6068/J XX.GP

 

                                                               ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Einstellung des Verfahrens gegen

Hermann Mentil

 

Der Finanzlandesrat von Niederösterreich, Wolfgang Sobotka, hat in einer Anzeige an

die StA Wien dargetan, daß der NAbg. Hermann Mentil für eine doppelte Abtretung der

Parteienförderungsmittel, verantwortlich ist.

    Wie die Wochenzeitung „NÖ. Nachrichten" in der Woche 3/99 in ihrem Beitrag „Men -

tu ist ‚sauber,“ berichtete, habe die Staatsanwaltschaft allerdings keine Gründe für eine straf -

gerichtliche Verfolgung Mentils finden können.

     Daraufhin richtete die Kanzlei Dr. Böhmdorfer - Gheneff OHG am 25.1. 1999 eine er -

gänzende Sachverhaltsbekanntgabe an die StA Wien, in der sie durch Urkunden belegte, daß

Hermann Mentil dezidiert von der Doppelzession wußte und für diese als Finanzreferent der

FPÖ - NÖ auch verantwortlich war und dadurch der dringende Verdacht des Verbrechens des

schweren Betruges angezeigt ist.

    Auch darauf teilte die genannte StA in einem Schreiben vom 16.3.1999 lediglich mit,

daß ,,für eine formlose Wiederaufnahme gegen Hermann Mentil gemäß § 363 Z 1 StPO und

Führung ergänzender Vorerhebungen kein Grund gefunden" werde.

 

     In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini -

ster für Justiz folgende

 

 

Anfrage:

 

1.) Sind in der genannten Strafsache zu 27 St 137218/97 irgendwelche Weisungen ergangen?

     Wenn ja welche?

 

2.) Welche Gründe führten zur Einstellung der Strafsache zu 27 St 137218/97, obwohl durch

      Urkunden dargetan werden konnte, daß eine Doppelzession stattfand, Hermann Mentil

      davon wußte und auch dafür verantwortlich war?