6148/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Maria Schaffenrath und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend finanzielle Gefährdung des Business - Frauen - Center
Österreich liegt mit einer Selbständigenquote von 6,8% im internationalen Vergleich weit
zurück (der EU - Durchschnitt beträgt 12,8%), innerhalb der EU rangiert Österreich vor
Luxemburg an vorletzter Stelle. Und auch im World Competitivenes Yearbook des Lausanner
IMD belegen wir im internationalen Vergleich von 46 Nationen in Sachen Wachstumsklima
für neue Betriebe den peinlichen letzten Platz.
Lediglich acht Prozent der erwerbstätigen Frauen sind selbständig, der Großteil davon im
Betrieb des Ehemanns oder in der Nachfolge. Das hat sich in den vergangenen 40 Jahren nicht
verändert. Von insgesamt 242.000 österreichischen Unternehmen werden nur 74.600 von
Frauen geführt. Damit hinkt Österreich international nach. In den neuen deutschen
Bundesländern werden 40% der neuen Firmen von Frauen gegründet.
Derzeit gibt es in Österreich lediglich zwei Business - Frauen - Center, die Frauen auf dem Weg
in die Selbständigkeit bei der Unternehmensgründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Diese
Zentren in Wien und Graz sind akut gefährdet, da die Geldmittel laufend gekürzt werden. So
bekam das Zentrum in Wien aus Mitteln des Bundes (Frauenministerium) im ersten Jahr 1997
des Bestehens 1,7 Millionen, im zweiten 1998 1,2 Millionen und im dritten Jahr 1999 nur
mehr 900.000 Schilling Förderung. Das Zentrum in Graz finanziert sich aus Mitteln von Land
und Stadt und wurde 1997 zunächst mit je 500.000 , 1998 mit je 400.000 und 1999 je 300.000
Schilling gefördert. Das Geld zur Unterstützung von Firmengründerinnen reicht nur mehr für
dieses Jahr, ab dem Jahr 2000 ist keine finanzielle Unterstützung mehr vorgesehen.
Und das obwohl die Leitlinie 9 des NAP zum Abbau der Hindernisse zur selbständigen
Erwerbstätigkeit als nationales Ziel deklariert hat, daß Unternehmensgründungen forciert
werden, indem der Marktzutritt, die Informationssuche und Finanzierung erleichtert werden
sollen und der Stellenwert der Selbständigen in der Öffentlichkeit erhöht wird. Als geplante
Maßnahmen im Bereich der Chancengleichheit wird auf die Einrichtung und den Ausbau von
speziellen Gründerinnenberatungsstellen und eine attraktivere Gestaltung bestehender
Gründungsberatungen für Frauen verwiesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin
für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende
ANFRAGE
1) Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um sicherzustellen, daß die beiden Business -
Frauen - Center in Wien und in Graz auch in den nächsten Jahren Frauen maßgeblich dabei
unterstützen können sich selbständig zu machen?
2) Wie viele Mittel werden Sie für die Finanzierung der beiden Business - Frauen - Center für
die nächsten Jahre zur Verfügung stellen (Aufgeschlüsselt je nach Business - Frauen - Center
und auf die einzelnen Jahre)?
3) Welche Schritte werden bezüglich eines weiteren Ausbaus von speziellen
Gründerinnenberatungsstellen in anderen Bundesländern, wie es auch der Nationale
Aktionsplan (Leitlinie 9) vorsieht, erfolgen?
4) In welchem Bundesland ist das nächste Business - Frauen - Center geplant?