6172/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Schmidt, Kier und PartnerInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend des ehemaligen Bankhauses ,,M. Thorsch & Söhne“
Bis 1938 existierte in Wien 1, Hohenstaufengasse 17, das Bankhaus M. Thorsch &
Söhne. Der Inhaber dieses Bankhauses, Herr Dr. Alphonse Thorsch, war Jude.
Im Zuge der rassischen Verfolgung wurde dieses Bankhaus von
nationalsozialistischen Dienststellen wahrscheinlich der GESTAPO - unter
Zwangsverwaltung gestellt und in der Folge ein kommissarischer Verwalter
eingesetzt. Allerdings war es den reichsdeutschen Stellen unmöglich, auf die in der
Schweiz und in Großbritannien angelegten Werte zuzugreifen.
Die Erben nach Dr. Alphonse Thorsch, der am 30. November 1945 in der Emigration
starb, bemühten sich nach dem Krieg um Rückstellung des aus rassischen Gründen
entzogen Bankhauses bzw. der dafür notwendigen Konzession. Bis heute blieben
diese Bemühungen allerdings ergebnislos. Die Konzession stellt aber die
Grundvoraussetzung für die Zugriffsmöglichkeit auf die noch existierenden
ausländischen Depots dar.
Hubertus Czernin hat über diesen Fall ein Buch mit dem Titel „Die Auslöschung"
geschrieben, welches anläßlich der Beschlußfassung des „Bundesgesetzes über die
Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und
Sammlungen" im Parlament präsentiert und verteilt wurde. Auch nach Erscheinen
dieses Buches kam es bisher zu keinerlei Reaktionen von Seiten des
Finanzministeriums.
Was die Vergeblichkeit der Bemühungen der Erben nach Dr. Alphonse Thorsch
anbelangt, verweisen die anfragenden Abgeordneten auf den Umstand, daß das Ziel
des Nichtigkeitsgesetzes BGBl 106/1946 und der folgenden Rückstellungsgesetze
darin bestand, den Zustand wiederherzustellen, der durch nationalsozialistische
Verfolgungsmaßnahmen widerrechtlich
zu ungunsten Verfolgter verändert wurde.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Werden Sie dafür sorgen, daß die das ehemalige Bankhaus ,,M Thorsch &
Söhne" betreffenden Akten im Staatsarchiv sowie in den anderen involvierten
österreichischen Institutionen (Österreichische Nationalbank, Österreichische
Kontrollbank, die jeweiligen Rechtsnachfolger des Wiener Giro - und
Cassenvereins und der Wertpapiersammelstelle, die Finanzämter Wien I und
Wien III, die Finanzlandesdirektion Wien) endlich aufgearbeitet werden? Wenn ja,
bis wann wird diese Aufarbeitung abgeschlossen sein? Wenn nein, warum nicht?
2. Warum erfolgte keine Rückstellung des Bankvermögens und der Bankkonzession
für eine Wiedererrichtung des Bankhauses ,,M.Thorsch & Söhne nach 1945,
obwohl die diesbezüglichen Akten (VR. V 5093 - 1 - 56 und VR. V 5096 - 10 - 56) seit
18.2.1956 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallen?
3. Welche konkreten Hindernisse bestehen aus Ihrer Sicht, die einer
Wiederbelebung der Bankkonzession der 1938 unter Zwangsverwaltung
gestellten Bank ,,M. Thorsch & Söhne" im Namen der Rechtsnachfolger nach Dr.
Alphonse Thorsch entgegenstehen, obwohl dessen Enkel Max Warburg seit
vielen Jahren in New York Hamburg eine Privatbank führt und der Bruder einer
der Erbinnen als Banker in London arbeitet?
4. Sehen Sie es nicht als moralische Pflicht der Republik Österreich an, den Erben
nach Dr. Alphonse Thorsch zu ihrem Recht zu verhelfen, zumal die sich im
Ausland befindlichen Konten und Depots dem Bankhaus ,,M. Thorsch & Söhne“
gehören und der Zugriff auf diese nur durch einen Bevollmächtigten der Bank
möglich ist?
5. Welche konkreten Schritte werden Sie setzen, um den Erben nach Dr. Alphonse
Thorsch die Zugriffsmöglichkeit auf die noch existierenden Konten und Depots im
Ausland zu ermöglichen?
6. Welche konkreten gesetzlichen Maßnahmen werden Sie vorschlagen um dieses
Unrecht gegenüber den Erben nach Dr. Alphonse Thorsch so rasch wie möglich
zu beseitigen?