6093/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Jagdgesellschaften auf dem Truppenübungsplatz
Der Bevölkerung von Allentsteig ist bekannt, daß relativ häufig von Angehörigen des
österreichischen Bundesheeres und von geladenen Gästen Jagden auf dem
Truppenübungsplatz durchgeführt werden.
Angesichts der Tatsache, daß der ortsansässigen Bevölkerung das Betreten, das
Zeichnen und Fotografieren von Objekten des Truppenübungsplatzes, ja sogar die
Verrichtung der Notdurft abseits der markierten Wanderwege untersagt ist erscheint es
überaus fragwürdig, den Truppenübungsplatz jenseits der Notwendigkeiten des Schieß -
und Übungsbetriebes für fragwürdige Lustbarkeiten wie Jagden zu öffnen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
ANFRAGE:
1. Wie oft und zu welchen Zeiten fanden auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig
Jagdveranstaltungen statt?
2. Welche Personen - gegliedert nach Angehörige des österreichischen Bundesheeres
und andere - nahmen an den jeweiligen Jagdveranstaltungen teil?
3. Wird seitens a) der Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und b) nicht zum
Bundesheer gehörigen Personen ein Entgelt für die Teilnahme an Jagden entrichtet?
Wenn ja, in welcher Höhe wurde für jede einzelne Jagdveranstaltung ein Entgelt
eingehoben? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies unter Bedachtnahme auf die
Prinzipien des Bundeshaushaltsrechtes und des AVG (Prinzip der
Wirtschaftlichkeit)?
4. Inwiefern können Sie gewährleisten, daß die Anliegen der militärischen Sicherheit
gewährt sind, wenn bundesheerfremde Personen im Rahmen von Jagdgesellschaften
das TÜPL - Areal benützen, wenn ansonsten sogar Zeichnungen der Bevölkerung
verboten sind?
5. Welche Arten von Jagden finden am Truppenübungsplatz statt, welche
Verwaltungsorgane kontrollieren die Einhaltung der einschlägigen
Rechtsvorschriften über die Jagd?
6. Wieviele Tiere - gegliedert nach einzelnen Tierarten - wurden in den letzten 5 Jahren
am Truppenübungsplatz im Rahmen der Ausübung der Jagd erlegt?
7. Was geschieht mit den erlegten Tieren bzw. wie wird sichergestellt, daß verletzte,
aber nicht gleich getötete Tiere so rasch wie möglich erlegt und damit von ihren
Schmerzen befreit werden?
8. Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften über den Tierschutz bzw. den
Artenschutz im Bereich des Truppenübungsplatzes Allentsteig zuständig und welche
Arten von Kontrollen werden von Seiten des zuständigen Organs wahrgenommen?
9. Werden Anliegen des Tier - bzw. Artenschutzes im Rahmen der Übungstätigkeit am
Truppenübungsplatz derart berücksichtigt, daß zu den Brutzeiten geschützter
Tierarten getrachtet wird, die Belastung für die Fauna durch Lärm und Detonationen
so gering wie möglich zu halten? Wenn ja, in welcher Art und Weise werden diese
Anliegen berücksichtigt? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?