6126/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend unterlassene Hilfeleistung der Gendarmerie bei Kontrolle eines
Tiertransporters
In der Nacht vom 09. auf 10. Dezember 1998 befand sich ein aus Deutschland kommender
Rindertransporter auf dem Weg zum Schlachthof Graz. Bei der Shell - Tankstelle Walserberg -
Süd erweckte der Transporter, als der Fahrer eine kurze Pause einlegte, bei zwei anwesenden
Tierschützern des „Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung“ (VgtM) einen äußerst
auffallend negativen Eindruck was den Zustand der Rinder betraf, woraufhin Herr Hubert H.
via Handy einen Beamten der VAA - Anif ersuchte, eine Streife zwecks Kontrolle dieses
Tiertransportes zu entsenden. Herr H. erklärte zudem, daß er dem Transporter, der
mittlerweile seine Fahrt wieder aufgenommen hatte, folgen werde, da sich der Fahrer
offensichtlich auch über die LKW - Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h hinwegsetzte.
Bei Anhalten durch eine Streife wären dem Gendarmeriebeamten somit auch gleich Zeugen
bzw. deren Aussagen zur Verfügung gestanden.
Ca. 30 Minuten nach diesem Anruf lenkte der LKW - Fahrer seinen Transporter auf einen
Parkplatz; Herr H. blieb mit seinem PKW hinter dem Transporter stehen. Offenbar fühlte sich
der LKW - Lenker von seinen „Verfolgern“ dermaßen gestört, daß er seinen Transporter mit
hoher Geschwindigkeit nach hinten schob, um Herrn H. und dessen Begleiter zu rammen. Nur
deshalb, weil sich der Anhänger querstellte, konnte ein größeres Unglück verhindert werden.
Zudem stieß der LKW - Fahrer eine gefährliche Drohung aus, als er Herrn H. und seinem
Begleiter zurief daß er sie „über den Haufen“ fahren werde, sollten sie ihm nochmals
hinterherfahren. Da die versprochene Streife zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht anwesend
war, rief Herr H. erneut bei der Dienststelle der VAA - Anif an und schilderte das
Vorgefallene. Der diensthabende Journalbeamte meinte allerdings nur, daß er leider nicht
helfen könne.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?
2) Wie ist es möglich, daß die Gendarmerie keine Streife schickte, obwohl sie von Herrn H.
nicht nur über die Mißachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern auch von der
versuchten Körperverletzung und der Verbalentgleisung des LKW - Fahrers unterrichtet
wurde?