6127/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten, Dr. Partik - Pablé, Dr. Ofner, Dkfm. Bauer

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Tätigkeit der Strafvollzugskommission

 

Laut § 18 StVG hat jedes in Strafsachen tätige Landesgericht einer Landeshauptstadt eine aus

sieben ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende Kommission zu bestellen, welche sich sowohl

von der genauen Einhaltung der Strafvollzugsvorschriften als auch von der ordnungsgemäßen

Behandlung der Strafgefangenen in den Haftanstalten zu überzeugen hat. Diese Überprüfung

der Strafvollzugsanstalten können mehrmals, zumindest aber 1x pro Jahr unangemeldet

erfolgen. Darüberhinaus hat die Kommission jährlich Ihrem Ressort einen schriftlichen

Bericht über ihre Tätigkeit mit eventuellen Anregungen abzugeben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn

Bundesminister für Justiz nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1) Geht die Tätigkeit der Kommissionen über die oben erwähnten Aufgaben noch hinaus?

 

2) Liefert jede Kommission auch tatsächlich Berichte ab?

 

3) Welche Konsequenzen werden aus diesen Berichten gezogen?

 

4) Erfolgen die Besuche der Strafvollzugsanstalten tatsächlich immer unangemeldet, oder

    sind die Gerüchte berechtigt, die von einer Voranmeldung jedes Besuches sprechen?

 

5) Welche Anregungen von seiten der Kommissionen wurden in den letzten fünf Jahren

    gegeben und wie sind diese umgesetzt worden?

 

6) Wie wird die Verschwiegenheitspflicht der Vollzugskommissionen gegenüber den

    Anstaltsleitern in der Praxis gehandhabt?

 

7) Was wurde seit Einführung der Kommissionen auf ihre Anregung hin im Strafvollzug

    geändert?