6124/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Visavergabe an Bürger osteuropäischer Staaten

 

Nach Zerschlagung des Kommunismus konnte bislang in den meisten Osteuropa - Staaten nur

mühsam ein westlich - orientiertes freies Marktwirtschaftssystem aufgebaut werden. Während

das Gros der Bevölkerung in tiefster Armut leben muß, kontrollieren und beherrschen

Mafiagruppierungen den Großteil der Wirtschaft. Durch den Fall des Eisernen Vorhanges

bietet sich vor allem Österreich als beliebter Umschlageplatz von illegalen

Milliardengeschäften wie Drogen - und Menschenhandel an. Sogenannte „Briefkastenfirmen“

waschen jährlich in Österreich rund acht Milliarden Dollar rein. Auftragsmorde (siehe David

Sanikidse, Haban - Mord) haben gezeigt, daß in Wien das Netz der Mafia bereits äußerst dicht

ist.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1) Nach welchen Gesichtspunkten werden Visa für Bürger osteuropäischer Länder

    ausgestellt?

 

2) a) Wieviele Personen haben jeweils aus Rußland, der Ukraine, Rumänien, Bulgarien,

         Tschechien, der Slowakei und Polen in den Jahren 1996, 1997, 1998 und 1999 (soweit

         bislang erfaßt ist) um ein Visum für Österreich angesucht und wieviele von diesen

         haben auch tatsächlich eines erhalten? Um welche Art von Visum hat es sich bei diesen

         Ansuchen gehandelt?

    b) Wievielen Personen aus den oben angeführten Staaten haben eine

         Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungsbewilligung jeweils erteilt bekommen?

 

3) Wie wird überprüft, ob Geldbeträge, die zum Unterhalt in Österreich mitgenommen

    werden, nicht aus mafiosen Geschäften stammen?