615/J
ANFRAGE
der Abg. Ing. Reichhold, Aumayr, Koller, Dr. Salzl, Wenitsch
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
betreffend Agrarstatistik im Österreichischen Statistischen Zentralamt
Das Österreichische Statistische Zentralamt erstellte bisher umfangreiche Agrarstatistiken für das Statistische Jahrbuch der Republik Österreich und veröffentlichte zahlreiche Sonderpublikationen aus dem Agrarbereich.
Von der Land- und Forstwirtschaftlichen Betriebszählungen über die Bodennutzungserhebungen, Ernteerträge, die Allgemeine Viehzählung sowie Zwischenzählungen und Stichprobenerhebungen über die Zahl der Tierärzte und das Vorkommen von Tierseuchen bis zur Forst- und Jagdstatistik spannt sich der Bogen.
Manche dieser Daten wurden und werden parallel zum ÖSTAT von der AMA und/oder vom Land- und Forstwirtschaftlichen Rechenzentrum (LFRZ) erhoben bzw. ausgewertet, manche Datenerhebung und- Auswertungen sind für die Erlangen von EU-Förderungen oder zu Erstellung von EU -Statistiken wichtig.
Das zum Bundeskanzleramt ressortierende ÖSTAT wurde nicht rechtzeitig auf die Normen und Arbeitsweisen der EU umgestellt. Dadurch kam es zu großen Pannen bei der Außenhandelstatistik und zu Versäumnissen bei Arbeitsmarktdaten und Verbraucherpreisindex und somit bei der VGR. Dies ruft nicht nur Kritik bei den EU-Gremien, sondern auch beim IWF hervor und könnte in den nächsten Jahren zu Problemen für Österreichs Förderungswerder und Steuerzahler führen.
Der Bundeskanzler versucht nun, Kindesweglegung per Ministerialentwurf zu betreiben: mittels Ausgliederung des ÖSTAT und Zuerkennung der Teilrechtsfähigkeit sollen Ministerien und andere Bundestellen zur Bestellung und Bezahlung von Fachspezifischen Statistiken veranlaßt werden. Daher hat das BMLF entweder mit Mehrausgaben oder mit einem Datenverzicht zu rechnen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Herrn Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft die nachstehende
ANFRAGE
1. Welche von ÖSTAT erhobenen bzw. ausgewerteten Daten wurden bisher für die Tätigkeiten Ihres Ressorts und der nachgeordneten Dienststellen verwendet ?
2. Welche der vom ÖSTAT daraus erstellten Statistiken wurden bisher für die Tätigkeit Ihres Ressorts und der nachgeordneten Dienststellen verwendet ?
3. Welche der vom ÖSTAT erhobenen bzw. ausgewerteten Daten wurden parallel dazu auch vom LFRZ und/oder der
AMA erhoben und ausgewertet ?
4. Werden daraus auch LFRZ und/oder der AMA erhoben und ausgewertet ?
5. Wenn ja: sind diese Daten und Statistiken tauglich für die Erlangung von EU-Förderungen und zur Erstellung
EU-Statistiken ?
6 Welche der vom ÖSTAT erhobenen bzw. ausgewerteten Daten und welche der daraus erstellten Statistiken - den Bereich Land- und Forstwirtschaft betreffend - sind derzeit nicht EU-tauglich ?