6169/J XX.GP
A N F R A G E
der Abgeordneten Haller, und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Familienrichter
Der Bereich des Familienrechtes umfaßt zum Großteil sehr sensible Themata, deren objektive
Beurteilung einerseits ein gewisses Maß an Lebenserfahrung voraussetzt und andererseits die
Befassung mit gesellschaftspolitischen Änderungen und vor allem die spezifische Weiterbildung
im diesbezüglichen Feld notwendig macht. Daher richtet die unterfertigte Abgeordnete an den
Herrn Bundesminister für Justiz folgende
A n f r a g e :
1. Wie ist die Aus - und Weiterbildung der Familienrichter geregelt?
2. Besteht für Familienrichter derzeit die Möglichkeit im Rahmen ihrer Berufsausübung
Unterstützung durch Supervision zu erhalten?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
3. Ist die Aus - und Weiterbildung bzw. die Supervisionsmöglichkeit bundesweit einheitlich
geregelt?
a) Wenn nein, wie sehen die Regelungen in den einzelnen Bundesländern aus?
4. Besteht eine diesbezügliche gesetzliche Verankerung?
Wenn nein, sehen Sie die Möglichkeit einer diesbezüglichen Verankerung im neuen
Kindschaftsrecht?