6127/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten, Dr. Partik - Pablé, Dr. Ofner, Dkfm. Bauer
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Tätigkeit der Strafvollzugskommission
Laut § 18 StVG hat jedes in Strafsachen tätige Landesgericht einer Landeshauptstadt eine aus
sieben ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Kommission zu bestellen, welche sich sowohl
von der genauen Einhaltung der Strafvollzugsvorschriften als auch von der ordnungsgemäßen
Behandlung der Strafgefangenen in den Haftanstalten zu überzeugen hat. Diese Überprüfung
der Strafvollzugsanstalten können mehrmals, zumindest aber 1x pro Jahr unangemeldet
erfolgen. Darüberhinaus hat die Kommission jährlich Ihrem Ressort einen schriftlichen
Bericht über ihre Tätigkeit mit eventuellen Anregungen abzugeben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Justiz nachstehende
ANFRAGE:
1) Geht die Tätigkeit der Kommissionen über die oben erwähnten Aufgaben noch hinaus?
2) Liefert jede Kommission auch tatsächlich Berichte ab?
3) Welche Konsequenzen werden aus diesen Berichten gezogen?
4) Erfolgen die Besuche der Strafvollzugsanstalten tatsächlich immer unangemeldet, oder
sind die Gerüchte berechtigt, die von einer Voranmeldung jedes Besuches sprechen?
5) Welche Anregungen von seiten der Kommissionen wurden in den letzten fünf Jahren
gegeben und wie sind diese umgesetzt worden?
6) Wie wird die Verschwiegenheitspflicht der Vollzugskommissionen gegenüber den
Anstaltsleitern in der Praxis gehandhabt?
7) Was wurde seit Einführung der Kommissionen auf ihre Anregung hin im Strafvollzug
geändert?