6147/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die Behandlung der vom ehemaligen SPÖ - Abgeordneten
Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull erstatteten Anzeige gegen den Verein
„Dichterstein Offenhausen“ wegen Verletzung des § 3 Verbotsgesetzes
Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull hat die in Ablichtung beigeschlossene Anzeige gegen den
Verein „Dichterstein Offenhausen“ bei der Staatsanwaltschaft Wels erstattet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
Justiz folgende
A n f r a g e:
1.) Sind Sie bereit dafür zu sorgen, daß die obige Anzeige von der Staatsanwaltschaft unbe -
einflußt von Weisungen ehestens behandelt wird?
2.) Sind Sie bereit, dem Nationalrat einen Bericht über die Behandlung dieser Anzeige zu er -
statten? -
Wenn nein, warum nicht?
Beilage:
Diplomvolkswirt
Mag. DDr. Stephan Tull
Stülzstraße 6
A - 4840 Vöcklabruck
Vöcklabruck, am 26. Februar 1999
An die
Staatsanwaltschaft Wels
Maria - Theresia - Str. 12
4600 Wels
Betreff: Verein "DICHTERSTEIN OFFENHAUSEN" ;
Strafanzeige wegen NS - Wiederbetätigung gem. § 3 Verbotsgesetz
1.) Die Initiative Welser gegen Faschismus c/o Dr. Robert Eiter Grünbachstr.
14a, 4600 Wels hat den Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER, Universität Wien beauftragt,
die Möglichkeit einer behördlichen Auflösung des Vereines "DICHTERSTEIN
OFFENHAUSEN" zu prüfen.
Herr Univ.Prof. Heinz MAYER hat hierauf am 16. April 1998 ein RECHTSGUTACHTEN
erstattet.
2.) Herr Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER beschäftigt sich in seinem RECHTSGUTACHTEN
ab der Seite 4 mit dem INHALT der Bücher von Robert TRÖTSCHER, gestorben
1984
a.) "Rettet die Jugend ! Rettet die Schule !"
b.) "Wir gedenken.....Sammelband von Festvorträgen"
Herr Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER stellt in seinem RECHTSGUTACHTEN Seite 4
fest:
"Diese ( gemeint sind die beiden genannten Bücher ) wurden vom Verein heraus -
gegeben und sind diesem zuzurechnen".
3.) Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER schreibt in seinem RECHTSGUTACHTEN auf Seite
7 unter dem Zwischentitel IV. ERGEBNIS :
"Mit der Veröffentlichung der unter III besprochenen Vorträge hat der Verein
gegen das allgemeine Wiederbetätigungsverbot des § 3 Verbotsgesetz verstoßen.
Darüber hinaus wären die Vereinsorgane verpflichtet gewesen, bereits gegen
den mündlichen Vortrag einzuschreiten.“
Ich erstatte unter AUSDRÜCKLICHER ZUGRUNDELEGUNG des vom Univ. Prof. DDr.
Heinz MAYER,
Ordinarius für Verfassungs - und Verwaltungsrecht an der Universi -
tät Wien erstellte RECHTSGUTACHTEN gegen den Verein "DICHTERSTElN OFFEN -
HAUSEN" mit Sitz in Offenhausen, vertreten durch den geschäftsführenden
Obmann Dkfm. Rudolf NOWOTNY, Wankmüllerhofstr. 40 in 4020 Linz
STRAFANZEIGE
wegen Verletzung des NS - Wiederbetätigungsverbotes gem § 3 Verbotsgesetz.
Beilage: RECHTSGUTACHTEN
Herrn
Bundesminister für Justiz
Dr. Nikolaus MICHALEK
zur frdl .Kenntnisnahme