6168/J XX.GP
A n f r a g e
der Abgeordneten Kiss
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend weitere Entwicklungen aufgrund der Staatsbürgerschaftsnovelle 1998
In seiner Beantwortung der Anfrage der Abg. Dr. Khol und Kollegen (5760/J) betreffend die
Entwicklungen aufgrund der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle (5361/AB) führt der
Innenminister aus, daß es vorerst keines Erlasses betreffend die Überprüfung der
Deutschkenntnisse bedürfe, weil sich die Vorgangsweise aus den Erläuterungen zur Novelle
deutlich ergebe. Gleichzeitig gibt es aber offenbar dennoch eine unterschiedliche Auslegung,
wenn etwa, wie der Innenminister auch in der Fragestunde vom 22. April bestätigte, in
Oberösterreich im Jänner in 17 Fällen, in Wien aber nur in zwei Fällen die Staatsbürgerschaft
mangels ausreichender Deutschkenntnisse abgelehnt wurde.
Im übrigen wäre auch die weitere Entwicklung der Staatsbürgerschaftsverleihung in den
Monaten Februar und März 1999 von Interesse.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Inneres folgende
A n f r a g e :
1. Wie hat sich die Zahl der Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft in den
einzelnen Bundesländern in den Monaten Februar und März 1999 entwickelt?
2. Wie beurteilen Sie den Umstand, daß in Wien in insgesamt 470 Verfahren zur Verleihung
der österreichischen Staatsbürgschaft in nur 2 Fällen, in Oberösterreich hingegen in 103
Verfahren in 17 Fällen eine Ablehnung mangels ausreichender Deutschkenntnisse erfolgt
ist?
3. Sind diese Zahlen nicht möglicherweise als Indiz dafür zu verstehen, daß die
Erläuterungen zur Voraussetzung ausreichender Deutschkenntnisse als Voraussetzung der
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft doch unterschiedlich interpretiert
werden?
4. Werden Sie im Hinblick darauf die Frage der Beurteilung der entsprechenden
Sprachkenntnisse im Sinn einer Vereinheitlichung doch erlaßmäßig regeln?
5. Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?