6133/J XX.GP
ANFRAGE
Der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend gesundheitliche Probleme durch „Piercing“ und „Tätowieren“
Wer in Österreich befugt ist zum „Piercen“ und zu „Tätowieren“ ist noch immer umstritten.
Gewerblich tätige Personen befinden sich nach wie vor in einer rechtlichen Grauzone.
Im Rahmen des Obersten Saniätsrates wird derzeit ein Gutachten zum Themenbereich
Tätowieren und Piercing erarbeitet, um auf dieser Grundlage Bestimmungen vorbereiten zu
können, die unter Vorgabe der notwendigen medizinischen Grundkenntnisse sowie
medizinisch - hygienischer Standards die Ausübung dieser Tätigkeit durch medizinische Laien
künftig regeln könnten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz
Nachstehende Aufrage:
1. Wie viele Strafanzeigen wurden 1998 gegen Personen erstattet, die
unbefugterweise „Piercing“ oder „Tätowierungen“ vorgenommen haben?
2. Kam es 1998 aufgrund derartiger Anzeigen zu entsprechenden
strafrechtlichen Verurteilungen (z. B. Körperverletzung und/oder Kurpfuscherei)?
3. In wie vielen Fällen kam es dabei zu Freisprüchen
4. in wie vielen Fällen kam es zu Zurücklegungen (§ 90 StPO)?