5991/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Haupt

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Reinigungsarbeiten in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice

 

Die Bundesbaudirektion Wien hat im Auftrag des Arbeitsmarktservice Österreich Ende

1998 eine Ausschreibung für alle Reinigungsarbeiten in den Geschäftsstellen des

Arbeitsmarktservice durchgeführt. Auffällig daran ist, daß laut Ausschreibungstext die

Angebote nicht von Bietergemeinschaften gelegt werden dürfen, die Weitergabe von

Teilen des Auftrags an Subunternehmer mit maximal 35 % begrenzt ist und auch eine

Teilvergabe strikt ausgeschlossen wurde. Die Angebotsfrist betrug für die interessierten

Firmen faktisch etwa drei Wochen, in denen - um ein seriöses Angebot erstellen zu

können - alle 152 Geschäftsstellen besichtigt, erfaßt und die Leistung hätte kalkuliert

werden müssen. An dieser Vorgangsweise überrascht einiges: Viele minderqualifizierte

Arbeitslose, die derzeit unfreiwillig Kunden des AMS sind, könnten diese Arbeiten ohne

weiteres ausführen, eine Fremdvergabe der Leistung erscheint daher grundsätzlich nicht

notwendig. Die Leistung wäre andererseits auch durchaus geeignet, um derzeit arbeits-

losen Menschen einen Neustart als selbständig Erwerbstätige im Reinigungsgewerbe zu

ermöglichen. Es ist überdies kein Grund ersichtlich, warum die meist regional arbeiten -

den österreichischen Reinigungsbetriebe von der Ausschreibung durch die österreich -

weite Vergabe de facto ausgeschlossen werden sollten, zumal die Reinigungsarbeiten

weder standardisiert in jeder Geschäftsstelle des AMS gleich erfolgen müssen noch

durch eine zentrale Organisation zwangsläufig eine Kostenreduktion zu erwarten ist. Als

österreichweite Anbieter kommen derzeit bei diesen Ausschreibungsgrundlagen nur

zwei oder drei Firmen in Betracht; auch diese Tatsache wird kaum geeignet sein, mit der

Ausschreibung möglichst günstige Preise zu erzielen und vereinfacht tendenziell auch

Preisabsprachen zwischen den Anbietern erheblich.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

1. Warum wurden die Reinigungsarbeiten seitens des Arbeitsmarktservice Österreich

    nur als österreichweite Gesamtleistung ausgeschrieben und nicht auf einzelne Stand -

    orte oder zumindest Bundesländer bezogen?

 

2. Weshalb wurde eine Weitergabe von Teilen des Auftrags an Subunternehmer von

    vornherein mit 35 % begrenzt?

 

3. Weshalb wurde die Angebotsfrist so kurz bemessen?

 

4. Wieviele Angebote sind aufgrund dieser Ausschreibung eingegangen und wieviele

    der anbietenden Firmen haben ihren Hauptsitz im Ausland?

 

5. Ist der Auftrag mittlerweile schon vergeben worden? Wenn nein, warum nicht?

6. Wurden alle Angebote im Hinblick auf die kollektivvertragliche Mindestentlohnung

    der Arbeitnehmer hinsichtlich der Plausibilität der Kalkulation überprüft?

 

7. Wurden einzelne Angebote wegen Unterpreisigkeit ausgeschlossen?

 

8. Weshalb wurde die Leistung nicht von jedem einzelnen Geschäftsstellenleiter des

    AMS ausgeschrieben und damit vermehrt an lokal ansässige Firmen vergeben?

 

9. Weshalb sollen die Reinigungsarbeiten überhaupt fremdvergeben und nicht z.B. von

    Personen erbracht werden, die derzeit arbeitslos sind?

 

10. Wurde erwogen, Arbeitslosen den Einstieg in eine selbständige Erwerbstätigkeit im

      Bereich des Reinigungsgewerbes durch die Vergabe der Reinigungsarbeiten in den

      Geschäftsstellen des AMS zu erleichtern? Wenn nein, warum nicht?