5991/J XX.GP
der Abgeordneten Dr. Haider, Mag. Haupt
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Reinigungsarbeiten in den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice
Die Bundesbaudirektion Wien hat im Auftrag des Arbeitsmarktservice Österreich Ende
1998 eine Ausschreibung für alle Reinigungsarbeiten in den Geschäftsstellen des
Arbeitsmarktservice durchgeführt. Auffällig daran ist, daß laut Ausschreibungstext die
Angebote nicht von Bietergemeinschaften gelegt werden dürfen, die Weitergabe von
Teilen des Auftrags an Subunternehmer mit maximal 35 % begrenzt ist und auch eine
Teilvergabe strikt ausgeschlossen wurde. Die Angebotsfrist betrug für die interessierten
Firmen faktisch etwa drei Wochen, in denen - um ein seriöses Angebot erstellen zu
können - alle 152 Geschäftsstellen besichtigt, erfaßt und die Leistung hätte kalkuliert
werden müssen. An dieser Vorgangsweise überrascht einiges: Viele minderqualifizierte
Arbeitslose, die derzeit unfreiwillig Kunden des AMS sind, könnten diese Arbeiten ohne
weiteres ausführen, eine Fremdvergabe der Leistung erscheint daher grundsätzlich nicht
notwendig. Die Leistung wäre andererseits auch durchaus geeignet, um derzeit arbeits-
losen Menschen einen Neustart als selbständig Erwerbstätige im Reinigungsgewerbe zu
ermöglichen. Es ist überdies kein Grund ersichtlich, warum die meist regional arbeiten -
den österreichischen Reinigungsbetriebe von der Ausschreibung durch die österreich -
weite Vergabe de facto ausgeschlossen werden sollten, zumal die Reinigungsarbeiten
weder standardisiert in jeder Geschäftsstelle des AMS gleich erfolgen müssen noch
durch eine zentrale Organisation zwangsläufig eine Kostenreduktion zu erwarten ist. Als
österreichweite Anbieter kommen derzeit bei diesen Ausschreibungsgrundlagen nur
zwei oder drei Firmen in Betracht; auch diese Tatsache wird kaum geeignet sein, mit der
Ausschreibung möglichst günstige Preise zu erzielen und vereinfacht tendenziell auch
Preisabsprachen zwischen den Anbietern erheblich.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
Anfrage:
1. Warum wurden die Reinigungsarbeiten seitens des Arbeitsmarktservice Österreich
nur als österreichweite Gesamtleistung ausgeschrieben und nicht auf einzelne Stand -
orte oder zumindest Bundesländer bezogen?
2. Weshalb wurde eine Weitergabe von Teilen des Auftrags an Subunternehmer von
vornherein mit 35 % begrenzt?
3. Weshalb wurde die Angebotsfrist so kurz bemessen?
4. Wieviele Angebote sind aufgrund dieser Ausschreibung eingegangen und wieviele
der anbietenden Firmen haben ihren Hauptsitz im Ausland?
5. Ist der Auftrag mittlerweile schon vergeben
worden? Wenn nein, warum nicht?
6. Wurden alle Angebote im Hinblick auf die kollektivvertragliche Mindestentlohnung
der Arbeitnehmer hinsichtlich der Plausibilität der Kalkulation überprüft?
7. Wurden einzelne Angebote wegen Unterpreisigkeit ausgeschlossen?
8. Weshalb wurde die Leistung nicht von jedem einzelnen Geschäftsstellenleiter des
AMS ausgeschrieben und damit vermehrt an lokal ansässige Firmen vergeben?
9. Weshalb sollen die Reinigungsarbeiten überhaupt fremdvergeben und nicht z.B. von
Personen erbracht werden, die derzeit arbeitslos sind?
10. Wurde erwogen, Arbeitslosen den Einstieg in eine selbständige Erwerbstätigkeit im
Bereich des Reinigungsgewerbes durch die Vergabe der Reinigungsarbeiten in den
Geschäftsstellen des AMS zu erleichtern? Wenn nein, warum nicht?