6135/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Böhacker und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend befürchtete Auflösung des Finanzamtes Braunau.

 

Durch die nach außen hin unscheinbare Änderung des

Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes mit Anfang 1999 wandern die 12 größten

Firmen des Finanzamtes Braunau zum Finanzamt Linz.

Dies betrifft alle Finanzämter in Österreich die ihren Sitz nicht in der

Landeshauptstadt haben.

 

Weiters sei geplant die Betriebsprüfungen der Finanzämter zu regionalisieren, sprich

zusammenzulegen. Konkret soll für das Innviertel diese Stelle in Ried im Innkreis

entstehen.

 

Durch diese Maßnahmen sei zu befürchten, daß das Finanzamt Braunau in nicht

allzu ferner Zukunft aufgelöst werde. Für diese Region würde das allerdings einen

weiteren Verlust an Infrastruktur und Arbeitsplätzen bedeuten.

 

Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und stellen an den Herrn

Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, daß die Regionalisierung der Betriebsprüfungen durch die

     Finanzämter geplant ist?

     Wenn ja, wo soll für das Innviertel diese Stelle entstehen?

 

2. In anderen diesbezüglichen Anfragebeantwortungen (z.B. 4570/AB) gaben Sie

     die Zusage, daß die betroffenen Finanzämter „nach derzeitigem Stand“ weiterhin

     das volle Bürgerservice anbieten werden. Gilt dies auch für das Finanzamt

     Braunau oder läuft dieses Gefahr, infolge dieser Regionalisierung aufgelöst zu

     werden?

     Wenn ja, wann?

 

3. Gab es beim Finanzamt Braunau bereits Einsparungsmaßnahmen im Bereich des

     Personalwesens durch Nichtnachbesetzung von „natürlichen“ Abgängen und

     wenn ja, wie viele?

 

4. Wie viele Personen beschäftigt das Finanzamt Braunau derzeit und wie sieht die

     Altersstruktur aus?

     Wieviel Prozent der Gesamtbeschäftigten sind zwischen 50 und 55 Jahre alt?

     Wieviel Prozent der Gesamtbeschäftigten sind älter als 56 Jahre? (Jeweils

     aufgeschlüsselt in Männer und Frauen)

 

5. Sind durch die geplante Ausgliederung von Aufgabenbereichen des Finanzamtes

     Braunau auch andere als die in Pkt. 3 angeführten Maßnahmen im Bereich des

     Personalwesens zu befürchten?

     Wenn ja, welche und wie viele Personen wird das betreffen?