6106/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend             Anfrage 1547/J und Anfragebeantwortung 1551/AB über

                               Aufklärung von Gewalttaten - Brandanschläge auf die Firma

                               HAZET

 

 

Laut Anfragebeantwortung 1551/AB betreffend einiger Brandanschläge auf die

Firma HAZET wurde mitgeteilt, daß die Staatsanwaltschaft Wien zu diesem

Zeitpunkt die Abbrechung des Strafverfahrens gemäß § 412 StPO beantragt

haffe, da keine Tatverdächtigen ausgeforscht werden konnten, bzw. gegen eine

Person eine Erklärung gemäß § 109 Abs. 1 StPO abgegeben wurde.

Im Zuge der sicherheitsbehördlichen Erhebungen in der Strafsache Ebergassing

haben sich laut Anfragebeantwortung gegen eine Person auch

Verdachtsmomente im Zusammenhang mit diesen und auch anderen Anschlägen

ergeben. Diese wurden im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft.

Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Bundesminister für Justiz keine politische

Einschätzung des Hintergrundes abgeben, da das Gerichtsverfahren noch

anhängig war.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

 

Anfrage:

 

1) Konnte das Strafverfahren fortgesetzt werden?

 

2) Wenn ja, gegen welche Verdächtigen?

 

3) Wie ist der Stand des Strafverfahrens?

 

4) Kam es zu Verurteilungen?

5) Wenn ja, zu welchen Strafen?

 

6) Haben sich die Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Anschlag

     von Ebergassing bestätigt?

 

7) Wenn ja, in welcher Hinsicht?

 

8) Wurde ein Strafverfahren auf Grund dieser Verdachtsmomente eingeleitet?

 

9) Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?

 

10) Wenn ja, zu welcher Strafe?

 

11) Wie können Sie die Urheber dieses Bombenanschlages im politischen

      Spektrum zuordnen?

 

12) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?