6100/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrage 1565/J und Anfragebeantwortung 1555/AB über
Aufklärung von Gewalttaten - Brandanschlag auf eine Wiener
Videothek am 8.6.1992
In der Anfragebeantwortung 1555/AB zur Anfrage 1565/J betreffend den
Brandanschlag auf eine Wiener Videothek am 8. Juni1992, wurde ausgeführt,
daß das diesbezügliche Strafverfahren gemäß § 412 StPO abgebrochen wurde,
da keine konkreten Tatverdächtigen ausgeforscht werden konnten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1) Wurden die Täter inzwischen ausgeforscht?
2) Wenn ja, gab es Verurteilungen und Haftstrafen?
3) Wenn nein, wieso nicht?
4) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?