614/J
ANFRAGE
der Abg. Koller, Wenitsch, Ing. Reichhold, Dr. Salzl, Aumayr
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Brennholzimporte aus den MOEL
Bereits im Vorjahr machten die Agrar-Abgeordneten der FPÖ den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft auf mangelnde phytosanitäre Kontrollen von Brennholzimporten aus östlichen Nachbarländern durch Direktvermarkter aufmerksam.
(1971/J vom 1.10. 1995)
In seiner Beantwortung verwies der Bundesminister auf die Zuständigkeit des „Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz“ in Brüssel und erging sich darüber hinaus in Spitzfindigkeiten bezüglich der ohnehin stattfindenden strengen Kontrollen von Kiefer-, Edelkastanien- und Platanenholz, welch letzteres aber gar nicht importiert werde.
Daher richtete ein EU-Abgeordneter der FPÖ an die Kommission eine diesbezügliche Anfrage. Die Antwort des EU-Agrarkommissars erfolgte am 26.4.1996 in dem Sinn, daß die „Kommission sich der Gefahr bewußt ist, die von der Einfuhr dieses Holzes in die Gemeinschaft ausgeht, sofern keine pflanzengesundheitliche Kontrolle erfolgt... Die Kommission nimmt den .... Sachverhalt zur Kenntnis und wird das Amt für Veterinärhygiene und pflanzengesundheitliche Überwachung ersuchen, ihm nachzugehen.“
Um dem Bundesministerium Gelegenheit zu geben, den Mißständen noch vor der EU-Überprüfung selbst auf den Grund zu gehen, richten die unterzeichneten Abgeordneten an d en Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
ANFRAGE:
1. hat Ihr Ressort seit Eingang der Frage 1971/J vom 1.10. 1995 Art und Ausmaß der Belieferung österreichischer Privathaushalte und Kleinbetriebe durch Direktvermarkter aus östlichen Nachbarländern mit Brennholz ermittelt ?
2 Da laut Ihrer seiner zeitigen Beantwortung „aus derzeitiger forstfachlicher Sicht keine Notwendigkeit zu Kontrollen bei anderen Brennholzimporten aus Drittländern „ besteht:
Wie lautet nunmehr Ihre Stellungnahme zur Antwort des EU-Agrarkommissars, wonach sich „die Kommission der Gefahr bewußt sei, die von der Einfuhr dieses Holzes in die Gemeinschaft ausgeht.“?
3. Ab welchem Zeitpunkt werden Sie für diese Brennholzimporte zumindest Gesundheitsbescheinigungen aus dem Versandland verlangen, wenn Sie schon an der Grenze keine phytosanitäre Kontrolle durchführen?
4. Was ergaben bisherige Kontakte zwischen Ihrem Ressort und dem Amt für Veterinärhygiene und pflanzengesundheitliche Überwachung in der Sache „Brennholzimporte aus den MOEL“?