6092/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler
betreffend versperrtes Kulturgut in Allentsteig
Das historische Schloß in Allentsteig ist Kulturgut im Sinne der Haager Konvention vom
14. Mai 1954 (BGBl. Nr. 58 vom 3. April 1964). Dieses im Eigentum der öffentlichen
Hand stehende Kulturgut ist praktisch kaum noch für die Öffentlichkeit zugänglich,
sondern dient nahezu ausschließlich als Unterkunft für die Kommandatur des TÜPL.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
ANFRAGE:
1. Wie oft bzw. an wievielen Tagen des Jahres ist das Allentsteiger Schloß für die
Öffentlichkeit frei zugänglich?
2. Finden Sie es wünschenswert, daß Kulturgüter im Sinne der Haager Konvention
soweit wie möglich der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen und was werden Sie in
diesem Zusammenhang unternehmen?
3. Die Stadt Adlent steig leidet unter Abwanderung, Verlust von Arbeitsplätzen und
wirtschaftlicher Isolation. Das Allentsteiger Schloß könnte ein Impuls für die
Belebung des Tourismus in der Region sein bzw. auch für künstlerische Darbietungen
genützt werden. Was werden Sie tun, um die ökonomischen Probleme der Stadt
Allentsteig durch Belebung der touristischen Nutzung des Allentsteiger Schlosses zu
lindern?
4. Halten Sie es für möglich, für die Unterbringung der Kornmandantur des TÜPL
andere Objekte nutzbar zu machen? Wenn ja, wann wird dies geschehen? Wenn nein,
warum nicht?