6068/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Einstellung des Verfahrens gegen
Hermann Mentil
Der Finanzlandesrat von Niederösterreich, Wolfgang Sobotka, hat in einer Anzeige an
die StA Wien dargetan, daß der NAbg. Hermann Mentil für eine doppelte Abtretung der
Parteienförderungsmittel, verantwortlich ist.
Wie die Wochenzeitung „NÖ. Nachrichten" in der Woche 3/99 in ihrem Beitrag „Men -
tu ist ‚sauber,“ berichtete, habe die Staatsanwaltschaft allerdings keine Gründe für eine straf -
gerichtliche Verfolgung Mentils finden können.
Daraufhin richtete die Kanzlei Dr. Böhmdorfer - Gheneff OHG am 25.1. 1999 eine er -
gänzende Sachverhaltsbekanntgabe an die StA Wien, in der sie durch Urkunden belegte, daß
Hermann Mentil dezidiert von der Doppelzession wußte und für diese als Finanzreferent der
FPÖ - NÖ auch verantwortlich war und dadurch der dringende Verdacht des Verbrechens des
schweren Betruges angezeigt ist.
Auch darauf teilte die genannte StA in einem Schreiben vom 16.3.1999 lediglich mit,
daß ,,für eine formlose Wiederaufnahme gegen Hermann Mentil gemäß § 363 Z 1 StPO und
Führung ergänzender Vorerhebungen kein Grund gefunden" werde.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini -
ster für Justiz folgende
Anfrage:
1.) Sind in der genannten Strafsache zu 27 St 137218/97 irgendwelche Weisungen ergangen?
Wenn ja welche?
2.) Welche Gründe führten zur Einstellung der Strafsache zu 27 St 137218/97, obwohl durch
Urkunden dargetan werden konnte, daß eine Doppelzession stattfand, Hermann Mentil
davon wußte und auch dafür verantwortlich war?