6153/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales
betreffend Verwaltungsgerichtshoferkenntnis zur Notstandshilfeberechnung
Ein Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 16. März 1999 besagt, daß die Anrechnung von
Unterhaltszahlungen bei der Berechnung der Notstandshilfe im Gesetz in der
anzuwendenden Fassung keine Grundlage findet.
Der strenge „Einkommensbegriff“, der im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1995 im
Arbeitslosenversicherungsgesetz eingeführt worden war, beabsichtigte, noch mehr Personen
vom Leistungsbezug auszuschließen. Bei der Anrechnung von Unterhaltszahlungen ist
allerdings der verwendete Einkommensbegriff des Studienförderungsgesetzes bzw. des
Einkommensteuergesetzes weniger restriktiv als die bis zu diesem Zeitpunkt gültige
Fassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. De facto wurde der neue
Einkommensbegriff seit seinem Inkrafttreten nicht angewandt, sondern die Notstandshilfe
bei Personen mit Unterhaltsansprüchen gesetzeswidrig berechnet.
Dies bedeutet, daß während vier Jahren für viele Frauen der Anspruch rechtswidrig gekürzt
wurde, beziehungsweise einige Frauen überhaupt den Anspruch aus diesem Grund verloren
haben. Diese Fälle sind umso dramatischer, weil dadurch auch abgeleitete Ansprüche wie
Krankenversicherung und insbesondere Pensionsversicherungszeiten verloren gegangen
sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Seit wann ist ihnen die nun entschiedene Klage beim Verwaltungsgericht inhaltlich
bekannt, was haben Sie in der Folge unternommen?
2. Wurde von Ihrem Ressort eine Stellungnahme im Verfahren beim
Verwaltungsgerichtshof abgegeben und wie lautet sie?
3. Seit wann ist ihnen das betreffende Erkenntnis bekannt und was haben Sie seither
unternommen?
4. Wie sind Ihre öffentlichen Aussagen zu interpretieren, daß Sie sich das Erkenntnis erst
genau anschauen und Gespräche mit den Sozialpartnern führen müssen?
5. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, daß im Bereich des AMS über mehrere Jahre
gesetzwidrig vorgegangen wurde?
6. Seit wann hatten Sie von der gesetzwidrigen Vorgangsweise Kenntnis und was haben
Sie dagegen unternommen?
7. Welche Erklärung gibt es seitens Ihres Ministeriums bzw. des AMS dafür, daß vier
Jahre lang gesetzliche Bestimmungen ignoriert wurden?
8. Was kann eine solche Vorgangsweise erklären?
9. Gerade Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen sind oft starkem Druck ausgesetzt,
werden aber bei den kleinsten Vergehen unverzüglich bestraft, ohne Rücksicht darauf zu
nehmen, ob ihnen die entsprechenden Bestimmungen ausreichend bekannt waren.
Finden Sie es auch in Anbetracht dieser Tatsachen vertretbar, daß eine Ministerin oder
ein AMS „bessergestellt“ werden als alle „NormalbürgerInnen“?
10. Wie und in welchem Zeitrahmen gedenken Sie die Angelegenheit zu bereinigen und alle
Geschädigten in vollem Umfang schadlos zu halten?
11. Wie hoch ist die Zahl der betroffenen Personen - gegliedert nach Reduzierung bzw.
gänzlichem Verlust der Notstandshilfe?
12. Wie hoch ist die Summe, welche durch diese Vorgangsweise „eingespart“ wurde?
13. Wie wird die Abdeckung dieser Summe erfolgen, wo doch alle Reserven in den letzten
Jahren aus dem AMS abgezogen wurden?
14. Wie stehen Sie zur Problematik der Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und
geschiedenen Personen betreffend der Einkommensanrechnung bei der Berechnung von
Notstandshilfe, welche durch diesen Fall klar aufgezeigt wurde?
15. Wie wollen sie diese Ungleichbehandlung aus der Welt schaffen?
16. Können Sie ausschließen, daß diese Angelegenheit als Anlaß dazu genommen wird, das
Notstandshilferecht komplett abzuschaffen?
17. Gibt es in Ihrem Ministerium Überlegungen zu einer gänzlichen Abschaffung der
Notstandshilfe und wenn ja, in welchem Konnex ist dies für Sie vorstellbar?
18. Teilen Sie unsere Auffassung, daß das Arbeitslosenversicherungsgesetz durch die
zahllosen Novellierungen der letzten Jahre unlesbar und widersprüchlich geworden ist?
19. Wieviele Novellierungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben in den letzten
zehn Jahren - insgesamt und nach Jahren gegliedert - stattgefunden?
20. Wie hoch beziffern Sie den Aufwand, der durch die häufigen Novellierungen des
Arbeitslosenversicherungsgesetzes und die damit verbundenen Umstellungen verursacht
wird?