6037/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger, Dr. Martin Graf, DI Leopold Schöggl

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Abnahme der Rechtsanwaltsprüfung durch einzelne bevorzugte

Prüfungskommissäre aus dem Kreis der Rechtsanwälte und aus dem der Richter

in den Oberlandesgerichtssprengeln Wien und Innsbruck

 

 

Hinweisen zufolge sollen bei den Oberlandesgerichtssprengeln Wien und Innsbruck einzelne

Prüfungskommissäre, sowohl aus dem Kreis der Rechtsanwälte als auch aus dem Kreis der

Richter, bevorzugt die Rechtsanwaltsprüfungen abnehmen dürfen.

Die Mitglieder der Rechtsanwaltsprüfungskommission erhalten gern. § 28 RAPG für ihre

Tätigkeiten Vergütungen in stattlicher Höhe.

 

Gem. § 9 RAPG hat der Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission für jede Prüfung in

gleichbleibender alphabetischer Reihenfolge die Prüfungskommissäre zu bestimmen.

 

Allerdings soll beim OLG Wien und beim OLG Innsbruck entgegen dieser eindeutigen

gesetzlichen Bestimmung vorgegangen werden, indem nämlich

 

•    beim OLG Wien überdurchschnittlich oft Frau RA Dr. Gerda Kostelka - Reimer, die die

      Prüfungskan-didaten zuvor unter anderem auch auf deren parteipolitische Präferenzen

      anzusprechen pflegt, gemeinsam mit ihrem politischen Pendant, Vizepräsident Dr. Alois

      Ramoser, und

 

•    beim OLG Innsbruck vermehrt Richter Dr. Hoffmann, Sohn des ehemaligen Präsidenten

      des Oberlandesgerichtes Innsbruck.

                                                                              die Rechtsanwaltsprüfungen abnehmen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister

für Justiz nachstehende

 

A n f r a g e:

 

1. Ist Ihnen der dargestellte Sachverhalt bekannt?

    • Wenn ja, seit wann?

    • Wenn nein, warum nicht?

2. Billigen Sie die gewählte Vorgangsweise, daß die Prüfungskommissionen entgegen § 9

     RAPG durch einzelne, zumeist nach großkoalitionären Gesichtspunkten, ausgewählte

     Prüfungskommissäre, besetzt werden?

     • Wenn nein, was gedenken Sie dagegen zu tun?

 

3. Gibt es in den Gerichtssprengeln des OLG Wien und des OLG Innsbruck auch andere

     Prüfungskommissäre, die vermehrt zur Abnahme der Prüfungen herangezogen werden?

     • Wenn ja, welche?

     • Wenn nein, wie erklären Sie sich, die häufige Zulassung obgenannter Prüfer?

 

4. Sind Sie der Ansicht, daß mit einer derart auffällig - einseitigen Prüferauswahl, die

     entweder eindeutig nach dem parteipolitischen Proporz, bzw. wie im OLG Innsbruck,

     nach familären Gesichtspunkten vorgenommen wurde, tatsächlich noch die Unabhängig -

     keit der Prüfungskommission gewährleistet werden kann?

     • Wenn nein, wie gedenken Sie diese Unabhängigkeit der Prüfungskommission in

        Zukunft sicherzustellen?

 

5. Wie viele Prüfungen haben RA Dr. Kostelka - Reimer, Dr. Ramoser, Dr. Hofmann in den

     Jahren 1997 und 1998 abgenommen?

 

6. Wie hoch waren die Vergütungen, die an die Begünstigten innerhalb der letzten zwei

     Jahren ausbezahlt wurden?

 

7. Welche anderen Prüfungskommissäre wurden im Vergleichszeitraum wie oft zur Abnah -

     me der Rechtsanwaltsprüfungen herangezogen?

 

8. Wurde die bevorzugte Abnahme der RA - Prüfungen durch die Genannten von den jeweili -

     gen Präsidenten bzw. Vizepräsidenten der genannten Oberlandesgerichtssprengel in deren

     Eigenschaft als Präses der Rechtsanwaltsprüfungskommission gebilligt?

     • Wenn ja, welche Beweggründe sind ausschlaggebend, daß die Obgenannten immer

        wieder bevorzugt mit der Abnahme von Rechtsanwaltsprüfungen betraut werden und

        nicht - wie im Gesetz vorgesehen - die Mitglieder der Kommissionen nach der alpha -

        betischen Reihenfolge ihrer Namen ausgewählt werden?