6124/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Visavergabe an Bürger osteuropäischer Staaten
Nach Zerschlagung des Kommunismus konnte bislang in den meisten Osteuropa - Staaten nur
mühsam ein westlich - orientiertes freies Marktwirtschaftssystem aufgebaut werden. Während
das Gros der Bevölkerung in tiefster Armut leben muß, kontrollieren und beherrschen
Mafiagruppierungen den Großteil der Wirtschaft. Durch den Fall des Eisernen Vorhanges
bietet sich vor allem Österreich als beliebter Umschlageplatz von illegalen
Milliardengeschäften wie Drogen - und Menschenhandel an. Sogenannte „Briefkastenfirmen“
waschen jährlich in Österreich rund acht Milliarden Dollar rein. Auftragsmorde (siehe David
Sanikidse, Haban - Mord) haben gezeigt, daß in Wien das Netz der Mafia bereits äußerst dicht
ist.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Nach welchen Gesichtspunkten werden Visa für Bürger osteuropäischer Länder
ausgestellt?
2) a) Wieviele Personen haben jeweils aus Rußland, der Ukraine, Rumänien, Bulgarien,
Tschechien, der Slowakei und Polen in den Jahren 1996, 1997, 1998 und 1999 (soweit
bislang erfaßt ist) um ein Visum für Österreich angesucht und wieviele von diesen
haben auch tatsächlich eines erhalten? Um welche Art von Visum hat es sich bei diesen
Ansuchen gehandelt?
b) Wievielen Personen aus den oben angeführten Staaten haben eine
Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassungsbewilligung jeweils erteilt bekommen?
3) Wie wird überprüft, ob Geldbeträge, die zum Unterhalt in Österreich mitgenommen
werden, nicht aus mafiosen Geschäften stammen?