6168/J XX.GP

 

A n f r a g e

 

der Abgeordneten Kiss

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend weitere Entwicklungen aufgrund der Staatsbürgerschaftsnovelle 1998

 

In seiner Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Khol und Kollegen (5760/J) betreffend die

Entwicklungen aufgrund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle (5361/AB) führt der

Innenminister aus, daß es vorerst keines Erlasses betreffend die Überprüfung der

Deutschkenntnisse bedürfe, weil sich die Vorgangsweise aus den Erläuterungen zur Novelle

deutlich ergebe. Gleichzeitig gibt es aber offenbar dennoch eine unterschiedliche Auslegung,

wenn etwa, wie der Innenminister auch in der Fragestunde vom 22. April bestätigte, in

Oberösterreich im Jänner in 17 Fällen, in Wien aber nur in zwei Fällen die Staatsbürgerschaft

mangels ausreichender Deutschkenntnisse abgelehnt wurde.

 

Im übrigen wäre auch die weitere Entwicklung der Staatsbürgerschaftsverleihung in den

Monaten Februar und März 1999 von Interesse.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

A n f r a g e :

 

1. Wie hat sich die Zahl der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in den

    einzelnen Bundesländern in den Monaten Februar und März 1999 entwickelt?

 

2. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß in Wien in insgesamt 470 Verfahren zur Verleihung

    der österreichischen Staatsbürgschaft in nur 2 Fällen, in Oberösterreich hingegen in 103

    Verfahren in 17 Fällen eine Ablehnung mangels ausreichender Deutschkenntnisse erfolgt

    ist?

 

3. Sind diese Zahlen nicht möglicherweise als Indiz dafür zu verstehen, daß die

    Erläuterungen zur Voraussetzung ausreichender Deutschkenntnisse als Voraussetzung der

    Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft doch unterschiedlich interpretiert

    werden?

 

4. Werden Sie im Hinblick darauf die Frage der Beurteilung der entsprechenden

    Sprachkenntnisse im Sinn einer Vereinheitlichung doch erlaßmäßig regeln?

 

5. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?