6091/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister fur Landesverteidigung

 

betreffend versperrtes Kulturgut in Allentsteig

 

Das historische Schloß in Allentsteig ist Kulturgut im Sinne der Haager Konvention vom

14. Mai 1954 (BGBl. Nr. 58 vom 3. April 1964). Dieses im Eigentum der öffentlichen

Hand stehende Kulturgut ist praktisch kaum noch für die Öffentlichkeit zugänglich,

sondern dient nahezu ausschließlich als Unterkunft für die Kommandantur des TÜPL.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie oft bzw. an wievielen Tagen des Jahres ist das Allentsteiger Schloß für die

    Öffentlichkeit frei zugänglich?

 

2. Finden Sie es wünschenswert, daß Kulturgüter im Sinne der Haager Konvention

    soweit wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen und was werden Sie in

    diesem Zusammenhang unternehmen?

 

3. Die Stadt Allentsteig leidet unter Abwanderung, Verlust von Arbeitsplätzen und

    wirtschaftlicher Isolation. Das Allentsteiger Schloß könnte ein Impuls für die

    Belebung des Tourismus in der Region sein bzw. auch für künstlerische Darbietungen

    genützt werden. Was werden Sie tun, um die ökonomischen Probleme der Stadt

    Allentsteig durch Belebung der touristischen Nutzung des Allentsteiger Schlosses zu

    lindern?

 

4. Halten Sie es für möglich, flir die Unterbringung der Kommandantur des TÜPL

    andere Objekte nutzbar zu machen? Wenn ja, wann wird dies geschehen? Wenn nein,

    warum nicht?