6175/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Ofner, Dr. Pumberger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Blutskandal in Österreich

 

Aus der Faktenübersicht des Gendarmeriepostens Gallneukirchen GZ P 1874/96 - h/ko

an die Staatsanwaltschaft Linz, sowie aus einem Aktenvermerk des

Gesundheitsministeriums geht hervor, daß die österreichische Firma Albovina

GesmbH, Import und Export sowie Handel mit Rohstoffen und Produkten aller Art

(Firmensitz Gallneukirchen), Blutplasma aus nicht - europäischen Ländern als

österreichisches Plasma deklariert hat.

 

Dieses Plasma wurde in weiterer Folge in Österreich zu „für die Anwendung am

Menschen tauglichen“ Produkten weiterverarbeitet, im Ausland abgefüllt und als

Diagnostikum wieder nach Österreich rückimportiert. Diese Produkte wurden als

hochwertige österreichisches Blutprodukte ausgewiesen und am internationalen Markt

zu Höchstpreisen verkauft.

 

Im Zuge dieser Exporte und Reimporte nach Österreich kam es zu absichtlich falschen

Dokumentationen der Papiere - dadurch wurde Hepatitis C (HCV) positives Plasma als

HCV negativ deklariert - sowie Analysenzertifikate gefälscht. Das Nichtetikettieren

von Abfüllfläschchen, sowie die Manipulation von Blutspenderlisten wurde ebenfalls

praktiziert.

 

Untersuchungen an - in Wiener Kühlhäusern sichergestelltem - Plasma ergaben

positive Ergebnisse auf Hepatitis -  und HIV- Antikörper, wobei von den

Verantwortlichen dennoch versucht wurde, dieses Plasma zu Therapeutika zu

verarbeiten.

 

Trotz der Vermerke verarbeitender Firmen, daß die Ware nur für diagnostische

Zwecke geeignet sei, wurden die Blutprodukte in solche Einheiten und

Primärverpackungen abgefüllt, die eindeutig auf eine therapeutische Verwendung

hinweisen.

 

Bei derartigen Vorkommnissen in einem Land wie Österreich, in dem die Bevölkerung

ihr Vertrauen in hohe Blutsicherheitsstandarts setzt, muß davon ausgegangen werden,

daß diesem Wunsch von den zuständigen Behörden mit allen zur Verfügung stehenden

Mitteln Rechnung getragen wird.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Justiz die nachstehende

ANFRAGE

 

1. Wann wurde gegen die Verantwortlichen der Fa. Albovina GesmbH Strafanzeige

    erstattet?

 

2. Welche Verfahren sind derzeit wegen der gesetzwidrigen und gemeingefährlichen

    Handlungen der Verantwortlichen der Fa. Albovina anhängig, und welche

    Straftaten werden ihnen im einzelnen angelastet?

 

3. In welchem Verfahrensstadium befinden sich die Ermittlungen derzeit, und welche

    Ermittlungsschritte wurden im einzelnen gesetzt?

 

4. Ist es richtig, daß die zur Beurteilung erforderlichen Sachverständigengutachten

    noch nicht vorliegen? Wann ist mit ihrer Fertigstellung zu rechnen?

 

5. Halten Sie eine derart zögerliche Vorerhebung und damit das Hinauszögern der

    Verurteilung der Täter für vertretbar?

 

6. In welche Länder wurden die kontaminierten Blutprodukte exportiert?

 

7. Welche Wege haben die Blutprodukte dieser Firma, inklusive alle Rückimporte

    nach Osterreich, nach Ihrem derzeitigen Wissensstand genommen?