607/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Marizzi
und Genossen
an den Bundesminister für Arbeit und Soziales betreffend Anitmißbrauchgesetz
In der Sondertagung des Nationalrates vom 13. bis 18. November 1995 wurde das
Antimißbrauchgesetz beschlossen. Einer der Gründe für die Beschlußfassung dieses Gesetzes war die Beschäftigung von EU-Arbeitskräften zu Niedrigstlöhnen. Arbeitskräfte, aus Billigstlohnländern wie zB Griechenland oder Portugal konnten früher 30 Tage lang in Österreich zu griechischen bzw portugiesischen Löhnen Beschäftigt werden. Diese Löhne sind zumeist wesentlich geringer als die bei uns üblichen Gehälter. Nach Ende dieser 30 Tage wurden sie einfach durch die nächsten griechischen oder portugiesischen Leiharbeitskräfte ersetzt und die Frist begann aufs Neue zu laufen. Teurere österreichische Arbeitnehmer kamen dadurch in bestimmten Branchen kaum mehr zum Zug.
Diesem Zustand wurde durch das Antimißbrauchgesetz dadurch -begegnet, daß nunmehr auch vorübergehend in Österreich beschäftigte EU-Arbeitskräfte ab dem' ersten Tag zu österreichischen Löhnen beschäftigt werden müssen.
Trotz dieser Maßnahmen und den hohen Strafandrohungen an Unternehmer gibt es nach wie vor Unternehmen, die billige Leiharbeitskräfte aus EU-Ländern vor allem in der Baubranche anbieten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie wird die Einhaltung dieser Bestimmungen des Antimißbrauchgesetzes kontolliert?
2) Wurden in diesem Zusammenhang bereits Strafen verhängt
3) Wie hoch waren diese verhängten Strafen?
4) Wie haben sich die neuen Bestimmungen auf den heimischen Arbeitsmarkt ausgewirkt?
5) Sind die vorhandenen Kontroll- und Sanktionsmittel ausreichend um den heimischen
Arbeitsmarkt zu schützen?
6) Hat sich das Angebot von billigen Leiharbeitskräften seit Inkrafttreten des Gesetzes verändert?
7) Ist Ihnen bekannt, daß in Österreich nach wie vor von ausländischen Unternehmen billige Leiharbeitskräfte angeboten werden?
8) Welche Möglichkeiten haben Sie, gegen diese Unternehmen vorzugehen?