6100/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Anfrage 1565/J und Anfragebeantwortung 1555/AB über

                  Aufklärung von Gewalttaten - Brandanschlag auf eine Wiener

                  Videothek am 8.6.1992

 

In der Anfragebeantwortung 1555/AB zur Anfrage 1565/J betreffend den

Brandanschlag auf eine Wiener Videothek am 8. Juni1992, wurde ausgeführt,

daß das diesbezügliche Strafverfahren gemäß § 412 StPO abgebrochen wurde,

da keine konkreten Tatverdächtigen ausgeforscht werden konnten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

Anfrage:

 

1) Wurden die Täter inzwischen ausgeforscht?

 

2) Wenn ja, gab es Verurteilungen und Haftstrafen?

 

3) Wenn nein, wieso nicht?

 

4) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?