6087/J XX.GP
der Abgeordneten Langthaler, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Ratifizierung des Zusatzprotokolls zur Madrider Konvention über die
grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften
Bekanntlich hat die österreichische Bundesregierung das sogenannte Madrider
Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften,
das durch den Europarat am 21. Mai 1980 zur Unterzeichnung aufgelegt und am gleichen
Tag vom österreichischen Außenminister mitunterzeichnet wurde, zweieinhalb Jahre später,
nämlich am 18. Oktober 1982 auch ratifiziert.
Es bestand von vornherein Klarheit darüber, daß dieses „Rahmenübereinkommen“, das ja
mehr eine Grundsatzdeklaration zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit
als etwa rechtlich eindeutige Bestimmungen dafür enthielt, für die Umsetzung dieser
Grundsätze noch eigener vertraglicher bilateraler oder multilateraler Abmachungen
bedurfte.
So hat auch die österreichische Bundesregierung nach dem Beispiel übrigens anderer
Regierungen am 27.01.1993 ein spezielles Rahmenabkommen zwischen der Republik
Österreich und der italienischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit
von Gebietskörperschaften abgeschlossen, das nach den Ratifizierungsverfahren in den
beiden Staaten am 1. August 1995 in Kraft getreten ist (siehe BGBL. 131.Stück vom 30.
Juni 1995 - Nr.421).
Im Gegensatz allerdings zu ähnlichen bi - oder multilateralen Übereinkommen, wie etwa das
Benelux Übereinkommen von 1986 oder das deutsch - niederländische von 1991, bot jedoch
auch dieses österreichisch - italienische Übereinkommen offenbar keine brauchbare Basis für
eine etwa auf öffentlich - rechtlicher Ebene funktionierende kontinuierliche Zusammenarbeit,
wie sie z. B. im deutsch - niederländischen, belgisch - niederländischen oder im Dreieck von
Maastricht schon seit einiger Zeit etwa in Form von grenzüberschreitenden
Zweckverbänden oder kommunalen Arbeitsgemeinschaften mit dem Recht zum Abschluß
öffentlich - rechtlicher Vereinbarungen bestehen.
Wegen der bald nach Inkrafttreten des Madrider Übereinkommens erkennbaren
Schwierigkeiten für eine rechtlich solide Fundierung grenzüberschreitender Zusammenarbeit
drängten die Parlamentarische Versammlung aber auch der Kongress der Gemeinden und
Regionen zur Ausarbeitung eines Zusatzabkommens, womit einige gravierende Lücken des
Madrider Abkommens geschlossen werden sollten.
Die Ausarbeitung eines entsprechenden Entwurfes, der übrigens auch unter Beteiligung
österreichischer Experten erfolgte, fand im Herbst 1995 ihren Abschluß und das
„Zusatzprotokoll zum Europäischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften" wurde am 9.11.1995 vom
Ministerkomitee des Europarates
gutgeheißen und zur Unterzeichnung aufgelegt.
Man bekommt zwar den Eindruck vermittelt, daß die Mehrheit der vierzig
Mitgliedsregierungen des Europarates bei der Unterzeichnung und Ratifizierung keine
besondere Eile an den Tag legen. Immerhin haben sechs Regierungen, darunter auch unsere
unmittelbaren Nachbarn Deutschland und die Schweiz die Ratifizierung vorgenommen und
das Vertragswerk konnte am 1.12.1998 in Kraft treten.
Die Zielsetzung des neuen Vertragswerkes ist in einer Präambel deutlich angesprochen:
„Die Mitgliedstaaten des Europarates sind entschlossen, neue Maßnahmen zu ergreifen,
um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften zu
gewährleisten... und anerkennen die Notwendigkeit, das Rahmenübereinkommen (von
Madrid) den europäischen Gegebenheiten anzupassen und sie zur Verstärkung dieser
Zusammenarbeit zu ergänzen.
Es finden hier ganz deutlich die Aussagen des Wiener Gipfels von 1993 ihr Echo, auf dem
die Staats - und Regierungschefs das zentrale Anliegen der demokratischen Sicherheit in
Europa auch auf diesem Wege gesichert sehen wollten. In der Wiener Deklaration heißt es
dazu: „Es bedarf dazu ebenfalls einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen
Gemeinden und Regionen.... Wir laden die Organisation ein, ihre Arbeiten in diesem
Bereich fortzusetzen und sie auf die Zusammenarbeit zwischen nichtbenachbarten Regionen
auszudehnen.“
Im Lichte dieser so eindeutigen Erklärung ist es schwer verständlich, warum die
Bundesregierung, die ohne Zweifel maßgeblich an der Formulierung der „Wiener
Deklaration“ beteiligt war, nun zögert, ein Übereinkommen, das ja als eine - wenngleich
nur teilweise - Konkretisierung dieser Wiener Erklärung anzusehen ist, dem Parlament zur
Ratifizierung vorzulegen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Weshalb wurde das Zusatzprotokoll der Madrider Konvention dem Parlament nicht
zugeleitet?
2) Wann gedenken Sie das Zusatzprotokoll zur Ratifizierung vorzulegen?