6098/J XX.GP
der Abgeordneten Amon
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Veranstaltung von Scientology am 6. April 1999
Am 6.4.1999 fand am Graben in Wien eine Informationsveranstaltung von Scientology
Österreich statt, was den dort aufgestellten Plakaten und den Zeitungsberichten des
nächsten Tages zu entnehmen war. Scientology wird international äußerst ambivalent
beurteilt, die staatlichen Reaktionen reichen vom Verbot (beispielsweise Griechen -
land) über die Überwachung durch den Bundesverfassungsdienst in Deutschland bis
zur Anerkennung als gemeinnützige Organisation in den USA (obwohl es Indizien
dafür gibt, daß diese Anerkennung durch Erpressung des zuständigen Beamten
zustande gekommen ist). Des weiteren beschäftigen sich schon seit Jahrzehnten
Gerichte mit dieser Organisation; zahllose Verurteilungen belegen, daß Scientology
und manche deren Repräsentanten mit dem Strafrecht auf Du und Du sind. Auf die
Beurteilungen durch mit Sektenfragen in Österreich befaßte Stellen muß nicht weiter
eingegangen werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres
nachstehende
A n f r a g e:
1) War die Veranstaltung von Scientology am 6.April 1999 am Graben in Wien ange -
meldet?
2) Wenn ja, von wem?
3) Welchem Zweck diente die Veranstaltung vom 6.April?
4) Ist Scientology Österreich als Verein eingetragen?
5) Wenn ja, widerspricht das nicht dem Vereinsgesetz, welches religiöse Vereine
ausdrücklich untersagt?
6) Sind sogenannte religiöse ,,Hilfsvereine“ von Scientology in Österreich nach dem
Vereinsgesetz angemeldet?
7) Ist Scientology nach dem Anerkennungsgesetz von 1874 in Österreich als Kirche
zugelassen?
8) Ist Scientology nach dem Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit religiöser
Bekenntnisgemeinschaften in Österreich zugelassen?
9) Sehen Sie als Innenminister in den Zielen und im Verhalten von Scientology einen
Widerspruch zu den in einer demokratischen, rechtsstaatlichen, pluralistischen
Republik geltenden Werten und Gesetzen?