6129/J XX.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Blutskandal in Österreich
Aus der Faktenübersicht der Staatsanwaltschaft Linz, sowie aus einem Aktenvermerk
des Gesundheitsministeriums geht hervor, daß die österreichische Firma Albovina
GesmbH, Import und Export sowie Handel mit Rohstoffen und Produkten aller Art
(Firmensitz Gallneukirchen), Blutplasma aus nicht - europäischen Ländern als
österreichisches Plasma deklariert hat.
Dieses Plasma wurde in weiterer Folge in Österreich zu „für die Anwendung am
Menschen tauglichen“ Produkten weiterverarbeitet, im Ausland abgefüllt und als
Diagnostikum wieder nach Österreich rückimportiert. Dadurch waren dieses Produkte
als hochwertige österreichisches Blutprodukte ausgewiesen, und am internationalen
Markt mit Höchstpreisen zu verkaufen.
Im Zuge dieser Exporte und Reimporte nach Österreich kam es zu absichtlich falschen
Dokumentationen der Papiere - dadurch wurde HCV positives Plasma als HCV
negativ deklariert - sowie zur Fälschung von Analysenzertifikaten. Das
Nichtetikettieren von Abfüllfläschchen, sowie die Manipulation von Blutspenderlisten
wurde ebenfalls praktiziert.
Plasmauntersuchungen an - in Wiener Kühlhäusern sichergestelltem - Plasma ergaben
positive Tests auf Hepatitis - und HIV - Antikörper, wobei von den Verantwortlichen
dennoch versucht wurde, dieses Plasma zu Therapeutika zu verarbeiten.
Trotz den Vermerken verarbeitender Firmen, daß die Ware nur für diagnostische
Zwecke geeignet sei, wurden die Blutprodukte in solche Einheiten und
Primärverpackungen abgefüllt, die eindeutig auf eine therapeutische Verwendung
hinweisen.
Bei derartigen Vorkommnissen in einem Land wie Österreich, in dem die Bevölkerung
ihr Vertrauen in hohe Blutsicherheitsstandars setzt, muß davon ausgegangen werden,
daß diesem Wunsch von den zuständigen Behörden mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln Rechnung getragen wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Bundesministerin
für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
A N F R A G E
1. In welche Länder wurden, gemäß dem letztem Informationsstand, die
kontaminierten Blutprodukte exportiert?
2. Aus welchen dieser Länder wurden die verarbeiteten Produkte wieder nach
Österreich reimportiert?
3. An welche, in Österreich ansässige Firmen, wurden Blutprodukte oder einzelne
Derivate weiterverkauft oder zur Weiterverarbeitung abgegeben?
4. Welche Maßnahmen wurden von Seiten Ihres Ressorts gesetzt, um die Wege der
Blutprodukte dieser Firma, sowie alle nach Österreich reimportierten Produkte
a. zurückzuverfolgen?
b. entsprechend zu dokumentieren?
c. sowie aus diesem Blut weiterverarbeitete Produkte wieder aufzufinden?
5. Wurden im Fall von bereits verabreichten Blutprodukten oder Blutderivaten die
Empfänger ausgeforscht, benachrichtigt, und ihre Krankengeschichten
dokumentiert?
6. Kann von Seiten Ihrer Behörden gänzlich ausgeschlossen werden, daß aufgrund
der Verwendung reimportierter Blutprodukte oder dem Verkauf der daraus
hergestellten Derivate, Personen zu Schaden gekommen sind?
a. Wenn ja, warum?
b. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen?