6109/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde

 

all den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

 

betreffend

 

demokratiepolitisch unangemessene Rahmenbedingungen bei den

Sitzungen der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft (KSWW)

 

Sachverhalt

 

1. Die Sitzungen der KSWW finden in den Räumlichkeiten der Österreichischen Kommu -

    nalkredit AG (ÖSTKK) statt. Geschäftsordnungsmäßig wird die KSWW über die Förde –

    rungen eines Investitionsvolumens von

 

186 Mrd. Schilling

 

    bis zum Jahre 2008 (Schätzung nach dem ÖSTKK - Jahresbericht 1998, p.33) letzte Emp -

    fehlungen an das BMUJF abgeben müssen

 

2. Die ÖSTKK ist als sachlich und fachlich geeigneter Rechtsträger nach UFG, § 11, Abs.

    1 mit der Abwicklung der Förderungen betraut (Abwicklungsstelle).

 

3. 1998 war ertragsmäßig eines der erfolgreichsten Jahre für den auf dem Gebiet der Sied -

    lungswasserwirtschaft tätigen Teil des Bankensektors.

 

4. Die unter der Federführung des BMUJF mit z.T. gemeinwohlgefährdenden Zeitverzö -

    gerungen entwickelten Technischen und Förderungsrichtlinien entsprechen nicht dem

    Stand des technischen und sozio - ökonomischen Wissens. Darauf wurde von den Grünen

    in Anträgen in der KSWW - Sitzungen (siehe die Protokolle seit der 12. KSWW - Sitzung

    im Frühjahr 1996 !) und in dem von den Grünen initiierten KSWW - Ausschuß

    "Ländlicher Raum“ immer wieder hingewiesen.

 

5. Diese Versäunisse, verursacht durch politische Entscheidungsträger und die sie umhül-

    lende, weitgehend pragmatisierte Technobürokratie auf Bundes- und Landesebene, und

    erleichtert durch die Untätigkeit von Volksvertretern inner -  und außerhalb der KSWW

    hat insbesondere im ländlichen Raum zu schweren Fehlentwicklungen geführt, vor

    allem:

    -  Verwirklichung von sozioökonomischen und ökologischen Konzepten, die eindeutig

       die verfassungsrechtlich verankerten Grundsätze der Sparsamkeit,

                Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit (Erk. des VfGII G169/86 V70185) laufend

                verletzen

und

       -  als Folge dieser Verletzungen bereits zu

 

sozialunverträglichen Gebühren

 

     für Kanalanschluß und Kanalbenützung geführt haben.

 

6. Diese weitverbreitete Sozialunverträglichkeit hat im Bundesland Kärnten bereits zur

    Einführung eines Härtefonds für Anschlußgebühren durch die Landesregierung geführt.

 

7. In der Steiermark sind ähnliche Forderungen von einem Mitglied der Landesregierung

    gestellt worden.

 

8. Genährt und laufend weiter verschärft wird diese den ländlichen Raum in überflüssiger

    Weise zusätzlich bedrohende Fehlentwicklung innerhalb der KSWW u.a. auch durch

 

     (1).. einen weiteren gezielten Abbau der Rahmenbedingungen für Wirtschaft und

             Banken bis hin zu Gesetzwidrigkeiten in den Richtlinien. Siehe hierzu die mit

             1.1.99 ohne eingehendes Begutachtungsverfahren in Kraft gesetzten FRL, etw §4,

             Abs. (1), Zif. 7 und § 6.

 

     (2)... Ignorieren des Verdachtes von Preisabsprachen im Lichte von in der 20. KSWW -

              Sitzung von den Grünen vorgelegten Unterlagen

 

      (3)...das offensichtliche Fehlen energischer Maßnahmen gegen spekulative Angebote

               Zu dieser Erscheinung siehe den von der ÖSTKK neulich vorgelegten Bericht

               „Leitlinien für die Prüfung von Angeboten im Bereich des geförderten Siedlungs -

               wasserbaues“

 

       (4)... fast völlige Passivität der übrigen KSWW - Mitglieder gegenüber technischen und

                sozioökonomisch Grundsatz -  und Detailfragen.

 

9. Geschäftsordnungsmäßig und oder verfassungsrechtlich bedenkliches bis gesetz -

     widriges Agieren der KSWW bzw. einzelner Mitglieder.

    

Aktenkundig bzw. anderweitig belegbar sind u.a. die folgenden Vorfälle:

 

9.1. Weigerung der KSWW, die Tonbänder der Sitzungen über einen Zeitraum von fünf

       Jahren aufzubewahren.

 

9.2. Erfolgreicher Versuch einer KSWW Mehrheit, in der KSWW nur beamtete Experten

       zuzulassen, obwohl z.B. schon in der Kommission für Altlastensanierung diese Restriktion

       nicht besteht.

    Auf Grund der dargestellten Sachlage richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

    Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie die folgende schriftliche

 

Anfrage:

 

1. Was sprichrt in Ihrer Meinung dagegen, daß sich die Öffentlichkeit eine unmittelbares

    Urteil über die Ungereimtheiten in den Entscheidungsfindungen der KSWW - Mitglieder bil -

    det, indem die KSWW - Sitzungen nach dem in anderen Demokratien durchaus üblichen

    Verfahren (auch öffentlich) im Haus des Volkes, dem Parlament , abgehalten werden

     ?1

 

2. Werden Sie einem entsprechenden Grünen Antrag in der am 23. Juni stattfindenden 21.

     KSWW - Sitzung ablehnend gegenüberstehen?

 

3. Wenn ja, warum?