6087/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Madrider Konvention über die

                 grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften

 

Bekanntlich hat die österreichische Bundesregierung das sogenannte Madrider

Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften,

das durch den Europarat am 21. Mai 1980 zur Unterzeichnung aufgelegt und am gleichen

Tag vom österreichischen Außenminister mitunterzeichnet wurde, zweieinhalb Jahre später,

nämlich am 18. Oktober 1982 auch ratifiziert.

Es bestand von vornherein Klarheit darüber, daß dieses „Rahmenübereinkommen“, das ja

mehr eine Grundsatzdeklaration zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

als etwa rechtlich eindeutige Bestimmungen dafür enthielt, für die Umsetzung dieser

Grundsätze noch eigener vertraglicher bilateraler oder multilateraler Abmachungen

bedurfte.

So hat auch die österreichische Bundesregierung nach dem Beispiel übrigens anderer

Regierungen am 27.01.1993 ein spezielles Rahmenabkommen zwischen der Republik

Österreich und der italienischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit

von Gebietskörperschaften abgeschlossen, das nach den Ratifizierungsverfahren in den

beiden Staaten am 1. August 1995 in Kraft getreten ist (siehe BGBL. 131.Stück vom 30.

Juni 1995 - Nr.421).

Im Gegensatz allerdings zu ähnlichen bi - oder multilateralen Übereinkommen, wie etwa das

Benelux Übereinkommen von 1986 oder das deutsch - niederländische von 1991, bot jedoch

auch dieses österreichisch - italienische Übereinkommen offenbar keine brauchbare Basis für

eine etwa auf öffentlich - rechtlicher Ebene funktionierende kontinuierliche Zusammenarbeit,

wie sie z. B. im deutsch - niederländischen, belgisch - niederländischen oder im Dreieck von

Maastricht schon seit einiger Zeit etwa in Form von grenzüberschreitenden

Zweckverbänden oder kommunalen Arbeitsgemeinschaften mit dem Recht zum Abschluß

öffentlich - rechtlicher Vereinbarungen bestehen.

Wegen der bald nach Inkrafttreten des Madrider Übereinkommens erkennbaren

Schwierigkeiten für eine rechtlich solide Fundierung grenzüberschreitender Zusammenarbeit

drängten die Parlamentarische Versammlung aber auch der Kongress der Gemeinden und

Regionen zur Ausarbeitung eines Zusatzabkommens, womit einige gravierende Lücken des

Madrider Abkommens geschlossen werden sollten.

Die Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfes, der übrigens auch unter Beteiligung

österreichischer Experten erfolgte, fand im Herbst 1995 ihren Abschluß und das

„Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende

Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften" wurde am 9.11.1995 vom

Ministerkomitee des Europarates gutgeheißen und zur Unterzeichnung aufgelegt.

Man bekommt zwar den Eindruck vermittelt, daß die Mehrheit der vierzig

Mitgliedsregierungen des Europarates bei der Unterzeichnung und Ratifizierung keine

besondere Eile an den Tag legen. Immerhin haben sechs Regierungen, darunter auch unsere

unmittelbaren Nachbarn Deutschland und die Schweiz die Ratifizierung vorgenommen und

das Vertragswerk konnte am 1.12.1998 in Kraft treten.

Die Zielsetzung des neuen Vertragswerkes ist in einer Präambel deutlich angesprochen:

„Die Mitgliedstaaten des Europarates sind entschlossen, neue Maßnahmen zu ergreifen,

um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften zu

gewährleisten... und anerkennen die Notwendigkeit, das Rahmenübereinkommen (von

Madrid) den europäischen Gegebenheiten anzupassen und sie zur Verstärkung dieser

Zusammenarbeit zu ergänzen.

Es finden hier ganz deutlich die Aussagen des Wiener Gipfels von 1993 ihr Echo, auf dem

die Staats - und Regierungschefs das zentrale Anliegen der demokratischen Sicherheit in

Europa auch auf diesem Wege gesichert sehen wollten. In der Wiener Deklaration heißt es

dazu: „Es bedarf dazu ebenfalls einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen

Gemeinden und Regionen.... Wir laden die Organisation ein, ihre Arbeiten in diesem

Bereich fortzusetzen und sie auf die Zusammenarbeit zwischen nichtbenachbarten Regionen

auszudehnen.“

Im Lichte dieser so eindeutigen Erklärung ist es schwer verständlich, warum die

Bundesregierung, die ohne Zweifel maßgeblich an der Formulierung der „Wiener

Deklaration“ beteiligt war, nun zögert, ein Übereinkommen, das ja als eine - wenngleich

nur teilweise - Konkretisierung dieser Wiener Erklärung anzusehen ist, dem Parlament zur

Ratifizierung vorzulegen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1) Weshalb wurde das Zusatzprotokoll der Madrider Konvention dem Parlament nicht

    zugeleitet?

 

2) Wann gedenken Sie das Zusatzprotokoll zur Ratifizierung vorzulegen?