6103/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrage 1623/J und 1655/AB über Aufklärung von Gewalttaten
Brand der Hofburg
In der Anfragebeantwortung 1655/AB betreffend zwei im Tatblatt erschienene
Artikel über den Hofburgbrand, in der dieser als eine Notwendigkeit und nicht
als Unglück bezeichnet wurde, und ein weiterer Anschlag auf das Belvedere
angekündigt wurde, wurde ausgeführt, daß die Staatsanwaltschaft Wien am
1.6.1995 gerichtliche Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen § 282
StGB beantragt hat. Zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung war ein Ergebnis
noch ausständig.
Das im Zusammenhang mit dem Hofburgbrand geführte Strafverfahren wurde
gemäß § 412 StPO am 2.4.1993 abgebrochen. Das fahrlässige Handeln von
unbekannten Tätern konnte in diesem Zusammenhang nicht restlos
ausgeschlossen werden.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1) Wurde das Verfahren in Zusammenhang mit dem Hofburgbrand wieder
aufgenommen?
2) Gibt es inzwischen konkrete Verdächtige?
3) Wenn ja, kam es zu Verurteilungen?
4) Wenn ja, zu welchen Strafen?
5) Gibt es bereits ein Urteil in Zusammenhang mit dem im Tatblatt
veröffentlichten Artikel?
6) Wenn ja, welches?