6175/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Ofner, Dr. Pumberger und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Blutskandal in Österreich
Aus der Faktenübersicht des Gendarmeriepostens Gallneukirchen GZ P 1874/96 - h/ko
an die Staatsanwaltschaft Linz, sowie aus einem Aktenvermerk des
Gesundheitsministeriums geht hervor, daß die österreichische Firma Albovina
GesmbH, Import und Export sowie Handel mit Rohstoffen und Produkten aller Art
(Firmensitz Gallneukirchen), Blutplasma aus nicht - europäischen Ländern als
österreichisches Plasma deklariert hat.
Dieses Plasma wurde in weiterer Folge in Österreich zu „für die Anwendung am
Menschen tauglichen“ Produkten weiterverarbeitet, im Ausland abgefüllt und als
Diagnostikum wieder nach Österreich rückimportiert. Diese Produkte wurden als
hochwertige österreichisches Blutprodukte ausgewiesen und am internationalen Markt
zu Höchstpreisen verkauft.
Im Zuge dieser Exporte und Reimporte nach Österreich kam es zu absichtlich falschen
Dokumentationen der Papiere - dadurch wurde Hepatitis C (HCV) positives Plasma als
HCV negativ deklariert - sowie Analysenzertifikate gefälscht. Das Nichtetikettieren
von Abfüllfläschchen, sowie die Manipulation von Blutspenderlisten wurde ebenfalls
praktiziert.
Untersuchungen an - in Wiener Kühlhäusern sichergestelltem - Plasma ergaben
positive Ergebnisse auf Hepatitis - und HIV- Antikörper, wobei von den
Verantwortlichen dennoch versucht wurde, dieses Plasma zu Therapeutika zu
verarbeiten.
Trotz der Vermerke verarbeitender Firmen, daß die Ware nur für diagnostische
Zwecke geeignet sei, wurden die Blutprodukte in solche Einheiten und
Primärverpackungen abgefüllt, die eindeutig auf eine therapeutische Verwendung
hinweisen.
Bei derartigen Vorkommnissen in einem Land wie Österreich, in dem die Bevölkerung
ihr Vertrauen in hohe Blutsicherheitsstandarts setzt, muß davon ausgegangen werden,
daß diesem Wunsch von den zuständigen Behörden mit allen zur Verfügung stehenden
Mitteln Rechnung getragen wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Justiz die
nachstehende
ANFRAGE
1. Wann wurde gegen die Verantwortlichen der Fa. Albovina GesmbH Strafanzeige
erstattet?
2. Welche Verfahren sind derzeit wegen der gesetzwidrigen und gemeingefährlichen
Handlungen der Verantwortlichen der Fa. Albovina anhängig, und welche
Straftaten werden ihnen im einzelnen angelastet?
3. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Ermittlungen derzeit, und welche
Ermittlungsschritte wurden im einzelnen gesetzt?
4. Ist es richtig, daß die zur Beurteilung erforderlichen Sachverständigengutachten
noch nicht vorliegen? Wann ist mit ihrer Fertigstellung zu rechnen?
5. Halten Sie eine derart zögerliche Vorerhebung und damit das Hinauszögern der
Verurteilung der Täter für vertretbar?
6. In welche Länder wurden die kontaminierten Blutprodukte exportiert?
7. Welche Wege haben die Blutprodukte dieser Firma, inklusive alle Rückimporte
nach Osterreich, nach Ihrem derzeitigen Wissensstand genommen?