6172/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Schmidt, Kier und PartnerInnen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend des ehemaligen Bankhauses ,,M. Thorsch & Söhne“

 

 

 

Bis 1938 existierte in Wien 1, Hohenstaufengasse 17, das Bankhaus M. Thorsch &

Söhne. Der Inhaber dieses Bankhauses, Herr Dr. Alphonse Thorsch, war Jude.

 

Im Zuge der rassischen Verfolgung wurde dieses Bankhaus von

nationalsozialistischen Dienststellen wahrscheinlich der GESTAPO - unter

Zwangsverwaltung gestellt und in der Folge ein kommissarischer Verwalter

eingesetzt. Allerdings war es den reichsdeutschen Stellen unmöglich, auf die in der

Schweiz und in Großbritannien angelegten Werte zuzugreifen.

 

Die Erben nach Dr. Alphonse Thorsch, der am 30. November 1945 in der Emigration

starb, bemühten sich nach dem Krieg um Rückstellung des aus rassischen Gründen

entzogen Bankhauses bzw. der dafür notwendigen Konzession. Bis heute blieben

diese Bemühungen allerdings ergebnislos. Die Konzession stellt aber die

Grundvoraussetzung für die Zugriffsmöglichkeit auf die noch existierenden

ausländischen Depots dar.

 

Hubertus Czernin hat über diesen Fall ein Buch mit dem Titel „Die Auslöschung"

geschrieben, welches anläßlich der Beschlußfassung des „Bundesgesetzes über die

Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und

Sammlungen" im Parlament präsentiert und verteilt wurde. Auch nach Erscheinen

dieses Buches kam es bisher zu keinerlei Reaktionen von Seiten des

Finanzministeriums.

 

Was die Vergeblichkeit der Bemühungen der Erben nach Dr. Alphonse Thorsch

anbelangt, verweisen die anfragenden Abgeordneten auf den Umstand, daß das Ziel

des Nichtigkeitsgesetzes BGBl 106/1946 und der folgenden Rückstellungsgesetze

darin bestand, den Zustand wiederherzustellen, der durch nationalsozialistische

Verfolgungsmaßnahmen widerrechtlich zu ungunsten Verfolgter verändert wurde.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Werden Sie dafür sorgen, daß die das ehemalige Bankhaus ,,M Thorsch &

    Söhne" betreffenden Akten im Staatsarchiv sowie in den anderen involvierten

    österreichischen Institutionen (Österreichische Nationalbank, Österreichische

    Kontrollbank, die jeweiligen Rechtsnachfolger des Wiener Giro -  und

    Cassenvereins und der Wertpapiersammelstelle, die Finanzämter Wien I und

    Wien III, die Finanzlandesdirektion Wien) endlich aufgearbeitet werden? Wenn ja,

    bis wann wird diese Aufarbeitung abgeschlossen sein? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Warum erfolgte keine Rückstellung des Bankvermögens und der Bankkonzession

    für eine Wiedererrichtung des Bankhauses ,,M.Thorsch & Söhne nach 1945,

    obwohl die diesbezüglichen Akten (VR. V 5093 - 1 - 56 und VR. V 5096 - 10 - 56) seit

    18.2.1956 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen?

 

3. Welche konkreten Hindernisse bestehen aus Ihrer Sicht, die einer

    Wiederbelebung der Bankkonzession der 1938 unter Zwangsverwaltung

    gestellten Bank ,,M. Thorsch & Söhne" im Namen der Rechtsnachfolger nach Dr.

    Alphonse Thorsch entgegenstehen, obwohl dessen Enkel Max Warburg seit

    vielen Jahren in New York Hamburg eine Privatbank führt und der Bruder einer

    der Erbinnen als Banker in London arbeitet?

 

4. Sehen Sie es nicht als moralische Pflicht der Republik Österreich an, den Erben

    nach Dr. Alphonse Thorsch zu ihrem Recht zu verhelfen, zumal die sich im

    Ausland befindlichen Konten und Depots dem Bankhaus ,,M. Thorsch & Söhne“

    gehören und der Zugriff auf diese nur durch einen Bevollmächtigten der Bank

    möglich ist?

 

5. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um den Erben nach Dr. Alphonse

    Thorsch die Zugriffsmöglichkeit auf die noch existierenden Konten und Depots im

    Ausland zu ermöglichen?

 

6. Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen werden Sie vorschlagen um dieses

    Unrecht gegenüber den Erben nach Dr. Alphonse Thorsch so rasch wie möglich

    zu beseitigen?