6176/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Böhacker und Kollegen

 

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Abfertigungszahlungen bei Selbstkündigung im Verbund - Konzern

 

In den Salzburger Nachrichten vom 23. April 1999 (Lokalteil) bestätigte DDr. Karl Gollegger

- Mitarbeiter der Tauernkraft - daß er dem Aufsichtsrat seine Kündigung bekanntgegeben hat.

„Nächste Woche geht mein Brief eingeschrieben nach Wien“, so Gollegger wörtlich. Auf die

Frage der SN: „Sie bekommen nun Ihre Abfertigung?“ Gollegger: „Ende 1999“. Da in der

Regel eine Abfertigung bei Selbstkündigung nicht anfällt und es sich bei der

Golleggerabfertigung wahrscheinlich um ein vom Stromkonsumenten zu bezahlendes Privileg

handelt, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

Anfrage:

 

1. Ist es richtig, daß DDr. Karl Gollegger mündlich und/oder schriftlich sein Dienstverhältnis

    beim Verbund gekündigt hat?

 

2. Mit welchem Stichtag endet das Dienstverhältnis?

 

3. Ist der von Gollegger genannte Betrag von drei Millionen Schilling brutto (ein

    Jahresgehalt) für die Abfertigung richtig?

 

4. Wie lange war Gollegger im gegenständlichen Dienstverhältnis tätig?

 

5. Wie hoch sind die Gesamtkosten, einschließlich aller Nebenkosten, die Abfertigung für

    den Dienstgeber?

 

6. Handelt es sich bei der Auflösung des gegenständlichen Dienstverhältnisses um ein(e)

 

    • Kündigung durch den Dienstnehmer?

    • Austritt durch Dienstnehmer?

    • Kündigung durch den Dienstgeber?

    • Entlassung durch den Dienstgeber?

    • Einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses?

 

7. Wenn das Dienstverhältnis durch den Dienstgeber oder einvernehmlich gelöst wurde,

    welche Gründe waren dafür maßgebend?

 

8. Wurden oder werden neben der genannten Abfertigung noch weitere Zahlungen

    (Urlaubsabfindung etc.) die im Zusammenhang mit der Auflösung stehen, an den

    Dienstnehmer geleistet?

9. Wenn das Dienstverhältnis durch den Dienstnehmer aufgelöst wurde, auf welcher

     gesetzlichen Basis bzw. welcher sonstiger Vereinbarungen ist der Abfertigungsanspruch

     dem Grunde und der Höhe nach begründet?

 

10. Ist es im Verbundkonzern generell üblich, daß auch bei Selbstkündigung eine

      Abfertigung bezahlt wird?

 

11. Gibt es für den ausscheidenden Mitarbeiter eine Möglichkeit für eine Rückkehr in den

      Verbund, wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Gibt es darüber eine mündliche oder

       schriftliche Vereinbarung?

 

12. Wird die durch das Ausscheiden des Herrn Gollegger frei gewordene Position

       nachbesetzt?

 

13. Wenn ja, wann wurde oder wird eine entsprechende Ausschreibung durchgeführt?

 

14. Wenn nein, warum wird diese Position nicht mehr nachbesetzt und seit wann war dieser

      Umstand bekannt?