welche dieser Botschafterinnen und Botschafter werden aus welchem Grund im
aktiven Stand belassen?
9. Aus welchem Grund wird immer wieder Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des
Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten bei Erreichen des
Pensionsalters nicht gegönnt, ihren verdienten Ruhestand anzutreten?
10. Besteht in Ihrem Haus ein Mangel an qualifiziertem Personal, sodaß
Botschafterinnen und Botschafter nach Erreichen des Pensionsalters
weiterbeschäftigt werden müssen?