6129/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Blutskandal in Österreich

 

Aus der Faktenübersicht der Staatsanwaltschaft Linz, sowie aus einem Aktenvermerk

des Gesundheitsministeriums geht hervor, daß die österreichische Firma Albovina

GesmbH, Import und Export sowie Handel mit Rohstoffen und Produkten aller Art

(Firmensitz Gallneukirchen), Blutplasma aus nicht - europäischen Ländern als

österreichisches Plasma deklariert hat.

 

Dieses Plasma wurde in weiterer Folge in Österreich zu „für die Anwendung am

Menschen tauglichen“ Produkten weiterverarbeitet, im Ausland abgefüllt und als

Diagnostikum wieder nach Österreich rückimportiert. Dadurch waren dieses Produkte

als hochwertige österreichisches Blutprodukte ausgewiesen, und am internationalen

Markt mit Höchstpreisen zu verkaufen.

 

Im Zuge dieser Exporte und Reimporte nach Österreich kam es zu absichtlich falschen

Dokumentationen der Papiere - dadurch wurde HCV positives Plasma als HCV

negativ deklariert - sowie zur Fälschung von Analysenzertifikaten. Das

Nichtetikettieren von Abfüllfläschchen, sowie die Manipulation von Blutspenderlisten

wurde ebenfalls praktiziert.

 

Plasmauntersuchungen an - in Wiener Kühlhäusern sichergestelltem - Plasma ergaben

positive Tests auf Hepatitis - und HIV - Antikörper, wobei von den Verantwortlichen

dennoch versucht wurde, dieses Plasma zu Therapeutika zu verarbeiten.

Trotz den Vermerken verarbeitender Firmen, daß die Ware nur für diagnostische

Zwecke geeignet sei, wurden die Blutprodukte in solche Einheiten und

Primärverpackungen abgefüllt, die eindeutig auf eine therapeutische Verwendung

hinweisen.

 

Bei derartigen Vorkommnissen in einem Land wie Österreich, in dem die Bevölkerung

ihr Vertrauen in hohe Blutsicherheitsstandars setzt, muß davon ausgegangen werden,

daß diesem Wunsch von den zuständigen Behörden mit allen zur Verfügung stehenden

Mitteln Rechnung getragen wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

A N F R A G E

 

1. In welche Länder wurden, gemäß dem letztem Informationsstand, die

    kontaminierten Blutprodukte exportiert?

 

2. Aus welchen dieser Länder wurden die verarbeiteten Produkte wieder nach

    Österreich reimportiert?

 

3. An welche, in Österreich ansässige Firmen, wurden Blutprodukte oder einzelne

    Derivate weiterverkauft oder zur Weiterverarbeitung abgegeben?

 

4. Welche Maßnahmen wurden von Seiten Ihres Ressorts gesetzt, um die Wege der

    Blutprodukte dieser Firma, sowie alle nach Österreich reimportierten Produkte

    a. zurückzuverfolgen?

    b. entsprechend zu dokumentieren?

    c. sowie aus diesem Blut weiterverarbeitete Produkte wieder aufzufinden?

 

5. Wurden im Fall von bereits verabreichten Blutprodukten oder Blutderivaten die

    Empfänger ausgeforscht, benachrichtigt, und ihre Krankengeschichten

    dokumentiert?

 

6. Kann von Seiten Ihrer Behörden gänzlich ausgeschlossen werden, daß aufgrund

    der Verwendung reimportierter Blutprodukte oder dem Verkauf der daraus

    hergestellten Derivate, Personen zu Schaden gekommen sind?

    a. Wenn ja, warum?

    b. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?