6105/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrage 1546/J und Anfragebeantwortung 1552/AB über
Aufklärung von Gewalttaten - Bombenanschlag auf die Westbahn
Das Strafverfahren bezüglich des am 9.2.1991 verübten Bombenanschlags auf
die ÖBB - Trasse bei Radfeld/Tirol wurde laut Anfragebeantwortung 1552/AB
am 11.1.1994 gemäß § 412 Abs. 1 StPO abgebrochen, da keine konkreten
Verdächtigen ausgeforscht werden konnten bzw. gegen eine Person eine
Erklärung gemäß § 90 StPO abgegeben wurde.
Im Zuge der sicherheitsbehördlichen Erhebungen in der Strafsache Ebergassing
ergaben sich Verdachtsmomente gegen eine Person auch in Ansehung des
Anschlages auf die ÖBB - Trasse aber auch einiger weiterer Anschläge. Zum
Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wurden diese Vorwürfe noch vom
Landesgericht für Strafsachen Wien im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft.
Aus diesem Grund hat der Bundesminister für Justiz die Urheber dieses
Bombenanschlages noch keinem politischen Spektrum zugeordnet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1) Wurde das Strafverfahren wieder aufgenommen?
2) Gibt es inzwischen konkrete Verdächtige?
3) Wenn ja, kam es zu Verurteilungen?
4) Wenn ja, zu welchen Strafen?
5) Wenn ja, zu welchen Strafen?
6) Haben sich die Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Anschlag
von Ebergassing bestätigt?
7) Wenn ja, in welcher Hinsicht?
8) Wurde ein Strafverfahren auf Grund dieser Verdachtsmomente eingeleitet?
9) Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?
10) Wenn ja, zu welcher Strafe?
11) Wie können Sie die Urheber dieses Bombenanschlages im politischen
Spektrum zuordnen?
12) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?