6016/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend nicht erfolgte Sanierung des Unfallhäufigkeitsschwerpunkts „Leinerkreuzung“
Bei der „Leinerkreuzung“ handelt es sich um die höchstbelastete Kreuzung des Bezirks
Vöcklabruck, die B 1 mit der B 145 bzw. der B 143 verbindet. Angesichts der
Unfallhäufigkeit hat die oberösterreichische Straßenverwaltung teilweise ein niveaufreies
Kreuzungsprojekt ausgearbeitet, das damals im Hinblick auf die hohen Kosten abgelehnt
wurde, so daß die darauffolgenden Maßnahmen nur mehr als Notlösung angesehen werden
können.
Heute präsentiert sich die Kreuzung nach wie vor als ausgesprochen unfallträchtig. Eine aus
diesem Grund vom Landtagsabgeordneten Helmut Kapeller an den Landesrat Hiesl gerichtete
Anfrage beantwortet dieser wie folgt: "Ich möchte aber ganz entschieden den Vorwurf, die
oberösterreichische Bundesstraßenverwaltung für die Zustände bei der ‚Leinerkreuzung‘
verantwortlich zu machen, zurückweisen. Hätte das Wirtschaftsministerium das von
Oberösterreich ausgearbeitete Kreuzungskonzept genehmigt, wären die Verkehrszustände auf
der ‚Leinerkreuzung‘ heute sicherlich kein Thema.“
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die Aussagen des Landesrats Franz Hiesl und hat es tatsächlich
Versäumnisse ihres Bundesministeriums gegeben?
2. Wieviele Unfälle wurden in den letzten drei Jahren auf der „Leinerkreuzung“
registriert und
welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen?
3. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit auf der
„Leinerkreuzung“ beabsichtigten Sie zu setzen?
4. Wie kann aus Ihrer Sicht generell die Beseitigung von ,,Unfallhäufigkeitspunkten“ in
Österreich organisatorisch verbessert werden?