6093/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

 

betreffend Jagdgesellschaften auf dem Truppenübungsplatz

 

Der Bevölkerung von Allentsteig ist bekannt, daß relativ häufig von Angehörigen des

österreichischen Bundesheeres und von geladenen Gästen Jagden auf dem

Truppenübungsplatz durchgeführt werden.

 

Angesichts der Tatsache, daß der ortsansässigen Bevölkerung das Betreten, das

Zeichnen und Fotografieren von Objekten des Truppenübungsplatzes, ja sogar die

Verrichtung der Notdurft abseits der markierten Wanderwege untersagt ist erscheint es

überaus fragwürdig, den Truppenübungsplatz jenseits der Notwendigkeiten des Schieß -

und Übungsbetriebes für fragwürdige Lustbarkeiten wie Jagden zu öffnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Landesverteidigung folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie oft und zu welchen Zeiten fanden auf dem Truppenübungsplatz Allentsteig

    Jagdveranstaltungen statt?

 

2. Welche Personen - gegliedert nach Angehörige des österreichischen Bundesheeres

     und andere - nahmen an den jeweiligen Jagdveranstaltungen teil?

 

3. Wird seitens a) der Angehörigen des österreichischen Bundesheeres und b) nicht zum

    Bundesheer gehörigen Personen ein Entgelt für die Teilnahme an Jagden entrichtet?

    Wenn ja, in welcher Höhe wurde für jede einzelne Jagdveranstaltung ein Entgelt

     eingehoben? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies unter Bedachtnahme auf die

     Prinzipien des Bundeshaushaltsrechtes und des AVG (Prinzip der

     Wirtschaftlichkeit)?

 

4. Inwiefern können Sie gewährleisten, daß die Anliegen der militärischen Sicherheit

    gewährt sind, wenn bundesheerfremde Personen im Rahmen von Jagdgesellschaften

    das TÜPL - Areal benützen, wenn ansonsten sogar Zeichnungen der Bevölkerung

    verboten sind?

5. Welche Arten von Jagden finden am Truppenübungsplatz statt, welche

    Verwaltungsorgane kontrollieren die Einhaltung der einschlägigen

    Rechtsvorschriften über die Jagd?

 

6. Wieviele Tiere - gegliedert nach einzelnen Tierarten - wurden in den letzten 5 Jahren

     am Truppenübungsplatz im Rahmen der Ausübung der Jagd erlegt?

 

7. Was geschieht mit den erlegten Tieren bzw. wie wird sichergestellt, daß verletzte,

     aber nicht gleich getötete Tiere so rasch wie möglich erlegt und damit von ihren

     Schmerzen befreit werden?

 

8. Wer ist für die Einhaltung der Vorschriften über den Tierschutz bzw. den

    Artenschutz im Bereich des Truppenübungsplatzes Allentsteig zuständig und welche

    Arten von Kontrollen werden von Seiten des zuständigen Organs wahrgenommen?

 

9. Werden Anliegen des Tier - bzw. Artenschutzes im Rahmen der Übungstätigkeit am

    Truppenübungsplatz derart berücksichtigt, daß zu den Brutzeiten geschützter

    Tierarten getrachtet wird, die Belastung für die Fauna durch Lärm und Detonationen

    so gering wie möglich zu halten? Wenn ja, in welcher Art und Weise werden diese

    Anliegen berücksichtigt? Wenn nein, wie rechtfertigen Sie dies?