6176/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Böhacker und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Abfertigungszahlungen bei Selbstkündigung im Verbund - Konzern
In den Salzburger Nachrichten vom 23. April 1999 (Lokalteil) bestätigte DDr. Karl Gollegger
- Mitarbeiter der Tauernkraft - daß er dem Aufsichtsrat seine Kündigung bekanntgegeben hat.
„Nächste Woche geht mein Brief eingeschrieben nach Wien“, so Gollegger wörtlich. Auf die
Frage der SN: „Sie bekommen nun Ihre Abfertigung?“ Gollegger: „Ende 1999“. Da in der
Regel eine Abfertigung bei Selbstkündigung nicht anfällt und es sich bei der
Golleggerabfertigung wahrscheinlich um ein vom Stromkonsumenten zu bezahlendes Privileg
handelt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten folgende
Anfrage:
1. Ist es richtig, daß DDr. Karl Gollegger mündlich und/oder schriftlich sein Dienstverhältnis
beim Verbund gekündigt hat?
2. Mit welchem Stichtag endet das Dienstverhältnis?
3. Ist der von Gollegger genannte Betrag von drei Millionen Schilling brutto (ein
Jahresgehalt) für die Abfertigung richtig?
4. Wie lange war Gollegger im gegenständlichen Dienstverhältnis tätig?
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten, einschließlich aller Nebenkosten, die Abfertigung für
den Dienstgeber?
6. Handelt es sich bei der Auflösung des gegenständlichen Dienstverhältnisses um ein(e)
• Kündigung durch den Dienstnehmer?
• Austritt durch Dienstnehmer?
• Kündigung durch den Dienstgeber?
• Entlassung durch den Dienstgeber?
• Einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses?
7. Wenn das Dienstverhältnis durch den Dienstgeber oder einvernehmlich gelöst wurde,
welche Gründe waren dafür maßgebend?
8. Wurden oder werden neben der genannten Abfertigung noch weitere Zahlungen
(Urlaubsabfindung etc.) die im Zusammenhang mit der Auflösung stehen, an den
Dienstnehmer geleistet?
9. Wenn das Dienstverhältnis durch den Dienstnehmer aufgelöst wurde, auf welcher
gesetzlichen Basis bzw. welcher sonstiger Vereinbarungen ist der Abfertigungsanspruch
dem Grunde und der Höhe nach begründet?
10. Ist es im Verbundkonzern generell üblich, daß auch bei Selbstkündigung eine
Abfertigung bezahlt wird?
11. Gibt es für den ausscheidenden Mitarbeiter eine Möglichkeit für eine Rückkehr in den
Verbund, wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Gibt es darüber eine mündliche oder
schriftliche Vereinbarung?
12. Wird die durch das Ausscheiden des Herrn Gollegger frei gewordene Position
nachbesetzt?
13. Wenn ja, wann wurde oder wird eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt?
14. Wenn nein, warum wird diese Position nicht mehr nachbesetzt und seit wann war dieser
Umstand bekannt?