6055/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Mag. Firlinger
und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS)
betreffend: Gesundheitsuntersuchungen bei fliegendem Personal
In diversen Print - wie elektronischen Medien tauchen vermehrt Berichte über die Handhabung von
Gesundheitsuntersuchungen und Arbeitszeiten von fliegendem Personal auf. Österreichische
Fluggesellschaften (Austrian Airlines, Lauda Air und Tyrolean) unterliegen, teilweise freiwillig, diversen
Vorschriften der IATA (International Air Traffic Association) und anderen strengen amerikanischen
Regulativen, allerdings in Belangen der Arbeitszeit und der Gesundheit finden diese Regulative in
Österreich keine zwingende Anwendung.
Die jährliche Zunahme des Flugverkehrs und damit auch die Zunahme der Verantwortung für den
Transport von Menschen bezieht sich nicht nur auf den Passagier oder die Fracht und Technik sondern
auch auf die Gesundheit des im Flugverkehr eingesetzten Personals wie Flight attendants (FA)
Flugbegleiter, Piloten, Sicherheitsbeamte (Security Officer, sogenannten ,,Tigers" des
Innenministeriums) und Techniker.
Piloten (Pic/Copi) haben im Schnitt alle 6 Monate einen Gesundheitscheck (MEDEX) welcher folgende
Untersuchungen beinhaltet:
• Seh - und Hörtest
• Urinprobe
• Bluttest (nicht immer, nach Ermessen d. jeweiligen Arztes)
• EKG und Belastungs EKG
• Gewicht
• Fragebogen nach Krankheiten der letzten 06 Monate, ...
• Arztgespräch und Allgemeinbefinden
Flugbegleiter haben im Schnitt alle 01 - 02 Jahre folgenden Gesundheitscheck:
• Blutdruck
• Lungenröntgen (abgeschafft?)
• Ohrencheck
• Stuhl (siehe BAG, fakultativ)
• Gewicht
• Arztgespräch und Allgemeinbefinden
Im Vergleich zu durchgeführten Untersuchungen (u .a. Strahlenschutz, Brustuntersuchungen,
Orthopädie und Motorikuntersuchungen, zwingende Blut - und Alkotests, Arbeitszeiten der letzten
Monate,... beim MEDEX) bei anderen europäischen Airlines bestehen somit Unterschiede und wird
auch dem BAG (BazillenausscheiderGesetz) (z.B. bei der Lauda Air muß das fliegende Personal die
Sanitäreinrichtungen reinigen und auch das Essen servieren) und dem Strahlenschutz (bei Air France,
bekommen die Concorde Piloten die Dienstpläne im Rahmen der Minimierung der Strahlenbelastung) in
Österreich nicht Folge getragen.
Studien der NASA , der amerikanischen Flugbehörde und letztlich auch Studien der deutschen
Flugbehörde zeigten starke Mängel im Bereich Gesundheitscheck und Arbeitszeit des fliegenden
Personals
auf.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) die nachstehende
ANFRAGE:
1. Welche österreichischen Rechtsvorschriften sind von Luftverkehrsunternehmen hinsichtlich
Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden Personals zu befolgen?
2. Welche sonstigen Richtlinien bezüglich Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden Personals
werden von in Österreich tätigen Luftverkehrsunternehmungen angewendet?
3. Wie sehen konkret die Vorschriften in Österreich bei Gesundheitsuntersuchungen von
a.) Piloten, Co - Piloten aus?
b.) Sicherheitsbeamten aus?
c.) Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen, Techniker aus?
4. Bestehen bei den Untersuchungsvorschriften geschlechtliche Unterschiede? (z.B. bei Frauen
Brustuntersuchungen?) Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Ärzte sind berechtigt Gesundheitsuntersuchungen des fliegenden Personals
vorzunehmen?
6. Handelt es sich bei den österreichischen Untersuchungen um betriebseigene oder externe Ärzte?
7. Wer überprüft die Umsetzung und Anwendung der Untersuchungsvorschriften?
8. Wie wird diese Überprüfung vorgenommen?
9. Sind Ihnen oder Ihrem Amtskollegen des Verkehrsministeriums die oben angeführten Studien über
Mängel hinsichtlich Einhaltung der Arbeitszeit und Gesundheitschecks bekannt?
10. Wieso sind die Untersuchungen im Sinne des BAG für das fliegende Personal fakultativ?
11. Gibt es Vorschriften über Untersuchungen des fliegenden Personals in Bezug auf Strahlenschutz,
nachdem das Personal nachweislich einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt ist als am
Boden?
12. Erhält dieses Personal entsprechend den Vorschriften für ähnliche Risikogruppen eine Abgeltung?
Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
13. Eine Studie der NASA und Untersuchungen der deutschen Flugbehörde zeigte, daß weibliches
fliegendes Personal um 45% mehr an Mammakarzinomen erkrankt, als das vergleichbare weibliche
Bodenpersonal.
Welche Vorschriften beabsichtigen Sie zum Schutz dieser Risikogruppe zu erarbeiten?
14. Aufgrund der unregelmäßigen Arbeitszeiten ergeben sich im gesamten Gesundheitsbild der
Betroffenen Störungen wie z.B. Schlafstörungen, Menstruationen, Fehlgeburten, u.a.. Welche
Maßnahmen werden diesbezüglich seitens der Behörde und der Unternehmen unternommen?
15. Es werden die für die Ausübung und je nach Destinationen notwendigen Impfungen seitens des
Arbeitgebers bezahlt, doch gewisse Impfungen wie Twinrex (Hep A, B, ) nicht, obwohl das
Personal auch Erste Hilfe Leistungen erbringen muß. Welche Vorschriften gibt es diesbezüglich?
Welche Verbesserungen sehen Sie in diesem Bereich?
16. Für Piloten gilt Alkoholverbot 24 Stunden vor Dienstantritt, 12 Stunden für anderes fliegendes
Personal. Eine de Facto 0,0%0 Regelung. Wie wird dies überprüft?