6153/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit & Soziales

 

betreffend Verwaltungsgerichtshoferkenntnis zur Notstandshilfeberechnung

 

Ein Verwaltungsgerichtshoferkenntnis vom 16. März 1999 besagt, daß die Anrechnung von

Unterhaltszahlungen bei der Berechnung der Notstandshilfe im Gesetz in der

anzuwendenden Fassung keine Grundlage findet.

Der strenge „Einkommensbegriff“, der im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1995 im

Arbeitslosenversicherungsgesetz eingeführt worden war, beabsichtigte, noch mehr Personen

vom Leistungsbezug auszuschließen. Bei der Anrechnung von Unterhaltszahlungen ist

allerdings der verwendete Einkommensbegriff des Studienförderungsgesetzes bzw. des

Einkommensteuergesetzes weniger restriktiv als die bis zu diesem Zeitpunkt gültige

Fassung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes. De facto wurde der neue

Einkommensbegriff seit seinem Inkrafttreten nicht angewandt, sondern die Notstandshilfe

bei Personen mit Unterhaltsansprüchen gesetzeswidrig berechnet.

 

Dies bedeutet, daß während vier Jahren für viele Frauen der Anspruch rechtswidrig gekürzt

wurde, beziehungsweise einige Frauen überhaupt den Anspruch aus diesem Grund verloren

haben. Diese Fälle sind umso dramatischer, weil dadurch auch abgeleitete Ansprüche wie

Krankenversicherung und insbesondere Pensionsversicherungszeiten verloren gegangen

sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Seit wann ist ihnen die nun entschiedene Klage beim Verwaltungsgericht inhaltlich

    bekannt, was haben Sie in der Folge unternommen?

 

2. Wurde von Ihrem Ressort eine Stellungnahme im Verfahren beim

    Verwaltungsgerichtshof abgegeben und wie lautet sie?

 

3. Seit wann ist ihnen das betreffende Erkenntnis bekannt und was haben Sie seither

    unternommen?

4. Wie sind Ihre öffentlichen Aussagen zu interpretieren, daß Sie sich das Erkenntnis erst

    genau anschauen und Gespräche mit den Sozialpartnern führen müssen?

 

5. Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, daß im Bereich des AMS über mehrere Jahre

    gesetzwidrig vorgegangen wurde?

 

6. Seit wann hatten Sie von der gesetzwidrigen Vorgangsweise Kenntnis und was haben

    Sie dagegen unternommen?

 

7. Welche Erklärung gibt es seitens Ihres Ministeriums bzw. des AMS dafür, daß vier

    Jahre lang gesetzliche Bestimmungen ignoriert wurden?

 

8. Was kann eine solche Vorgangsweise erklären?

 

9. Gerade Arbeitslose und NotstandshilfebezieherInnen sind oft starkem Druck ausgesetzt,

    werden aber bei den kleinsten Vergehen unverzüglich bestraft, ohne Rücksicht darauf zu

    nehmen, ob ihnen die entsprechenden Bestimmungen ausreichend bekannt waren.

    Finden Sie es auch in Anbetracht dieser Tatsachen vertretbar, daß eine Ministerin oder

    ein AMS „bessergestellt“ werden als alle „NormalbürgerInnen“?

 

10. Wie und in welchem Zeitrahmen gedenken Sie die Angelegenheit zu bereinigen und alle

      Geschädigten in vollem Umfang schadlos zu halten?

 

11. Wie hoch ist die Zahl der betroffenen Personen - gegliedert nach Reduzierung bzw.

      gänzlichem Verlust der Notstandshilfe?

 

12. Wie hoch ist die Summe, welche durch diese Vorgangsweise „eingespart“ wurde?

 

13. Wie wird die Abdeckung dieser Summe erfolgen, wo doch alle Reserven in den letzten

      Jahren aus dem AMS abgezogen wurden?

 

14. Wie stehen Sie zur Problematik der Ungleichbehandlung zwischen verheirateten und

      geschiedenen Personen betreffend der Einkommensanrechnung bei der Berechnung von

      Notstandshilfe, welche durch diesen Fall klar aufgezeigt wurde?

 

15. Wie wollen sie diese Ungleichbehandlung aus der Welt schaffen?

 

16. Können Sie ausschließen, daß diese Angelegenheit als Anlaß dazu genommen wird, das

      Notstandshilferecht komplett abzuschaffen?

 

17. Gibt es in Ihrem Ministerium Überlegungen zu einer gänzlichen Abschaffung der

      Notstandshilfe und wenn ja, in welchem Konnex ist dies für Sie vorstellbar?

 

18. Teilen Sie unsere Auffassung, daß das Arbeitslosenversicherungsgesetz durch die

       zahllosen Novellierungen der letzten Jahre unlesbar und widersprüchlich geworden ist?

 

19. Wieviele Novellierungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben in den letzten

       zehn Jahren - insgesamt und nach Jahren gegliedert - stattgefunden?

20. Wie hoch beziffern Sie den Aufwand, der durch die häufigen Novellierungen des

      Arbeitslosenversicherungsgesetzes und die damit verbundenen Umstellungen verursacht

      wird?