6126/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend unterlassene Hilfeleistung der Gendarmerie bei Kontrolle eines

                 Tiertransporters

 

In der Nacht vom 09. auf 10. Dezember 1998 befand sich ein aus Deutschland kommender

Rindertransporter auf dem Weg zum Schlachthof Graz. Bei der Shell - Tankstelle Walserberg -

Süd erweckte der Transporter, als der Fahrer eine kurze Pause einlegte, bei zwei anwesenden

Tierschützern des „Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung“ (VgtM) einen äußerst

auffallend negativen Eindruck was den Zustand der Rinder betraf, woraufhin Herr Hubert H.

via Handy einen Beamten der VAA - Anif ersuchte, eine Streife zwecks Kontrolle dieses

Tiertransportes zu entsenden. Herr H. erklärte zudem, daß er dem Transporter, der

mittlerweile seine Fahrt wieder aufgenommen hatte, folgen werde, da sich der Fahrer

offensichtlich auch über die LKW - Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h hinwegsetzte.

Bei Anhalten durch eine Streife wären dem Gendarmeriebeamten somit auch gleich Zeugen

bzw. deren Aussagen zur Verfügung gestanden.

Ca. 30 Minuten nach diesem Anruf lenkte der LKW - Fahrer seinen Transporter auf einen

Parkplatz; Herr H. blieb mit seinem PKW hinter dem Transporter stehen. Offenbar fühlte sich

der LKW - Lenker von seinen „Verfolgern“ dermaßen gestört, daß er seinen Transporter mit

hoher Geschwindigkeit nach hinten schob, um Herrn H. und dessen Begleiter zu rammen. Nur

deshalb, weil sich der Anhänger querstellte, konnte ein größeres Unglück verhindert werden.

Zudem stieß der LKW - Fahrer eine gefährliche Drohung aus, als er Herrn H. und seinem

Begleiter zurief daß er sie „über den Haufen“ fahren werde, sollten sie ihm nochmals

hinterherfahren. Da die versprochene Streife zu diesem Zeitpunkt immer noch nicht anwesend

war, rief Herr H. erneut bei der Dienststelle der VAA - Anif an und schilderte das

Vorgefallene. Der diensthabende Journalbeamte meinte allerdings nur, daß er leider nicht

helfen könne.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn

Bundesminister für Inneres nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1) Ist Ihnen der oben dargestellte Sachverhalt bekannt?

 

2) Wie ist es möglich, daß die Gendarmerie keine Streife schickte, obwohl sie von Herrn H.

    nicht nur über die Mißachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung, sondern auch von der

    versuchten Körperverletzung und der Verbalentgleisung des LKW - Fahrers unterrichtet

    wurde?