6057/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Vollzug des neuen Mineralrohstoffgesetzes
Nach mehrjährigen intensiven Verhandlungen ist im Dezember des Vorjahres mit dem neuen
Mineralrohstoffgesetzes eine Reform der Rohstoffgewinnung in Österreich gelungen. Das
neue Gesetz bringt mehr Demokratie durch Gemeindemitbestimmung und Bürgerbeteiligung,
den Schutz wertvollen Naturraums vor Raubbau und eine stufenweise Abschaffung der
Berghauptmannschaften mit sich.
Nunmehr kommt es im Zusammenhang mit dem Vollzug des vom Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten vorgelegten und im Parlament beschlossenen
Gesetzeswerkes zu einigen kritischen Kommentaren. So meint etwa der steirische
Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Wielinger, dass das neue Gesetz nicht vollziebar sei und es
"Interpretationserlässe" geben müsse. Herr Rudolf Donninger von der Wirtschaftskammer
meint sogar, dass die Behörden seit Monaten keine Bewilligungen erteilt hätten, wodurch der
Mineralstoffabbau in vielen Fällen still stehe. Herr Carl Hennrich vom Fachverband der Stein -
und keramischen Industrie klagt, „es herrsche völlige Ratlosigkeit, was den Gesetzesvollzug
betreffe“.
In der festen Überzeugung, dass mit gutem Willen aller Beteiligten das neue
Mineralrohstoffgesetz in der Administration vollziehbar ist, richten die unterzeichneten
Abgeordneten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
nachstehende
Anfrage:
1. Teilen Sie die Auffassung des höchsten steirischen Beamten, wonach das neue
Berggesetz unvollziehbar, unpraktikabel und eine „populistische Übereilung“ sei?
2. Gibt es ein konkretes Konzept, wie die Experten der aufzulösenden
Berghauptmannschaften in der neu zuständigen Administration eingesetzt werden?
Wenn nein, warum nicht?
3. Halten Sie einen "Interpretationserlaß" zur Vollziehung des Mineralrohstoffgesetzes
für erforderlich?
Wenn ja, wann ist mit einem derartigen Erlaß zu rechnen?