6097/J XX.GP
Der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Andreas Wabl
An Innenminister Schlögl
Betreffend Landminen aus Österreich
Zwischen drei und fünf Millionen tödlicher Landminen werden derzeit alleine
im Gelände Bosniens vermutet. 120 Millionen Landminen dürften weltweit -
vor allem in den Krisengebieten der Dritten Welt - vergraben sein, geschätzte
180 Millionen Stück lagern in den Waffenarsenalen der Militärs.
Seit 1. Jänner 1997 ist in Österreich die „Herstellung, der Verkauf und die
Ausfuhr von Anti - Personen - Minen verboten“.
Seither wird in Österreich immer mehr aus Landminen eine
„Richtsplitterladungen“, die wiederum nicht unter das Produktions - und
Ausfuhrverbot fallen. Diese mit Fernsteuerung versehene Minenart kann relativ
leicht mit einem Stolperdraht versehen werden und würde damit wieder den
verbotenen Landminen entsprechen.
Richtsplitterladungen jedoch können von den vier österreichischen
Erzeugerfirmen problemlos weiterhin erzeugt und exportiert werden.
Nun hat ein offensichtlicher Insider auf der Waffenbranche einige Fälle von
„Umgehungen des Landminenexportes“ öffentlich dargestellt
(OÖ.Kronenzeitung - 12.3. bis 3.4.1999).
Aus diesen Veröffentlichungen ergeben sich eine ganze Reihe von dringend
aufzuklärenden Fragenbereichen. Die unterzeichneten Abgeordneten richten
daher an den Innenminister folgende schriftliche
1. Wie bewerten Sie die Notwendigkeit, auch Richtsplitterladungen in das
Landminenverbot aufzunehmen, das es ansonsten zu laufenden Umgehungen
des Gesetzes zum Verbot von Anti – Personen - Minen kommt?
2. Der „European code of conduct on arms transfers“ regelt unter anderem die
Verpflichtung der Nationalstaaten, kontinuierliche Berichte über Waffenexporte
zu verfassen und zu veröffentlichen. Bekennt sich das Innenministerium zu
diesem EU - Übereinkommen, wie wird es befolgt und welche Konsequenzen
erwachsen daraus?
3. Ein Insider auf der Waffenbranche berichtet in den oben angeführten Artikeln
unter anderem darüber,
daß ein „steirischer Minenproduzent Ende 1996, also
unmittelbar vor Umsetzung des Anti - Personenminen - Verbotes 70.000
Sprengfallen AP 19 nach Norwegen exportierte. Entspricht diese Informationen
den Tatsachen? Lag dafür eine Exportgenehmigung, ein entsprechend positives
Gutachten des Außenministeriums und ein Endverbraucher - Zertifikat vor?
4. Kamen den Beamten des Innenministeriums angesichts der enormen Mengen
dieser Lieferung nicht Zweifel darüber, ob der Export tatsächlich nach
Norwegen und nur nach Norwegen geliefert wurde?
5. Laut oben angeführten Berichten verweisen Experten der UNO auf
Landminenfunde im vom langjährigen Bürgerkrieg gezeichneten Angola, die
als APM 19 aus österreichischer Produktion verifiziert wurden? Sind dem
Innenministerium diese Informationen bekannt? Wurden Nachforschungen über
den Ursprung dieser Waffen durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja,
mit welchem Ergebnis?
6. In welche weiteren Länder wurden in den Jahren 1996 bis 1999 jeweils
Exportgenehmigungen in welchen konkreten Mengen für Anti - Personen - Minen
bzw. Richtsplitterladungen erteilt?
7. Ist es richtig, daß eine steirische Firma bis 1996 die Anti - Personen - Mine 19
(AP 19) exportierte und ab diesem Zeitpunkt die DFC 19
(Richtsplitterladungen). Es es richtig das etwa 1997 von dieser Firma, wie im
oben angeführten Artikel dargestellt, 20.000 DFC nach Schweden exportiert
wurden und wenige Wochen später 20.000 Zubehörsätze nachgeliefert wurden,
durch die sich die DFC problemlos wiederum in eine APM umbauen lassen
wurde?
8. Hat das Innenministerium Hinweise dafür, daß auch Patente bzw Know - How
der Anti - Personen - Minen bzw der Richtsplitterladungen von österreichischen
Firmen in das Ausland exportiert wurden? Wenn ja, in welchen konkreten
Fällen?
9. Besitzt das Innenministerium Hinweise dafür, daß österreichische Firmen
Anti - Personen - Minen im Ausland produzieren bzw bearbeiten, wie dies in
diversen Gerüchten in der Waffenbranche kolportiert wird?