6107/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend             Anfrage 1548/J und Anfragebeantwortung 1550/AB über

                               Aufklärung von Gewalttaten - Attentat auf das BP - Gas - Tanklager

                               in Wien - Simmering

 

Am 4.2.1991 wurde in Wien Simmering ein Anschlag auf ein Gas - Tanklager

verübt. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte am 11.1 . 1994 die Abbrechung

des Verfahrens gemäß § 412 Abs. 1 StPO, da keine Tatverdächtige ausgeforscht

werden konnten bzw. gab sie gegen eine Person eine Erklärung gemäß § 90

Abs.1 ab.

 

Im Zuge der sicherheitsbehörlichen Erhebungen in der Strafsache Ebergassing

ergaben sich Verdachtsmomente gegen eine Person auch in Ansehung des

Anschlages auf das Gas - Tanklager, aber auch einiger weiterer Anschläge. Zum

Zeitpunkt der Anfragebeantwortung wurden diese Vorwürfe noch vom

Landesgericht für Strafsachen Wien im Rahmen einer Voruntersuchung geprüft.

Aus diesem Grund hat der Bundesminister für Justiz die Urheber dieses

Bombenanschlages noch keinem politischen Spektrum zugeordnet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz

folgende

 

Anfrage:

 

1. Konnte das Strafverfahren fortgesetzt werden?

 

2. Wenn ja, gegen welche Verdächtigen?

 

3. Wie ist der Stand des Strafverfahrens?

 

4. Kam es zu Verurteilungen?

5. Wenn ja, zu welchen Strafen?

 

6. Haben sich die Verdachtsmomente im Zusammenhang mit dem Anschlag

    von Ebergassing bestätigt?

 

7. Wenn ja, in welcher Hinsicht?

 

8. Wurde ein Strafverfahren auf Grund dieser Verdachtsmomente eingeleitet?

 

9. Wenn ja, kam es zu einer Verurteilung?

 

10. Wenn ja, zu welcher Strafe?

 

11. Wie können Sie die Urheber dieses Bombenanschlages im politischen

      Spektrum zuordnen?

 

12. Gibt es Zusammenhänge mit anderen in Österreich verübten Anschlägen?