6147/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

      der Abgeordneten Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Mag. Herbert Haupt

      und Kollegen

      an den Bundesminister für Justiz

      betreffend die Behandlung der vom ehemaligen SPÖ - Abgeordneten

      Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull erstatteten Anzeige gegen den Verein

      „Dichterstein Offenhausen“ wegen Verletzung des § 3 Verbotsgesetzes

 

      Dipl. - Vw. Mag. DDr. Stephan Tull hat die in Ablichtung beigeschlossene Anzeige gegen den

Verein „Dichterstein Offenhausen“ bei der Staatsanwaltschaft Wels erstattet.

      In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz folgende

 

                                                                A n f r a g e:

 

1.) Sind Sie bereit dafür zu sorgen, daß die obige Anzeige von der Staatsanwaltschaft unbe -

      einflußt von Weisungen ehestens behandelt wird?

 

2.) Sind Sie bereit, dem Nationalrat einen Bericht über die Behandlung dieser Anzeige zu er -

      statten? -

 

      Wenn nein, warum nicht?
Beilage:

 

 

Diplomvolkswirt

Mag. DDr. Stephan Tull

Stülzstraße 6

A - 4840 Vöcklabruck

                                                                                              Vöcklabruck, am 26. Februar 1999

An die

Staatsanwaltschaft Wels

Maria - Theresia - Str. 12

4600 Wels

 

 

Betreff: Verein "DICHTERSTEIN OFFENHAUSEN" ;

              Strafanzeige wegen NS - Wiederbetätigung gem. § 3 Verbotsgesetz

 

 

1.) Die Initiative Welser gegen Faschismus c/o Dr. Robert Eiter Grünbachstr.

14a, 4600 Wels hat den Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER, Universität Wien beauftragt,

die Möglichkeit einer behördlichen Auflösung des Vereines "DICHTERSTEIN

OFFENHAUSEN" zu prüfen.

Herr Univ.Prof. Heinz MAYER hat hierauf am 16. April 1998 ein RECHTSGUTACHTEN

erstattet.

 

2.) Herr Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER beschäftigt sich in seinem RECHTSGUTACHTEN

ab der Seite 4 mit dem INHALT der Bücher von Robert TRÖTSCHER, gestorben

1984

 

a.) "Rettet die Jugend ! Rettet die Schule !"

 

b.) "Wir gedenken.....Sammelband von Festvorträgen"

 

Herr Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER stellt in seinem RECHTSGUTACHTEN Seite 4

fest:

"Diese ( gemeint sind die beiden genannten Bücher ) wurden vom Verein heraus -

gegeben und sind diesem zuzurechnen".

 

3.) Univ. Prof. DDr. Heinz MAYER schreibt in seinem RECHTSGUTACHTEN auf Seite

7 unter dem Zwischentitel IV. ERGEBNIS :

 

"Mit der Veröffentlichung der unter III besprochenen Vorträge hat der Verein

gegen das allgemeine Wiederbetätigungsverbot des § 3 Verbotsgesetz verstoßen.

Darüber hinaus wären die Vereinsorgane verpflichtet gewesen, bereits gegen

den mündlichen Vortrag einzuschreiten.“

 

Ich erstatte unter AUSDRÜCKLICHER ZUGRUNDELEGUNG des vom Univ. Prof. DDr.

Heinz MAYER, Ordinarius für Verfassungs -  und Verwaltungsrecht an der Universi -

tät Wien erstellte RECHTSGUTACHTEN gegen den Verein "DICHTERSTElN OFFEN -

HAUSEN" mit Sitz in Offenhausen, vertreten durch den geschäftsführenden

Obmann Dkfm. Rudolf NOWOTNY, Wankmüllerhofstr. 40 in 4020 Linz

 

                                               STRAFANZEIGE

 

wegen Verletzung des NS - Wiederbetätigungsverbotes gem § 3 Verbotsgesetz.

 

Beilage: RECHTSGUTACHTEN

 

 

Herrn

Bundesminister für Justiz

Dr. Nikolaus MICHALEK

zur frdl .Kenntnisnahme