6057/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Vollzug des neuen Mineralrohstoffgesetzes

 

 

Nach mehrjährigen intensiven Verhandlungen ist im Dezember des Vorjahres mit dem neuen

Mineralrohstoffgesetzes eine Reform der Rohstoffgewinnung in Österreich gelungen. Das

neue Gesetz bringt mehr Demokratie durch Gemeindemitbestimmung und Bürgerbeteiligung,

den Schutz wertvollen Naturraums vor Raubbau und eine stufenweise Abschaffung der

Berghauptmannschaften mit sich.

 

Nunmehr kommt es im Zusammenhang mit dem Vollzug des vom Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten vorgelegten und im Parlament beschlossenen

Gesetzeswerkes zu einigen kritischen Kommentaren. So meint etwa der steirische

Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Wielinger, dass das neue Gesetz nicht vollziebar sei und es

"Interpretationserlässe" geben müsse. Herr Rudolf Donninger von der Wirtschaftskammer

meint sogar, dass die Behörden seit Monaten keine Bewilligungen erteilt hätten, wodurch der

Mineralstoffabbau in vielen Fällen still stehe. Herr Carl Hennrich vom Fachverband der Stein -

und keramischen Industrie klagt, „es herrsche völlige Ratlosigkeit, was den Gesetzesvollzug

betreffe“.

 

 

In der festen Überzeugung, dass mit gutem Willen aller Beteiligten das neue

Mineralrohstoffgesetz in der Administration vollziehbar ist, richten die unterzeichneten

Abgeordneten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

nachstehende

 

 

Anfrage:

 


 

1.   Teilen Sie die Auffassung des höchsten steirischen Beamten, wonach das neue

      Berggesetz unvollziehbar, unpraktikabel und eine „populistische Übereilung“ sei?

 

2.   Gibt es ein konkretes Konzept, wie die Experten der aufzulösenden

      Berghauptmannschaften in der neu zuständigen Administration eingesetzt werden?

      Wenn nein, warum nicht?

 

3.   Halten Sie einen "Interpretationserlaß" zur Vollziehung des Mineralrohstoffgesetzes

      für erforderlich?

      Wenn ja, wann ist mit einem derartigen Erlaß zu rechnen?