6016/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend nicht erfolgte Sanierung des Unfallhäufigkeitsschwerpunkts „Leinerkreuzung“

 

Bei der „Leinerkreuzung“ handelt es sich um die höchstbelastete Kreuzung des Bezirks

Vöcklabruck, die B 1 mit der B 145 bzw. der B 143 verbindet. Angesichts der

Unfallhäufigkeit hat die oberösterreichische Straßenverwaltung teilweise ein niveaufreies

Kreuzungsprojekt ausgearbeitet, das damals im Hinblick auf die hohen Kosten abgelehnt

wurde, so daß die darauffolgenden Maßnahmen nur mehr als Notlösung angesehen werden

können.

 

Heute präsentiert sich die Kreuzung nach wie vor als ausgesprochen unfallträchtig. Eine aus

diesem Grund vom Landtagsabgeordneten Helmut Kapeller an den Landesrat Hiesl gerichtete

Anfrage beantwortet dieser wie folgt: "Ich möchte aber ganz entschieden den Vorwurf, die

oberösterreichische Bundesstraßenverwaltung für die Zustände bei der ‚Leinerkreuzung‘

verantwortlich zu machen, zurückweisen. Hätte das Wirtschaftsministerium das von

Oberösterreich ausgearbeitete Kreuzungskonzept genehmigt, wären die Verkehrszustände auf

der ‚Leinerkreuzung‘ heute sicherlich kein Thema.“

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1. Wie beurteilen Sie die Aussagen des Landesrats Franz Hiesl und hat es tatsächlich

     Versäumnisse ihres Bundesministeriums gegeben?

 

2. Wieviele Unfälle wurden in den letzten drei Jahren auf der „Leinerkreuzung“

     registriert und welche Maßnahmen wurden daraufhin getroffen?

3. Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Hebung der Verkehrssicherheit auf der

     „Leinerkreuzung“ beabsichtigten Sie zu setzen?

 

4. Wie kann aus Ihrer Sicht generell die Beseitigung von ,,Unfallhäufigkeitspunkten“ in

     Österreich organisatorisch verbessert werden?