6148/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen

 

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

 

betreffend finanzielle Gefährdung des Business - Frauen - Center

 

Österreich liegt mit einer Selbständigenquote von 6,8% im internationalen Vergleich weit

zurück (der EU - Durchschnitt beträgt 12,8%), innerhalb der EU rangiert Österreich vor

Luxemburg an vorletzter Stelle. Und auch im World Competitivenes Yearbook des Lausanner

IMD belegen wir im internationalen Vergleich von 46 Nationen in Sachen Wachstumsklima

für neue Betriebe den peinlichen letzten Platz.

Lediglich acht Prozent der erwerbstätigen Frauen sind selbständig, der Großteil davon im

Betrieb des Ehemanns oder in der Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht

verändert. Von insgesamt 242.000 österreichischen Unternehmen werden nur 74.600 von

Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international nach. In den neuen deutschen

Bundesländern werden 40% der neuen Firmen von Frauen gegründet.

 

Derzeit gibt es in Österreich lediglich zwei Business - Frauen - Center, die Frauen auf dem Weg

in die Selbständigkeit bei der Unternehmensgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese

Zentren in Wien und Graz sind akut gefährdet, da die Geldmittel laufend gekürzt werden. So

bekam das Zentrum in Wien aus Mitteln des Bundes (Frauenministerium) im ersten Jahr 1997

des Bestehens 1,7 Millionen, im zweiten 1998 1,2 Millionen und im dritten Jahr 1999 nur

mehr 900.000 Schilling Förderung. Das Zentrum in Graz finanziert sich aus Mitteln von Land

und Stadt und wurde 1997 zunächst mit je 500.000 , 1998 mit je 400.000 und 1999 je 300.000

Schilling gefördert. Das Geld zur Unterstützung von Firmengründerinnen reicht nur mehr für

dieses Jahr, ab dem Jahr 2000 ist keine finanzielle Unterstützung mehr vorgesehen.

Und das obwohl die Leitlinie 9 des NAP zum Abbau der Hindernisse zur selbständigen

Erwerbstätigkeit als nationales Ziel deklariert hat, daß Unternehmensgründungen forciert

werden, indem der Marktzutritt, die Informationssuche und Finanzierung erleichtert werden

sollen und der Stellenwert der Selbständigen in der Öffentlichkeit erhöht wird. Als geplante

Maßnahmen im Bereich der Chancengleichheit wird auf die Einrichtung und den Ausbau von

speziellen Gründerinnenberatungsstellen und eine attraktivere Gestaltung bestehender

Gründungsberatungen für Frauen verwiesen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin

für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, daß die beiden Business -

     Frauen - Center in Wien und in Graz auch in den nächsten Jahren Frauen maßgeblich dabei

     unterstützen können sich selbständig zu machen?

 

2) Wie viele Mittel werden Sie für die Finanzierung der beiden Business - Frauen - Center für

     die nächsten Jahre zur Verfügung stellen (Aufgeschlüsselt je nach Business - Frauen - Center

     und auf die einzelnen Jahre)?

3) Welche Schritte werden bezüglich eines weiteren Ausbaus von speziellen

     Gründerinnenberatungsstellen in anderen Bundesländern, wie es auch der Nationale

     Aktionsplan (Leitlinie 9) vorsieht, erfolgen?

 

4) In welchem Bundesland ist das nächste Business - Frauen - Center geplant?