6107/J XX.GP
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Anfrage 1548/J und Anfragebeantwortung 1550/AB über
Aufklärung von Gewalttaten - Attentat auf das BP - Gas - Tanklager
in Wien - Simmering
Am 4.2.1991 wurde in Wien Simmering ein Anschlag auf ein Gas - Tanklager
verübt. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte am 11.1 . 1994 die Abbrechung
des Verfahrens gemäß § 412 Abs. 1 StPO, da keine Tatverdächtige ausgeforscht
werden konnten bzw. gab sie gegen eine Person eine Erklärung gemäß § 90
Abs.1 ab.
Im Zuge der sicherheitsbehörlichen Erhebungen in der Strafsache Ebergassing
ergaben sich Verdachtsmomente gegen eine Person auch in Ansehung des
Anschlages auf das Gas - Tanklager, aber auch einiger weiterer Anschläge. Zum
Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wurden diese Vorwürfe noch vom
Landesgericht für Strafsachen Wien im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft.
Aus diesem Grund hat der Bundesminister für Justiz die Urheber dieses
Bombenanschlages noch keinem politischen Spektrum zugeordnet.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz
folgende
Anfrage:
1. Konnte das Strafverfahren fortgesetzt werden?
2. Wenn ja, gegen welche Verdächtigen?
3. Wie ist der Stand des Strafverfahrens?
4. Kam es zu Verurteilungen?
5. Wenn ja, zu welchen Strafen?
6. Haben sich die Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Anschlag
von Ebergassing bestätigt?
7. Wenn ja, in welcher Hinsicht?
8. Wurde ein Strafverfahren auf Grund dieser Verdachtsmomente eingeleitet?
9. Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?
10. Wenn ja, zu welcher Strafe?
11. Wie können Sie die Urheber dieses Bombenanschlages im politischen
Spektrum zuordnen?
12. Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?