6105/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Anfrage 1546/J und Anfragebeantwortung 1552/AB über

                Aufklärung von Gewalttaten - Bombenanschlag auf die Westbahn

 

 

Das Strafverfahren bezüglich des am 9.2.1991 verübten Bombenanschlags auf

die ÖBB - Trasse bei Radfeld/Tirol wurde laut Anfragebeantwortung 1552/AB

am 11.1.1994 gemäß § 412 Abs. 1 StPO abgebrochen, da keine konkreten

Verdächtigen ausgeforscht werden konnten bzw. gegen eine Person eine

Erklärung gemäß § 90 StPO abgegeben wurde.

 

Im Zuge der sicherheitsbehördlichen Erhebungen in der Strafsache Ebergassing

ergaben sich Verdachtsmomente gegen eine Person auch in Ansehung des

Anschlages auf die ÖBB - Trasse aber auch einiger weiterer Anschläge. Zum

Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wurden diese Vorwürfe noch vom

Landesgericht für Strafsachen Wien im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft.

Aus diesem Grund hat der Bundesminister für Justiz die Urheber dieses

Bombenanschlages noch keinem politischen Spektrum zugeordnet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

 

 

Anfrage:

 

1) Wurde das Strafverfahren wieder aufgenommen?

 

2) Gibt es inzwischen konkrete Verdächtige?

 

3) Wenn ja, kam es zu Verurteilungen?

 

4) Wenn ja, zu welchen Strafen?

5) Wenn ja, zu welchen Strafen?

 

6) Haben sich die Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Anschlag

    von Ebergassing bestätigt?

 

7) Wenn ja, in welcher Hinsicht?

 

8) Wurde ein Strafverfahren auf Grund dieser Verdachtsmomente eingeleitet?

 

9) Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?

 

10) Wenn ja, zu welcher Strafe?

 

11) Wie können Sie die Urheber dieses Bombenanschlages im politischen

       Spektrum zuordnen?

 

12) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?