6169/J XX.GP

 

A N F R A G E

 

der Abgeordneten Haller, und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Familienrichter

 

Der Bereich des Familienrechtes umfaßt zum Großteil sehr sensible Themata, deren objektive

Beurteilung einerseits ein gewisses Maß an Lebenserfahrung voraussetzt und andererseits die

Befassung mit gesellschaftspolitischen Änderungen und vor allem die spezifische Weiterbildung

im diesbezüglichen Feld notwendig macht. Daher richtet die unterfertigte Abgeordnete an den

Herrn Bundesminister für Justiz folgende

 

A n f r a g e :

 

1. Wie ist die Aus - und Weiterbildung der Familienrichter geregelt?

 

2. Besteht für Familienrichter derzeit die Möglichkeit im Rahmen ihrer Berufsausübung

    Unterstützung durch Supervision zu erhalten?

    a) Wenn ja, wie?

    b) Wenn nein, warum nicht?

 

3. Ist die Aus - und Weiterbildung bzw. die Supervisionsmöglichkeit bundesweit einheitlich

    geregelt?

    a) Wenn nein, wie sehen die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aus?

 

4. Besteht eine diesbezügliche gesetzliche Verankerung?

    Wenn nein, sehen Sie die Möglichkeit einer diesbezüglichen Verankerung im neuen

    Kindschaftsrecht?