6103/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend             Anfrage 1623/J und 1655/AB über Aufklärung von Gewalttaten

                               Brand der Hofburg

 

 

In der Anfragebeantwortung 1655/AB betreffend zwei im Tatblatt erschienene

Artikel über den Hofburgbrand, in der dieser als eine Notwendigkeit und nicht

als Unglück bezeichnet wurde, und ein weiterer Anschlag auf das Belvedere

angekündigt wurde, wurde ausgeführt, daß die Staatsanwaltschaft Wien am

1.6.1995 gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen § 282

StGB beantragt hat. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung war ein Ergebnis

noch ausständig.

Das im Zusammenhang mit dem Hofburgbrand geführte Strafverfahren wurde

gemäß § 412 StPO am 2.4.1993 abgebrochen. Das fahrlässige Handeln von

unbekannten Tätern konnte in diesem Zusammenhang nicht restlos

ausgeschlossen werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

 

Anfrage:

 

1) Wurde das Verfahren in Zusammenhang mit dem Hofburgbrand wieder

    aufgenommen?

 

2) Gibt es inzwischen konkrete Verdächtige?

 

3) Wenn ja, kam es zu Verurteilungen?

 

4) Wenn ja, zu welchen Strafen?

 

5) Gibt es bereits ein Urteil in Zusammenhang mit dem im Tatblatt

    veröffentlichten Artikel?

 

6) Wenn ja, welches?