6143/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend weitere Ungereimtheiten in Sachen Verein „Dichterstein Of -
fenhausen“
Der Bundesminister für Inneres, Mag. Karl Schlögl, hat am 24. April 1998 in der Pres -
seaussendung OTS088 der Austria Presseagentur folgendes behauptet:
„Die Entscheidung der Sicherheitsbehörden, die Tätigkeiten des Verel -
nes einzustellen, stützt sich unter anderem auch auf ein Rechtsgut -
achten von Univ.Prof.DDr. Heinz Mayer, der aufgrund von Publikatio -
nen des Verelnes zum Ergebnis fortgesetzter Wiederbetätigung
kommt.“
Den Schwerpunkt dieses „Rechtsgutachtens“ bildet Mayers Beurteilung eines Festvor -
trages des deutschen Staatsangehörigen Dr. Rolf Kosiek über das Thema „Historikerstreit und
Geschichtsbewußtsein“, den der obgenannte Verein in seiner Festschrift „Wir gedenken“
1992 abgedruckt hatte.
Der sogenannte ,‚Sachverständige“ o. Univ.-Prof DDr. Heinz Mayer schreibt in seinem
sogenannten „Rechtsgutachten“ zum Inhalt des Festvortrages des Dr. Rolf Kosiek:
„Es kann kein ernsthafter Zweifel daran bestehen, daß derartige
Äußerungen das allgemeine Wiederbetätigungsverbot des §3 Verbots -
gesetz verletzen.“
Der Vertreter des genannten Vereines, Dipl.-Vw. Mag. DDr. Stephan Tull, hat in den
letzten Tagen Unterlagen erhalten, aus denen folgende Tatsachen zweifelsfrei hervorgehen:
a) Der vom sog. „Sachverständigen“ o. Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer inkriminierte
Festvortrag Dris. Rolf Kosiek ist nicht nur in der Vereinsveröffentlichung „Wir
gedenken...“ abgedruckt, sondern stellt auch ein eigenes Kapitel des von Dr. Rolf
Kosiek verfaßten Buches „Historikerstreit und Revisionismus“, das 1988 bereits in
zweiter Auflage im Grabert - Verlag erschienen ist, dar.
b) Aus dem beigefügten Ausdruck aus dem „Verzeichnis Lieferbarer Bücher“ (VLB)
der Buchhändler - Vereinigung GmbH geht zweifelsfrei hervor, daß das oben ange -
führte Buch von Dr. Kosiek in allen Buchandlungen Österreichs erhältlich ist.
c) Damit ist hinreichend erwiesen, daß sowohl die Festschrift des Vereins
„Dichterstein Offenhausen“ „Wir gedenken...“ als auch das angeführte Buch Dris.
Rolf Kosiek niemals von einem österreichischen Gericht wegen der
„fortgesetzten
Wiederbetätigung“ ((c) BMI) gemäß den Bestimmungen des Mediengesetzes be -
schlagnahmt oder gar eingezogen worden ist.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesmini -
ster für Inneres folgende
A n f r a g e :
Hat Ihre Behörde jemals Buchhändler, die genannte Bücher anbieten oder vorrätig
halten, nach den Bestimmungen des Art. IX, Abs. 1 Zif 4 EGVG bestraft oder bei Ge -
richt nach dem Verbotsgesetz angezeigt? -
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? -
Wenn nein, warum
nicht?
Titelanzeige:
Kosiek, Rolf:
Historikerstreit und Geschichtsrevision
(Deutschland in Geschichte und Gegenwart, 00015)
Grabert, 2. Aufl. 1988
240 5. - 12,5 x 20 cm. - 400. - Broschiert
ISBN 3 - 87847 - 086 - X
20,- DM unverbindlich
Querverweise:
Schlagwort(e):
Stürmer,Michael, Nolte,Ernst, Habermas,Jürgen, Geschichtsschreibung,
Historikerstreit (1986 - 1989)
Autor(en):
Kosiek,Rolf
Verlag:
Grabert
Sachgruppe(n):
Geschichte und Historische Hilfswissenschaften