6055/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Dr. Kurzmann, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Mag. Firlinger

und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS)

 

betreffend: Gesundheitsuntersuchungen bei fliegendem Personal

 

In diversen Print -  wie elektronischen Medien tauchen vermehrt Berichte über die Handhabung von

Gesundheitsuntersuchungen und Arbeitszeiten von fliegendem Personal auf. Österreichische

Fluggesellschaften (Austrian Airlines, Lauda Air und Tyrolean) unterliegen, teilweise freiwillig, diversen

Vorschriften der IATA (International Air Traffic Association) und anderen strengen amerikanischen

Regulativen, allerdings in Belangen der Arbeitszeit und der Gesundheit finden diese Regulative in

Österreich keine zwingende Anwendung.

 

Die jährliche Zunahme des Flugverkehrs und damit auch die Zunahme der Verantwortung für den

Transport von Menschen bezieht sich nicht nur auf den Passagier oder die Fracht und Technik sondern

auch auf die Gesundheit des im Flugverkehr eingesetzten Personals wie Flight attendants (FA)

Flugbegleiter, Piloten, Sicherheitsbeamte (Security Officer, sogenannten ,,Tigers" des

Innenministeriums) und Techniker.

 

Piloten (Pic/Copi) haben im Schnitt alle 6 Monate einen Gesundheitscheck (MEDEX) welcher folgende

Untersuchungen beinhaltet:

•    Seh -  und Hörtest

•    Urinprobe

•    Bluttest (nicht immer, nach Ermessen d. jeweiligen Arztes)

•    EKG und Belastungs EKG

•    Gewicht

•    Fragebogen nach Krankheiten der letzten 06 Monate, ...

•    Arztgespräch und Allgemeinbefinden

 

Flugbegleiter haben im Schnitt alle 01 - 02 Jahre folgenden Gesundheitscheck:

•    Blutdruck

•    Lungenröntgen (abgeschafft?)

•    Ohrencheck

•    Stuhl (siehe BAG, fakultativ)

•    Gewicht

•    Arztgespräch und Allgemeinbefinden

 

Im Vergleich zu durchgeführten Untersuchungen (u .a. Strahlenschutz, Brustuntersuchungen,

Orthopädie und Motorikuntersuchungen, zwingende Blut -  und Alkotests, Arbeitszeiten der letzten

Monate,... beim MEDEX) bei anderen europäischen Airlines bestehen somit Unterschiede und wird

auch dem BAG (BazillenausscheiderGesetz) (z.B. bei der Lauda Air muß das fliegende Personal die

Sanitäreinrichtungen reinigen und auch das Essen servieren) und dem Strahlenschutz (bei Air France,

bekommen die Concorde Piloten die Dienstpläne im Rahmen der Minimierung der Strahlenbelastung) in

Österreich nicht Folge getragen.

 

Studien der NASA , der amerikanischen Flugbehörde und letztlich auch Studien der deutschen

Flugbehörde zeigten starke Mängel im Bereich Gesundheitscheck und Arbeitszeit des fliegenden

Personals auf.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BMAGS) die nachstehende

ANFRAGE:

 

1.  Welche österreichischen Rechtsvorschriften sind von Luftverkehrsunternehmen hinsichtlich

      Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden Personals zu befolgen?

2.  Welche sonstigen Richtlinien bezüglich Arbeitszeit und Gesundheit des fliegenden Personals

      werden von in Österreich tätigen Luftverkehrsunternehmungen angewendet?

3.  Wie sehen konkret die Vorschriften in Österreich bei Gesundheitsuntersuchungen von

      a.) Piloten, Co - Piloten aus?

      b.) Sicherheitsbeamten aus?

      c.) Flugbegleiter und Flugbegleiterinnen, Techniker aus?

4.  Bestehen bei den Untersuchungsvorschriften geschlechtliche Unterschiede? (z.B. bei Frauen

      Brustuntersuchungen?) Wenn nein, warum nicht?

5.  Welche Ärzte sind berechtigt Gesundheitsuntersuchungen des fliegenden Personals

      vorzunehmen?

6.  Handelt es sich bei den österreichischen Untersuchungen um betriebseigene oder externe Ärzte?

7.  Wer überprüft die Umsetzung und Anwendung der Untersuchungsvorschriften?

8.  Wie wird diese Überprüfung vorgenommen?

9.  Sind Ihnen oder Ihrem Amtskollegen des Verkehrsministeriums die oben angeführten Studien über

      Mängel hinsichtlich Einhaltung der Arbeitszeit und Gesundheitschecks bekannt?

10. Wieso sind die Untersuchungen im Sinne des BAG für das fliegende Personal fakultativ?

11. Gibt es Vorschriften über Untersuchungen des fliegenden Personals in Bezug auf Strahlenschutz,

       nachdem das Personal nachweislich einer höheren Strahlenbelastung ausgesetzt ist als am

       Boden?

12. Erhält dieses Personal entsprechend den Vorschriften für ähnliche Risikogruppen eine Abgeltung?

       Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

13. Eine Studie der NASA und Untersuchungen der deutschen Flugbehörde zeigte, daß weibliches

       fliegendes Personal um 45% mehr an Mammakarzinomen erkrankt, als das vergleichbare weibliche

       Bodenpersonal.

       Welche Vorschriften beabsichtigen Sie zum Schutz dieser Risikogruppe zu erarbeiten?

14. Aufgrund der unregelmäßigen Arbeitszeiten ergeben sich im gesamten Gesundheitsbild der

       Betroffenen Störungen wie z.B. Schlafstörungen, Menstruationen, Fehlgeburten, u.a.. Welche

       Maßnahmen werden diesbezüglich seitens der Behörde und der Unternehmen unternommen?

15. Es werden die für die Ausübung und je nach Destinationen notwendigen Impfungen seitens des

       Arbeitgebers bezahlt, doch gewisse Impfungen wie Twinrex (Hep A, B, ) nicht, obwohl das

       Personal auch Erste Hilfe Leistungen erbringen muß. Welche Vorschriften gibt es diesbezüglich?

       Welche Verbesserungen sehen Sie in diesem Bereich?

16. Für Piloten gilt Alkoholverbot 24 Stunden vor Dienstantritt, 12 Stunden für anderes fliegendes

       Personal. Eine de Facto 0,0%0 Regelung. Wie wird dies überprüft?