6137/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten DI Schöggl, Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Neuronavigationssystem
Die Forscher und Forscherinnen an den österreichischen Kliniken und Universitätskliniken
bieten Spitzenleistungen im Bereich Neurochirurgie, die auch zu bedeutenden
Entwicklungen im Gerätebereich führen.
Klinische Spitzenleistungen können langfristig nur durch gleichzeitige Lehre und
Forschung aufrechterhalten werden.
Höchster technologischer Standard als Bestandteil der Behandlungsqualität zum Wohle
der Patienten bedürfen, technologischer Neuentwicklungen, der Zusammenarbeit von
medizintechnischer Forschung und Industrie.
Das operative Leistungsspektrum der mikrochirurgischen Behandlung ist breit gefächert:
Gehirntumore, Prozesse der Schädelbasis, Gefäßerkrankungen des Gehirns und des
Rückenmarks, etc. ...
Nun wurden am menschlichen Gehirn 1.423 Eingriffe im Allgemeinen Krankenhaus
Wien (AKH) vorgenommen.
Durch die Entwicklung der digitalen Bildverarbeitung in der modernen radiologischen
Diagnostik ist es heute bereits möglich, kleinste Läsionen (Verletzungen) im Gehirn exakt
abzubilden. Durch das neue Ultraschall - Neuronavigationssystem wird der
Informationsgehalt diagnostischer Bilder aufbereitet und während der gesamten
Operation bereitgehalten.
Die moderne Mikroneurochirurgie findet ihren Ausdruck in der „mikroskopischen
Läsionschirurgie“ und versucht den spezifischen Gegebenheiten des neuralen Gewebes
Rechnung zu tragen.
Das Neuronavigationssystem hilft den Eingriff optimal zu planen, erleichtert das
Auffinden der Läsion, unter bestmöglicher Schonung des gesunden Gewebes und unter
Verringerung des Operationsrisikos.
Die Zugangsplanung sowie sichere Tumorlokalisation ermöglichen die Öffnung der
Schädelkalotte relativ klein zu halten, was sich wiederum positiv auf die postoperative
Wundheilung auswirkt.
Zukünftige Anwendungsgebiete des Neuronavigationssystems sind beispielsweise in der
HNO - Chirurgie oder der Orthopädie zu finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
nachstehende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen die Leistungen auf obigem Gebiet bekannt?
2. Werden Sie die Forschung auf diesem Gebiet fördern?
a) Wenn ja, in welcher Form?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Welche österreichischen Forschungsprogramme im Bereich der
Neuronavigationssysteme werden derzeit bearbeitet? Wie werden diese finanziert
bzw. gefördert?
4. Welche österreichischen Forschungsprogramme im Bereich der
Neuronavigationssysteme sind geplant und wie werden diese finanziert bzw.
gefördert?
5. In welchen österreichischen Krankenhäusern kommt das Neuronavigationssystem zur
Anwendung?
6. Wieviele Neuronavigationsgeräte zur direkten Unterstützung der Neurochirurgen
stehen, nach Bundesland, zur Verfügung? In welche Spitälern werden diese
eingesetzt?
7. Wie hoch sind die Kosten der einzelnen Geräte?
a) Um welche Gerätetypen handelt es sich?
b) Wie sehen die Preisvergleiche zur EU aus?
8. Sind die Neuronavigationsgeräte im Großgeräteplan enthalten?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, besteht die Absicht weitere Geräte in den Plan aufzunehmen? Welche
sind die Aufnahmekriterien?
9. Wieviele Operationen wurden mit diesen Neuronavigationsgeräten in Österreich
durchgeführt?
10. Wie weit sind die Entwicklungen des Neuronavigationssystems in anderen Ländern
im Vergleich zu Österreich gediehen?
a) Gibt es internationale Kooperationen auf diesem Gebiet?
b) Wer sind die Träger dieser Kooperationen?
11. Welche Qualitätsnormen und Qualitätsüberprüfungen bestehen für diese Geräte?
12. Wie sieht die Kooperation in diesem Bereich zwischen dem Bundesministerium für
Arbeit, Gesundheit und Soziales und dem Bundesministerium für Wissenschaft und
Verkehr konkret aus?