6106/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrage 1547/J und Anfragebeantwortung 1551/AB über
Aufklärung von Gewalttaten - Brandanschläge auf die Firma
HAZET
Laut Anfragebeantwortung 1551/AB betreffend einiger Brandanschläge auf die
Firma HAZET wurde mitgeteilt, daß die Staatsanwaltschaft Wien zu diesem
Zeitpunkt die Abbrechung des Strafverfahrens gemäß § 412 StPO beantragt
haffe, da keine Tatverdächtigen ausgeforscht werden konnten, bzw. gegen eine
Person eine Erklärung gemäß § 109 Abs. 1 StPO abgegeben wurde.
Im Zuge der sicherheitsbehördlichen Erhebungen in der Strafsache Ebergassing
haben sich laut Anfragebeantwortung gegen eine Person auch
Verdachtsmomente im Zusammenhang mit diesen und auch anderen Anschlägen
ergeben. Diese wurden im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft.
Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Bundesminister für Justiz keine politische
Einschätzung des Hintergrundes abgeben, da das Gerichtsverfahren noch
anhängig war.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1) Konnte das Strafverfahren fortgesetzt werden?
2) Wenn ja, gegen welche Verdächtigen?
3) Wie ist der Stand des Strafverfahrens?
4) Kam es zu Verurteilungen?
5) Wenn ja, zu welchen Strafen?
6) Haben sich die Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Anschlag
von Ebergassing bestätigt?
7) Wenn ja, in welcher Hinsicht?
8) Wurde ein Strafverfahren auf Grund dieser Verdachtsmomente eingeleitet?
9) Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?
10) Wenn ja, zu welcher Strafe?
11) Wie können Sie die Urheber dieses Bombenanschlages im politischen
Spektrum zuordnen?
12) Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?