6136/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Pumberger, Mag. Firlinger und Kollegen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr
betreffend Erhaltung des Postamtes 4881 Straß im Attergau.
Aufgrund der vielen Medienberichte ist die Bevölkerung in Straß im Attergau sehr
verunsichert, weil bei den Postamtsschließungen auch immer wieder das Postamt
Straß im Attergau genannt wird. Auf Intervention des Bürgermeisters der Gemeinde
Straß im Attergau hin wurde ihm von der Postgeneraldirektion der
Vorstandsbeschluß mitgeteilt, daß das Postamt nicht geschlossen werden soll.
Dennoch mehren sich die Anzeichen, daß die Überlebenschancen des Postamtes in
Zukunft nicht mehr gewährleistet ist und die Bevölkerung bereits folgendes Szenario
spürt:
1. Die Zusteller sollen abgezogen werden.
2. Der Amtsleiterposten soll nicht mehr nachbesetzt werden. (Derzeit offen und von
einem Springer besetzt.)
3. Die Öffnungszeiten werden gekürzt und in der Folge ist zu befürchten, daß das
Postamt zur Gänze geschlossen werden soll.
Um dem entgegen zu steuern, stellte die Gemeindevertretung auch den Antrag die
gesamte Postzustellung des Gemeindegebietes von Straß im Attergau durch das
Postamt 4881 Straß im Attergau durchzuführen.
In einer Anfragebeantwortung vom Jänner d. J. führten Sie zur Thematik
Postamtsschließungen wie folgt aus:
Mit Inkrafttreten des Postgesetzes 1997 am 1.1.1998 ist die vollständige Trennung
der hoheitlichen von den betrieblichen Funktionen im Bereich der Postverwaltung
erfolgt. Da die vorliegende Anfrage betriebliche Themen betrifft, sind diese nicht
Gegenstand der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B -VG.
Ich darf in diesem Zusammenhang aber darauf hinweisen, daß das Postgesetz 1997
die Post und Telekom Austria verpflichtet, Postdienstleistungen flächendeckend zu
allgemein erschwinglichen Preisen und in einer solchen Qualität anzubieten, daß den
Bedürfnissen der Kunden durch eine entsprechende Dichte an Abhol - und
Zugangspunkten sowie durch die Abhol - und Zustellfrequenz entsprochen wird (§ 4
PosG). Schon diese gesetzliche Verpflichtung verhindert eine rein
betriebswirtschaftlich orientierte Vorgangsweise. Zur Konkretisierung dieser gesetzli -
chen Universaldienstverpflichtung werde ich aber eine entsprechende
Durchführungsverordnung erlassen, welche auch nähere Bestimmungen über die
flächenmäßige Versorgung mit Auf - und Abgabestellen (u.a. auch Postämtern)
enthalten wird. Die Vorarbeiten dazu sind im Gange. Der Entwurf wird im Frühjahr
dem allgemeinen
Begutachtungsverfahren zugeleitet werden.
Dies nehmen die unterfertigten Abgeordneten zum Anlaß und stellen an den Herrn
Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr nachstehende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß Zusteller vom Postamt 4881 Straß im Attergau abgezogen
werden sollen?
Wenn ja, wie viele?
2. Ist es richtig, daß der Amtsleiterposten nicht mehr nachbesetzt werden soll?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, wann soll er nachbesetzt werden?
3. Wurden die Öffnungszeiten des Postamtes 4881 Straß im Attergau gekürzt und
wenn ja, warum?
4. Ist Ihnen der Antrag der Gemeindevertretung Straß im Attergau auf Ausdehnung
der Postzustellung auf das gesamte Gemeindegebiet bekannt?
5. Unabhängig davon, ob Ihnen der oben angeführte Sachverhalt bekannt ist,
werden Sie sich für den Erhalt des Postamtes 4881 Straß im Attergau einsetzen
und wenn nein, warum nicht?
6. Ist die von Ihnen angekündigte Durchführungsverordnung, welche auch nähere
Bestimmungen über die flächenmäßige Versorgung mit Auf - und Abgabestellen
(u. a. auch Postämter) enthalten wird bereits dem allgemeinen
Begutachtungsverfahren zugeleitet worden?
Wenn ja, wie lautet dieser Entwurf?
Wenn nein, wann ist dann mit dieser Durchführungsverordnung zu rechnen?
7. Sollte die Durchführungsverordnung, welche auch nähere Bestimmungen über
die flächenmäßige Versorgung mit Auf - und Abgabestellen (u. a. auch Postämter)
enthalten wird noch nicht in der Form eines Entwurfs bestehen, welchen Inhalt
wird Sie dann voraussichtlich haben und wie planen Sie konkret der Schließung
kleinerer Postämter entgegen zu wirken?