6133/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

Der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend gesundheitliche Probleme durch „Piercing“ und „Tätowieren“

 

Wer in Österreich befugt ist zum „Piercen“ und zu „Tätowieren“ ist noch immer umstritten.

Gewerblich tätige Personen befinden sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone.

Im Rahmen des Obersten Saniätsrates wird derzeit ein Gutachten zum Themenbereich

Tätowieren und Piercing erarbeitet, um auf dieser Grundlage Bestimmungen vorbereiten zu

können, die unter Vorgabe der notwendigen medizinischen Grundkenntnisse sowie

medizinisch - hygienischer Standards die Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien

künftig regeln könnten.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz

Nachstehende Aufrage:

 

1. Wie viele Strafanzeigen wurden 1998 gegen Personen erstattet, die

    unbefugterweise „Piercing“ oder „Tätowierungen“ vorgenommen haben?

 

2. Kam es 1998 aufgrund derartiger Anzeigen zu entsprechenden

    strafrechtlichen Verurteilungen (z. B. Körperverletzung und/oder Kurpfuscherei)?

 

3. In wie vielen Fällen kam es dabei zu Freisprüchen

 

4. in wie vielen Fällen kam es zu Zurücklegungen (§ 90 StPO)?