6146/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend einige bedenkliche Unregelmäßigkeiten in der Verwaltung
In ihrem Erkenntnis zu Vr308 - 40/98 vom 23. 12. 1998 löste die Sicherheitsdirektion für das
Bundesland Oberösterreich den Verein “Dichterstein Offenhausen” wegen angeblicher Übertretung
des § 3 Verbotsgesetz auf. Auf Seite 17 des oben angeführten Bescheides begründet die Behörde,
daß diese Übertretung bereits durch die bloße Ankündigung der Ehrung des Robert Jan Verbelens
und des Konrad Windisch, beide (Robert Verbelen bis zu seinem Tode 1990, Konrad Windisch im
Zeitpunkt der in Aussicht genommenen Ehrung) im vollen Besitze ihrer bürgerlichen Ehrenrechte,
verwirklicht worden wäre.
In seiner Presseaussendung vom 24. April 1998 zu OTS088 versteigt sich das Bundesministe -
rium für Inneres um 10:39 Uhr sogar dazu, dem Verein “fortgesetzte Wiederbetätigung” (© BMI)
vorzuwerfen.
Derselbe Minister, in dessen Namen jener schwere Vorwurf erhoben wurde, hat die Stirn, in
seiner Anfragebeantwortung (4670/AB) auf die Frage (5048/J), ob er die in seiner Presseaussen -
dung angezeigte Sachverhaltsdarstellung der zuständigen Staatsanwaltschaft übermittelt habe, zu
verschweigen, daß er den Einstellungsbescheid, der immerhin bereits am 24.4.1998 von der BH
Wels - Land erlassen worden war, erst am 19. Juni(!) 1998 (also nach fast zwei Monaten) der StA
Wels übermittelt habe. Angesichts des unerhörten Vorwurfes der “fortgesetzten Wiederbetäti -
gung” (© BMI) stellt dies eine Saumseligkeit und Verantwortungslosigkeit sondergleichen dar, die
auf die Mißstände, die in diesem Ministerium offensichtlich vorherrschen müssen, ein bezeichnen -
des Licht werfen!
Nur am Rande sei noch erwähnt, daß die zuständigen Beamten im Innenministerium sich
dadurch, daß sie zugeben, der Verein hätte sich über 35 Jahre hinweg “fortgesetzt wiederbe -
tätigen” (© BMI) können, selbst schwerstens belasten, denn zweifellos haben die verantwortlichen
Beamtengenerationen durch ihre fast 35 Jahre währende Saumseligkeit das Verbrechen der “fort -
gesetzten Wiederbetätigung” (© BMI) überhaupt erst ermöglicht, wenn nicht gar geduldet. Dadurch
allein aber wird auch jedem eindrucksvoll vor Augen geführt, welch ein unbeschreibliches Ausmaß
an Schlamperei und Verkommenheit in den entsprechenden Abteilungen bereits vorherrschen muß.
Hinsichtlich des Schriftstellers Konrad Windisch sei nun folgendes ausgeführt:
Dem genannten Schriftsteller (er gehörte übrigens niemals der NSDAP oder einer ihrer
Gliederungen an) wurde bereits am 27. März 1980 der ,,Paula - Grogger - Preis” des unter der
Patronanz des Landes Steiermark stehenden “Steirischen Schriftstellerverbandes” verliehen.
Wie dem ,,OÖ. Tagblatt/AZ” vom 9. April 1991 entnommen werden kann, gehörte hingegen
der Schriftsteller
und Holzschnitt - Künstler Ernst v. Dombrowski - im Gegensatz zum
Schriftsteller
Konrad Windisch - sehr wohl und zwar bereits seit dem 18. 5. 1932 der NSDAP (Hitlerbewe -
gung) an.
Ausgerechnet diesem “belasteten” Künstler wurde nun 1959 die “Erzherzog - Johann - Medail -
le” des Landes Steiermark verliehen und 1971 der Peter - Rosegger - Literaturpreis durch die steier -
märkische Landesregierung zuerkannt. Nur nebenbei sei erwähnt, daß v. Dombrowski ob seines
künstlerischen Schaffens auch die “Wappennadel” der Stadt Krems sowie das “Große Ehrenzei -
chen für Verdienste um Kunst und Wissenschaft” der Republik Österreich erhielt.
Den unterfertigten Abgeordneten ist jedoch nicht bekannt, ob behördlicherseits gegen diese
“fortgesetzte Wiederbetätigung” (© BMI) jemals in irgendeiner Weise eingeschritten worden wäre.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres folgende
A n f r a g e:
1.) Ist Ihnen der geschilderte Sachverhalt hinsichtlich der beiden Künstler Ernst v. Dombrow -
ski und Konrad Windisch bekannt? -
Wenn ja, seit wann? -
Wenn nein, warum nicht?
2.) Sind die Ihnen oder Ihren Amtsvorgängern unterstehenden Behörden gegen die geplanten,
angekündigten und dann tatsächlich durchgeführten Ehrungen des “belasteten” Künstlers
Ernst v. Dombrowski sowie des Schriftstellers Konrad Windisch jemals in irgendeiner
Weise eingeschritten? -
Wenn ja, wann, wie und mit welchem Erfolg? -
Wenn nein, warum nicht?
3.) Wurden von Seiten Ihrer Amtsvorgänger in diesem Zusammenhang wenigstens irgend -
wann einmal Erwägungen angestellt, die für die Ehrung obgenannter Künstler und deren
Ankündigung Verantwortlichen nach dem Verbotsgesetz [“fortgesetzte Wiederbetätigung”
(© BMI)] anzuzeigen, auf andere Weise zur Verantwortung zu ziehen oder gar Maßnah -
men gegen eine der “fortgesetzte Wiederbetätigung” (© BMI) verdächtigen Landesregie -
rung (das Land Steiermark etwa durch einen Bundeskommissär regieren zu lassen) zu
ergreifen? -
Wenn ja, seit wann? -
Wenn nein, warum nicht?
4.) Hat sich die Rechtslage nach dem Verbotsgesetz seit Ihrem Amtsantritt als Innenminister
irgendwie verändert? -
Wenn ja, inwiefern?
Anlage konnte nicht gescannt werden !!!