5990/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Graf
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Zurücklegung einer Strafanzeige
Eine Wandergruppe mußte im Juli 1998 mit ansehen, wie ein Mann sich offensichtlich
aus sexuellen Motiven nackt von einem kleinen Buben fotografieren ließ. Die schockier -
ten Wanderer erstatteten daraufhin bei der Gendarmerie in Preßbaum Strafanzeige. Zur
großen Verwunderung all derer, die jene Szene gesehen hatten, wurde die Anzeige -
ohne daß eine gerichtliche Einvernahme dieser Zeugen erfolgt wäre - im September
1998 von der Staatsanwaltschaft einfach zurückgelegt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten angesichts der Diskrepanz zwischen den
vielfachen politischen Versprechungen, sexuellen Kindesmißbrauch wirksam zu verfol -
gen, und der Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft St. Pölten an den Herrn Bundes -
minister für Justiz die nachstehende
Anfrage:
1. Welche Ermittlungsschritte wurden gesetzt, bevor die Strafanzeige unter 70 BAZ
442/98y von der Staatsanwaltschaft Dr. Pölten zurückgelegt wurde?
2. Wer konnte als Verdächtiger ermittelt werden?
3. Wie alt war das von der strafbaren Handlung betroffene Kind?
4. Welche Beziehungen bestehen zwischen dem Verdächtigen und seinem Opfer?
5. Wie hat sich der Verdächtige verantwortet?
6. Welche anderen Personen wurden im Zusammenhang mit der Strafanzeige einver -
nommen? Welches Ergebnis hatten diese Einvernahmen jeweils?
7. Mit welcher Begründung wurde die Strafanzeige zurückgelegt?
8. Werden Sie dafür sorgen, daß das Strafverfahren fortgesetzt wird? Wenn nein,
warum nicht?