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Anfrage

 

der Abg.  Dr. Salzl, Mag. Haupt

an die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend mangelnde Sterilisationssicherheit von EU -konformer TKV-Fett- und Tiermehlprodukten

 

 

Der Lehrbeauftragte für Tierkörperbeseitigung an der Universität Hohenheim übt scharfe Kritik an der mangelnden Produktsicherheit  bei Tiermehl infolge einer laxen EU-Gesetzgebung: „ Seit der Entscheidung der EU-Kommission von 1992 sind faktisch Tiermehlfabriken zugelassen, die den BSE-Erreger und andere Keime im Rohmaterial nicht ausreichend inaktivieren.“

 

Über dir tödlichen Gefahren, die von dieser Gesetzgebung und der auf dieser Basis angewendeten Verfahren und erzeugten Produkte ausgehen, gibt der beiliegende Artikel Auskunft.

 

Eine besonders unheilvolle Rolle spielten in diesem Zusammenhang der europäische Fleischmehlverband EURA mit seinem damaligen Präsidenten Leth Nielsen aus Dänemark, der Gutachter Paul-Ivar Hansen vom Danish Meat Institute sowie die Erzeuger und vertreiber von Tierkörperverwertungsanlagen, die drucklos und mit Trockenerhitzung arbeiten.

 

Die deutsche Rechtsnorm zieht zwar die Dampfdrucksterilisation vor, doch werden nach Österreich auch Tiermehle aus anderen EU-Staaten und Drittländern verbracht, die lediglich die unzulängliche und gesundheitsgefährdete EU-Norm erfüllen.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Stimmt es, daß die innerösterreichische Rechtsgrundlage für die Tierkörperverwertung, die im BGBl Nr. 660/1977

genannte Vollzugsanweisung des Staatsamtes für Land- und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Staatsamte für Volksernährung vom 19. April 1919, StGBl. Nr. 241, betreffend die Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft inTierkörperverwertungsanstalten ist, nach wie vor in Kraft ist ?

 

2.    Stimmt es, daß § 2 dieses in einer Nachkriegs-Hungersnot entstandenen Gesetzes nach wie vor lautet:

"§ 2. Die Tierkörperverwertungsanstalten sind verpflichtet, die einlaufenden Gegenstände auf Futter und Fett zu verarbeiten und diese Verarbeitung in rationellster Weise durchzuführen.  " ??

 

3.    Stimmt es, daß auf der Basis des BGBl. Nr. 660/1977 Verordnungen der Landeshauptmänner von Niederösterreich        (1975), Burgenland (1975), Oberösterreich (1964), Salzburg (1973) in den Rang von Bundesgesetzen erhaben        wurden, bis ihren Gegenstand regelnde Verordnungen auf Grund des BGBl. 660/1977 in Wirksamkeit getreten sind ?

 

4.    Für wie dringlich sehen Sie den Handlungsbedarf Ihres Ressorts angesichts des BSE-Skandals und der Zunahm von        Infektionskrankheiten bei Mensch und Tier, diese Uralt-Gesetze und Landesverordnungen zu reformieren ?

 

5.    Welche Verfahren zur Herstellung von Tiermehl sind in welchen österreichischen Rechtsvorschriften seit

       wann vorgeschrieben ?

 

6.    Welche dieser Verfahren garantieren die nach deutschem Recht geltende Sterilisation von 133 Grad über 20 Minuten hinweg ?

 

7.    Wo in Österreich stehen 'TKV-Anlagen, die diesen deutschen Sterilisationsnormen noch nicht gerecht werden ?

 

8.    Erfolgte die Übernahme der derzeit geltenden EU-Vorschriften (RL zur Tierkörperbeseitigung 1990 samt Zusatzentscheidungen von 1992 und 1994) bereits mit dem Beitritt Österreichs ?

 

9.    Werden Sie sich in den zuständigen EU-Gremien für eine Verschärfung dieser Richtlinien im Sinne der deutschen Sterilisationsnormen einsetzen

 

10.  Welche der in Österreich arbeitenden TKV-Anlagen müssen danach ungerüstet werden, um den

       Sterilisationsanforderungen zu genügen ?

 

11.  Welche Verfahren zur Herstellung von Fett aus der Tierkörperverwertung  sind in welchen österreichischen        Rechtsvorschriften seit wann vorgeschrieben ?

 

12.  Welche dieser Verfahren garantieren, daß dieses Fett frei von gefährlichen Keimen und in sonstiger Hinsicht unschädlich ist ?

 

13.     Wie hoch ist die Fettproduktion pro Jahr aus den TKV-Anlagen in Österreich?

 

14.     Für welche Nahrungszwecke und für welche sonstigen Zwecke wird dieses Fett verwendet ?

 

15.     Können sie ausschließen, daß dieses Fett für menschliche Ernährungszwecke Verwendung findet ?

 

16.     Werden Sie aus Gesundheitsgründen die Verwendungszwecke von TKV-Fett eingrenzen ?

          Wenn ja: auf welche Bereiche ?

          Auch auf EU-Ebene ?

 

17.     Werden Sie Importbeschränkungen aus Gesundheitsgründen für TKV-Fette aus Drittländern erlassen,

          einschließlich daraus hergestellter Verarbeitungsprodukte ?

 

18.     Werden Sie Importbeschränkungen aus Gesundheitsgründen für Tiermehle

und deren Verarbeitungsprodukte aus Drittländern erlassen ?